2439/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 14. Mai
1997 unter der Nr.2416 IJ an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Auslandsdienstreisen des Bundeskanzlers gerichtet die folgenden
Wortlaut hat;
"1. Welche Auslandsdienstreisen haben Sie als Bundesminister für Finanzen
im Jahr 1996 und im bisherigen Verlauf des Jahres 1997 als
Bundesminister für Finanzen bzw. als Bundeskanzler unternommen?
2. Welchem Zweck haben diese Dienstreisen jeweils gedient und welcher
positive Effekt für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger konnte
damit erreicht werden; wenn hingegen ein negativer Effekt erreicht wurde,
welcher?
3. Wann genau erfolgten jeweils die Abreise aus Österreich und wann
genau die Ankunft in Österreich?
4. Wie viele Tage bzw. Stunden verbrachten Sie somit
a) im Jahre 1996 und
b) im bisherigen Verlauf des Jahres 1997
im Ausland?
5. Trifft es zu, daß Sie wegen der langen Dauer Ihrer Auslandsreisen
wichtige Termine nicht wahrnehmen konnten und Entscheidungen
delegieren bzw. aufschieben mußten?
6. können Sie es ausschließen, daß durch die lange Dauer Ihrer Aus-
landsdienstreisen die Regierungstätigkeit in Österreich behindert wurde?
7. Welche dieser Dienstreisen dienten auch einem privaten oder partei-
politischen Zweck?
8. Wie viele Beamte Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe
und Dienstklasse) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?
9. Wie viele Beamte anderer Ressorts (aufgelistet nach Ressort, Verwen-
dungsgruppe und Dienstklasse) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen
begleitet?
10. Wie viele andere (z.B. von den Interessensvertretungen entsandte, Wirt-
schaftstreibende, Journalisten) Personen (aufgelistet nach Berufs-
gruppen) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?
11. Welche Kosten sind der Republik durch diese Dienstreisen
in Summe,
für Ihre Person,
für die unter 8. angeführten Personen,
für die unter 9. angeführten Personen und
für die unter 10. angeführten Personen
entstanden?
12. Wie erfolgte die Abrechnung jener Dienstreisen, die auch privaten oder
parteipolitischen Zwecken dienten?
13. Welche weitere Auslandsdienstreisen planen Sie für das Jahr 1997?
14. Welchem Zweck sollen diese weiteren Auslandsdienstreisen dienen und
welcher positive Effekt für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger
soll damit erreicht werden?
15. Wie viele Tage werden Sie sich auf Grund dieser Reisen voraussichtlich
im Ausland aufhalten?
16. Trifft es zu, daß Sie bei den Dienstreisen auch Privatflugzeuge benützen?
Wenn ja, warum, wer sind die Eigentümer und auf Grund welcher Erwä-
gungen bedienen Sie sich dieser Flugzeuge?
17. Welche kosten sind der Republik Österreich auf Grund der Benutzung
der Privatflugzeuge entstanden und an wen wurden diese kosten
bezahlt?
18. Wurden Ihnen bei der Benutzung von Flugzeugen stets die vollen Kosten
in Rechnung gestellt oder erhebliche Nachlässe gewährt?
Falls Nachlässe gewährt wurden,
wofür wurden diese gewährt?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend halte ich fest, daß diese Anfrage, soweit sie sich auf Auslandsdienst-
reisen bezieht, die ich in meiner früheren Funktion als Bundesminister für
Finanzen absolviert habe, nicht meinen aktuellen Zuständigkeitsbereich betrifft.
Da als Adressat einer in Ausübung des parlamentarischen Interpellations-
rechtes gestellten Anfrage nur das Organ, nicht aber der dahinter stehende
Organwalter in Frage kommt, kann eine Zuständigkeit in meiner Funktion als
Bundeskanzler zur Beantwortung des erwähnten Fragenkomplexes nicht aus
meiner früheren Funktion als Bundesminister für Finanzen abgeleitet werden.
