2439/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 14. Mai

1997 unter der Nr.2416 IJ an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Auslandsdienstreisen des Bundeskanzlers gerichtet die folgenden

Wortlaut hat;

"1. Welche Auslandsdienstreisen haben Sie als Bundesminister für Finanzen

im Jahr 1996 und im bisherigen Verlauf des Jahres 1997 als

Bundesminister für Finanzen bzw. als Bundeskanzler unternommen?

2. Welchem Zweck haben diese Dienstreisen jeweils gedient und welcher

positive Effekt für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger konnte

damit erreicht werden; wenn hingegen ein negativer Effekt erreicht wurde,

welcher?

3. Wann genau erfolgten jeweils die Abreise aus Österreich und wann

genau die Ankunft in Österreich?

4. Wie viele Tage bzw. Stunden verbrachten Sie somit

a) im Jahre 1996 und

b) im bisherigen Verlauf des Jahres 1997

im Ausland?

5. Trifft es zu, daß Sie wegen der langen Dauer Ihrer Auslandsreisen

wichtige Termine nicht wahrnehmen konnten und Entscheidungen

delegieren bzw. aufschieben mußten?

6. können Sie es ausschließen, daß durch die lange Dauer Ihrer Aus-

landsdienstreisen die Regierungstätigkeit in Österreich behindert wurde?

7. Welche dieser Dienstreisen dienten auch einem privaten oder partei-

politischen Zweck?

8. Wie viele Beamte Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe

und Dienstklasse) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?

9. Wie viele Beamte anderer Ressorts (aufgelistet nach Ressort, Verwen-

dungsgruppe und Dienstklasse) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen

begleitet?

10. Wie viele andere (z.B. von den Interessensvertretungen entsandte, Wirt-

schaftstreibende, Journalisten) Personen (aufgelistet nach Berufs-

gruppen) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?

11. Welche Kosten sind der Republik durch diese Dienstreisen

in Summe,

für Ihre Person,

für die unter 8. angeführten Personen,

für die unter 9. angeführten Personen und

für die unter 10. angeführten Personen

entstanden?

12. Wie erfolgte die Abrechnung jener Dienstreisen, die auch privaten oder

parteipolitischen Zwecken dienten?

13. Welche weitere Auslandsdienstreisen planen Sie für das Jahr 1997?

14. Welchem Zweck sollen diese weiteren Auslandsdienstreisen dienen und

welcher positive Effekt für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger

soll damit erreicht werden?

15. Wie viele Tage werden Sie sich auf Grund dieser Reisen voraussichtlich

im Ausland aufhalten?

16. Trifft es zu, daß Sie bei den Dienstreisen auch Privatflugzeuge benützen?

Wenn ja, warum, wer sind die Eigentümer und auf Grund welcher Erwä-

gungen bedienen Sie sich dieser Flugzeuge?

17. Welche kosten sind der Republik Österreich auf Grund der Benutzung

der Privatflugzeuge entstanden und an wen wurden diese kosten

bezahlt?

18. Wurden Ihnen bei der Benutzung von Flugzeugen stets die vollen Kosten

in Rechnung gestellt oder erhebliche Nachlässe gewährt?

Falls Nachlässe gewährt wurden, wofür wurden diese gewährt?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend halte ich fest, daß diese Anfrage, soweit sie sich auf Auslandsdienst-

reisen bezieht, die ich in meiner früheren Funktion als Bundesminister für

Finanzen absolviert habe, nicht meinen aktuellen Zuständigkeitsbereich betrifft.

Da als Adressat einer in Ausübung des parlamentarischen Interpellations-

rechtes gestellten Anfrage nur das Organ, nicht aber der dahinter stehende

Organwalter in Frage kommt, kann eine Zuständigkeit in meiner Funktion als

Bundeskanzler zur Beantwortung des erwähnten Fragenkomplexes nicht aus

meiner früheren Funktion als Bundesminister für Finanzen abgeleitet werden.

