2435/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 253313-NR/1997 betreffend ständig steigende
Klassenschülerhöchstzahlen, die die Abgeordneten Karl Öllinger und FreundInnen am
5.Juni 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet;
1. Teilt die Ministerin die Auffassung ihrer Beamten im obzitierten Resümeeprotokoll,
daß ein 20-prozentiges Überschreiten der KIassenschülerhöchstzahlen in allen
Klassen möglich sein soll, also auch in Maturaklassen?
2. Hält es die Ministerin für pädagogisch sinnvoll, daß in einer Maturaklasse durch
eine Klassenzusammenlegung im Maturajahr die Hälfte der SchülerInnen neue
LehrerInnen bekommt?
Antwort:
Das Schulorganisationsgesetz erlaubt nach § 71 die Überschreitung der Klassenschülerhöchst-
zahl von 30 um 20%,um Schülerabweisungen zu vermeiden. Die Entscheidung hat die Schul-
behörde 1. Instanz zu treffen. Das Gesetz gibt keine Einschränkungen in Hinblick auf Schul-
stufen, Klassen bzw. Jahrgänge. Es besteht jedoch keine Zielsetzung,Maturaklassen vermehrt
zusammenzulegen.
3. Was wird die Ministerin gegen die sukzessive Erhöhung der realen Klassenschüler-
zahlen unternehmen? Oder ist die Ministerin der Auffassung, daß die Qualität des
Unterrichts nicht darunter leidet, wenn 36
SchülerInnen in einer Klasse sitzen?
Antwort:
Die Klassenschülerzahlen an den berufsbildenden Schulen sind oft in den ersten Klassen großen
Schwankungen innerhalb des Schuljahres unterworfen und sinken in den zweiten Klassen
signifikant ab.
Lediglich um Abweisungen zu vermeiden, sind daher die Klassenschülerzahlen in den ersten
Jahrgängen der berufsbildenden Schulen relativ hoch und führen fallweise in den zweiten Jahr-
gängen durch signifikantes Absinken zu Klassenzusammenlegungen.
Die Qualität des Unterrichts kann jedoch nicht von diesem Vorgang abhängig gemacht werden.
Sie ist vielmehr das Ergebnis engagierter Unterrichtsplanung, motivierter Lehrer-Schülerarbeit,
der Bereitschaft, neues didaktisches Wissen umzusetzen und einer ebenso wertschätzenden wie
herausfordernden Unterrichtssituation. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß bei hohen
Schülerzahlen nach Maßgabe der Möglichkeiten in einzelnen Unterrichtsgegenständen
Klassenteilungen erfolgen.
4. Sind der Ministerin die obzitierten Zahlen aus der BIIAK und BRAS Wien 22
bekannt? Was wird die Ministerin unternehmen?
Antwort:
Die Schülerzahlen der 1. Jahrgänge und 1. Klassen des Schuljahres 1996/97 an der BHAK und
BUAS Wien 22, Polgarstraße, zeigen folgendes Bild.
Tabellle nicht scannbar
1) In Notfällen muß die Schule auch dann einen Schüler aufnehmen, wenn die Klassenschülerhöchstzahl von
36 überschritten wird. Im Falle der BHAK Wien 22 hat sich ein Repetent Rechtsanspruch auf Wieder-
holung) verspätet angemeldet (Spitalsaufenthalt). Nach Auskunft der Schule erfolgte die erste Abmeldung
in diesem Jahrgang am 19. November 1996, sodaß ab diesem Zeitpunkt keine Überschreitung der Klassen-
schülerhöchstzahl mehr vorlag