Eine diesbezügliche Anfrage wäre daher an den Bundesminister für Finanzen
zu richten.
Zu den Fragen 1.2.3.8.9 und 14:
Auslandsdienstreisen die ich in meiner Funktion als Bundeskanzler tätige,
dienen in erster Linie der Durchsetzung der außen- und sicherheitspolitischen
Ziele Österreichs sowie der Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen unseres
Landes. Im übrigen verweise ich auf die Beilage A.
Zu Frage 4:
Aufgrund von Dienstreisen verbrachte ich im heurigen Jahr 7 Tage und
14 1/4 Stunden im Ausland (Stand 30. Juni
1997).
Zu Frage 5:
Selbstverständlich bin ich bestrebt, bei der Planung meiner Auslandsdienst-
reisen, die in der Regel langfristig erfolgt, Terminkollisionen nach Möglichkeit
zu vermeiden. Allerdings kann es im Einzelfall zutreffen, daß mir vor allem im
Falle einer sich kurzfristig ergebenden Auslandsreise die Wahrnehmung eines
Termins nicht möglich ist.
Zu Frage 6
Ja.
Zu den Fragen 7 und 12:
Auslandsreisen aus privaten oder parteipolitischen Gründen stellen keine
Dienstreisen dar. Selbstverständlich werden sie auch nicht aus öffentlichen
Mitteln finanziert.
Die Kosten für meine Teilnahme am SPE-Kongreß in Malmö (8) werden daher -
mit Ausnahme der Kosten für jene Beamten, die mich beim bilateralen Treffen
mit Premierminister Wim KOK begleitet haben - zur Gänze von der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs getragen.
Zu Frage 10:
Folgende Personen haben mich neben den in der Beilage A angeführten Per-
sonen als Delegationsmitglieder bei Auslandsdienstreisen, die ich in meiner
Funktion als Bundeskanzler unternommen habe, begleitet:
Auf der Reise nach Den Haag (1) haben mich neun Journalisten begleitet.
Auf meiner Reise nach Bern (2) haben mich sieben Journalisten begleitet.
Bei meinem offiziellen Besuch in Bonn (3) haben mich Staatssekretär
Dr. WITTMANN sowie zwölf Journalisten
begleitet.
Bei meinem offiziellen Besuch in Budapest (4) haben mich der Generaldirektor
einer österreichischen Bank ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreichs
ein Dolmetsch und 8 Journalisten begleitet.
Bei meinem offiziellen Besuch in Paris (5) haben mich Bundesminister
Mag. SCHLÖGL, Staatssekretär Dr. WITTMANN und 6 Journalisten begleitet.
Auf meiner Reise zum EU-Sondergipfel nach Noordwijk (6) haben mich
6 Journalisten begleitet.
An meiner Reise nach Den Haag zur Gedenkfeier anläßlich des 50. Jahres -
tages des Marshallplans (7) haben Staatssekretär Dr. WITTMANN und ein
Journalist teilgenommen.
Auf meiner Reise zum SPE-Kongreß in Malmö (8) haben mich SPÖ-Bundes-
geschäftsführer RUDAS und 2 Journalisten begleitet.
Auf meiner Reise zur Biennale-Eröffnung in Venedig (9) haben mich meine
Gattin, die Gattin meines Pressesprechers sowie ein Journalist begleitet.
Auf meiner Reise zum EU-Gipfel nach Amsterdam (10) haben mich Vizekanzler
Dr. SCHÜSSEL, Bundesminister EDLINGER, Staatssekretärin Dr. FERRERO-
WALDNER, Staatssekretär Dr. WITTMANN, ein Vertreter der Österreichischen
Präsidentschaftskanzlei und 12 Journalisten
begleitet.
An meiner Reise nach Sopron (11) haben Staatssekretär Dr. WITTMANN,
Landeshauptmann Dr. STIX, je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich
bzw. der Finanzierungsgarantie-GesmbH, der Vorstandsdirektor der Raab-
Ödenburg -Ebenfurt-Bahn AG sowie 25 Journalisten teilgenommen.