Eine diesbezügliche Anfrage wäre daher an den Bundesminister für Finanzen

zu richten.

Zu den Fragen 1.2.3.8.9 und 14:

Auslandsdienstreisen die ich in meiner Funktion als Bundeskanzler tätige,

dienen in erster Linie der Durchsetzung der außen- und sicherheitspolitischen

Ziele Österreichs sowie der Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen unseres

Landes. Im übrigen verweise ich auf die Beilage A.

Zu Frage 4:

Aufgrund von Dienstreisen verbrachte ich im heurigen Jahr 7 Tage und

14 1/4 Stunden im Ausland (Stand 30. Juni 1997).

Zu Frage 5:

Selbstverständlich bin ich bestrebt, bei der Planung meiner Auslandsdienst-

reisen, die in der Regel langfristig erfolgt, Terminkollisionen nach Möglichkeit

zu vermeiden. Allerdings kann es im Einzelfall zutreffen, daß mir vor allem im

Falle einer sich kurzfristig ergebenden Auslandsreise die Wahrnehmung eines

Termins nicht möglich ist.

Zu Frage 6

Ja.

Zu den Fragen 7 und 12:

Auslandsreisen aus privaten oder parteipolitischen Gründen stellen keine

Dienstreisen dar. Selbstverständlich werden sie auch nicht aus öffentlichen

Mitteln finanziert.

Die Kosten für meine Teilnahme am SPE-Kongreß in Malmö (8) werden daher -

mit Ausnahme der Kosten für jene Beamten, die mich beim bilateralen Treffen

mit Premierminister Wim KOK begleitet haben - zur Gänze von der

Sozialdemokratischen Partei Österreichs getragen.

Zu Frage 10:

Folgende Personen haben mich neben den in der Beilage A angeführten Per-

sonen als Delegationsmitglieder bei Auslandsdienstreisen, die ich in meiner

Funktion als Bundeskanzler unternommen habe, begleitet:

Auf der Reise nach Den Haag (1) haben mich neun Journalisten begleitet.

Auf meiner Reise nach Bern (2) haben mich sieben Journalisten begleitet.

Bei meinem offiziellen Besuch in Bonn (3) haben mich Staatssekretär

Dr. WITTMANN sowie zwölf Journalisten begleitet.

Bei meinem offiziellen Besuch in Budapest (4) haben mich der Generaldirektor

einer österreichischen Bank ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreichs

ein Dolmetsch und 8 Journalisten begleitet.

Bei meinem offiziellen Besuch in Paris (5) haben mich Bundesminister

Mag. SCHLÖGL, Staatssekretär Dr. WITTMANN und 6 Journalisten begleitet.

Auf meiner Reise zum EU-Sondergipfel nach Noordwijk (6) haben mich

6 Journalisten begleitet.

An meiner Reise nach Den Haag zur Gedenkfeier anläßlich des 50. Jahres -

tages des Marshallplans (7) haben Staatssekretär Dr. WITTMANN und ein

Journalist teilgenommen.

Auf meiner Reise zum SPE-Kongreß in Malmö (8) haben mich SPÖ-Bundes-

geschäftsführer RUDAS und 2 Journalisten begleitet.

Auf meiner Reise zur Biennale-Eröffnung in Venedig (9) haben mich meine

Gattin, die Gattin meines Pressesprechers sowie ein Journalist begleitet.

Auf meiner Reise zum EU-Gipfel nach Amsterdam (10) haben mich Vizekanzler

Dr. SCHÜSSEL, Bundesminister EDLINGER, Staatssekretärin Dr. FERRERO-

WALDNER, Staatssekretär Dr. WITTMANN, ein Vertreter der Österreichischen

Präsidentschaftskanzlei und 12 Journalisten begleitet.