Zu Frage 11:
Für die Auslandsdienstreisen, die ich im heurigen Jahr bisher absolviert habe,
sind meinem Ressort Fahrt- und sonstige kosten im Sinne der Reisegebühren-
vorschrift in Höhe von insgesamt S 1,255.200,-- erwachsen, wobei von diesem
Betrag eine bereits erfolgte Kostenrefundierung in Höhe von S 35.000,-- in
Abzug zu bringen ist.
Darüber hinaus sind meinem Ressort für die Reise nach Amsterdam (10)
vorläufig Flugkosten in der Höhe von S 313.500,-- entstanden. Abgesehen
davon, daß allfällige Refundierungen hiebei noch nicht berücksichtigt werden
konnten, steht derzeit noch nicht fest, welcher Betrag dem Bundeskanzleramt
von der betreffenden Fluglinie tatsächlich in Rechnung gestellt werden wird, da
es beim Rückflug - wie diversen Medien zu entnehmen war - zu einer etwa
elfstündigen Verspätung gekommen ist.
Beim Grenzlandtreffen mit dem ungarischen Premierminister (11) erfolgte die
Anreise der offiziellen Delegation zum Ausgangspunkt (Pamhagen) mit dem
Dienstkraftwagen. Die Kosten für die Zugfahrt nach Sopron sowie für den
Transport jener Journalisten, die nicht mit dem Privat-Pkw anreisten, wurden
vom Bahnunternehmen getragen.
Weiters halte ich fest, daß die Kosten, die durch Mitreisende entstanden sind,
die in Beantwortung der Frage 10 angeführt werden (soweit es sich nicht um
Mitglieder der Bundesregierung bzw. der offiziellen Delegation handelt, deren
Kosten vom jeweiligen Ressort getragen
werden), von den Betreffenden dem
Bundeskanzleramt refundiert werden. Da für alle Auslandsdienstreisen, die im
heurigen Jahr durchgeführt wurden - mit Ausnahme der Reise nach Bern (2)-,
aufgrund von in Aussicht genommenen Kostenrefundierungen noch keine
Endabrechnung vorliegt, ist eine Aufgliederung der Reisekosten auf
Einzelpersonen aus diesem Grund, abgesehen von dem damit verbundenen
Verwaltungsaufwand, derzeit nicht möglich
Zu den Fragen 13 und 15:
Für den Rest des heurigen Jahres sind folgende Auslandsdienstreisen in
Aussicht in genommen (Stand: 30. Juni 1997):
08. - 09.7.1997: EAP/CfP - Gipfel; Madrid
23.7.1997: Besuch in Belgien und bei der Europäischen Kommission
10.10.1997: Europaratsgipfel in Straßburg
28. - 29.11.1997: Treffen der Staats- und Regierungschefs der CEI in
Sarajewo
12. - 13.12.1997: Europäischer Rat in Luxemburg
Zu Frage 16:
Ich habe bei Auslandsdienstreisen, wenn eine An- und Rückreise mit Linienflug
nicht möglich bzw. sehr zeitaufwendig war, auch Charterflugzeuge benutzt.
Bei den Charterunternehmen handelt es sich um die Firmen Grossmann Air
Service, Lauda Air und Tyrolean Jet Service.
Zu Frage 17:
Da die Bekanntgabe der im Einzelfall bezahlten Entgelte das Geschäftsge-
heimnis der betroffenen Unternehmen verletzen würde, ersuche ich um Ver-
ständnis, daß ich von einer
Beantwortung dieser Frage absehe.
Zu Frage 18:
Es wurden von allen österreichischen Bedarfsflugunternehmen Anbote
eingeholt und die jeweils günstigste Möglichkeit in Anspruch genommen.
Nachlässe wurden nicht gewährt.