An meiner Reise nach Sopron (11) haben Staatssekretär Dr. WITTMANN,

Landeshauptmann Dr. STIX, je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich

bzw. der Finanzierungsgarantie-GesmbH, der Vorstandsdirektor der Raab-

Ödenburg -Ebenfurt-Bahn AG sowie 25 Journalisten teilgenommen.

Zu Frage 11:

Für die Auslandsdienstreisen, die ich im heurigen Jahr bisher absolviert habe,

sind meinem Ressort Fahrt- und sonstige kosten im Sinne der Reisegebühren-

vorschrift in Höhe von insgesamt S 1,255.200,-- erwachsen, wobei von diesem

Betrag eine bereits erfolgte Kostenrefundierung in Höhe von S 35.000,-- in

Abzug zu bringen ist.

Darüber hinaus sind meinem Ressort für die Reise nach Amsterdam (10)

vorläufig Flugkosten in der Höhe von S 313.500,-- entstanden. Abgesehen

davon, daß allfällige Refundierungen hiebei noch nicht berücksichtigt werden

konnten, steht derzeit noch nicht fest, welcher Betrag dem Bundeskanzleramt

von der betreffenden Fluglinie tatsächlich in Rechnung gestellt werden wird, da

es beim Rückflug - wie diversen Medien zu entnehmen war - zu einer etwa

elfstündigen Verspätung gekommen ist.

Beim Grenzlandtreffen mit dem ungarischen Premierminister (11) erfolgte die

Anreise der offiziellen Delegation zum Ausgangspunkt (Pamhagen) mit dem

Dienstkraftwagen. Die Kosten für die Zugfahrt nach Sopron sowie für den

Transport jener Journalisten, die nicht mit dem Privat-Pkw anreisten, wurden

vom Bahnunternehmen getragen.

Weiters halte ich fest, daß die Kosten, die durch Mitreisende entstanden sind,

die in Beantwortung der Frage 10 angeführt werden (soweit es sich nicht um

Mitglieder der Bundesregierung bzw. der offiziellen Delegation handelt, deren

Kosten vom jeweiligen Ressort getragen werden), von den Betreffenden dem

Bundeskanzleramt refundiert werden. Da für alle Auslandsdienstreisen, die im

heurigen Jahr durchgeführt wurden - mit Ausnahme der Reise nach Bern (2)-,

aufgrund von in Aussicht genommenen Kostenrefundierungen noch keine

Endabrechnung vorliegt, ist eine Aufgliederung der Reisekosten auf

Einzelpersonen aus diesem Grund, abgesehen von dem damit verbundenen

Verwaltungsaufwand, derzeit nicht möglich

Zu den Fragen 13 und 15:

Für den Rest des heurigen Jahres sind folgende Auslandsdienstreisen in

Aussicht in genommen (Stand: 30. Juni 1997):

08. - 09.7.1997: EAP/CfP - Gipfel; Madrid

23.7.1997: Besuch in Belgien und bei der Europäischen Kommission

10.10.1997: Europaratsgipfel in Straßburg

28. - 29.11.1997: Treffen der Staats- und Regierungschefs der CEI in

Sarajewo

12. - 13.12.1997: Europäischer Rat in Luxemburg

Zu Frage 16:

Ich habe bei Auslandsdienstreisen, wenn eine An- und Rückreise mit Linienflug

nicht möglich bzw. sehr zeitaufwendig war, auch Charterflugzeuge benutzt.

Bei den Charterunternehmen handelt es sich um die Firmen Grossmann Air

Service, Lauda Air und Tyrolean Jet Service.

Zu Frage 17:

Da die Bekanntgabe der im Einzelfall bezahlten Entgelte das Geschäftsge-

heimnis der betroffenen Unternehmen verletzen würde, ersuche ich um Ver-

ständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser Frage absehe.

Zu Frage 18:

Es wurden von allen österreichischen Bedarfsflugunternehmen Anbote

eingeholt und die jeweils günstigste Möglichkeit in Anspruch genommen.

Nachlässe wurden nicht gewährt.