2441/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haigermoser1 Böhacker und Kollegen
haben am 14. Mai 1997 unter der Nr.2420 /J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Vereinfachungen im Bereich der Statistik
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Welche Meldepflichten haben die Unternehmen (gewerbliche Wirtschaft,
freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft, sonstige Bereiche) derzeit gegen-
über dem Statistischen Zentralamt zu erfüllen?
2. In welchen Intervallen sind die Meldepflichten zu erfüllen?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die einzelnen Meldepflichten?
4. Wird die Notwendigkeit der einzelnen Meldepflichten sowie der Intervalle
in einem besonderen Verfahren geprüft?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
5. Können Sie die jährliche Belastung der Unternehmen, insbesondere den
finanziellen Aufwand durch Bindung von Arbeitskapazität, der durch die
Meldepflicht erwächst, zumindest schätzungsweise beziffern?
Wenn ja, wie kann diese Belastung ermittelt werden?
Wenn nein, wie können Sie es verantworten, daß der Wirtschaft enorme
Belastungen aufgetragen werden, ohne daß der Umfang der Belastungen
bedacht wird?
6. Werden Sie veranlassen, daß
a) die Zahl der Meldepflichten verringert wird,
b) die Meldepflichten vereinfacht werden,
c) die Intervalle verändert werden,
d) sonstige Vereinfachungen im Bereich der Meldepflichten vorgenommen
werden,
um die daraus für die Unternehmen erwachsenden Belastungen zu verrin-
gern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind Sie diesbezüglich bereits an andere Mitglieder der Bundesregierung
mit einer Initiative herangetreten?
Wenn ja, an welche, mit welchem konkreten Vorschlag und mit welchem
Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 :
Die Meldepflichten, deren Rechtsgrundlage sowie die dafür vorgesehenen In-
tervalle sind der Beilage zu entnehmen.
Zu Frage 4:
Die Notwendigkeit statistischer Erhebungen, das Frageprogramm sowie die
Erhebungsintervalle werden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene in
eigens dafür eingerichteten Gremien geprüft.
In Österreich sehen das Bundesstatistikgesetz sowie eine Verordnung dafür
vor allem die Einrichtung von Fachbeiräten und Arbeitsgruppen vor. Derzeit
bestehen 17 derartige Fachbeiräte für alle Arbeitsgebiete der Statistik; ein
weiterer Fachbeirat (für Finanzstatistik) wird im Herbst diese Jahres seine
Tätigkeit aufnehmen.
Auf europäischer Ebene sieht die vor kurzem verabschiedete Ratsverordnung
über die Gemeinschaftsstatistiken
vergleichbare Fachausschüsse vor.
Darüber hinaus erfolgt die Anordnung von Statistiken in Österreich ausschließ-
lich durch Gesetze oder Verordnungen, die vor ihrer Beschlußfassung bzw.
Erlassung einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden.
Zu Frage 5:
Für Österreich gibt es diesbezüglich keine Daten, weil eine dafür erforderliche
Erhebung mit zusätzlichen Belastungen der Betriebe verbunden wäre.
Auf Gemeinschaftsebene liegt jedoch seit kurzem eine Untersuchung des Stati-
stischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) vor, wonach
der Aufwand der Betriebe für die Mitarbeit an statistischen Erhebungen mit 5 %
des gesamten Verwaltungsaufwandes zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Ver-
pflichtungen veranschlagt wird.
Zu Frage 6:
Allfällige Änderungen der Meldepflichten liegen im Verantwortungsbereich des
jeweiligen Fachministers. Ich verweise daher in diesem Zusammenhang auf die
Beantwortung der gleichlautend an den Bundesminister für wirtschaftliche An-
gelegenheiten gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.2421 /J.
Vereinfachungen. im Bereich der Meldepflichten ergeben sich durch den
- Einsatz moderner lnformationstechnologie, welche in zunehmendem Maße
eine Datenerfassung per Diskette oder mittels mail box ermöglicht
Zu Frage 7:
Ja. Seit zwei Jahren wird vor der Erlassung von diesbezüglichen Verordnungen
durch den jeweiligen Ressortminister geprüft, ob die Notwendigkeit, der Um-
fang und die Häufigkeit der vorgesehenen Statistik auf das nach EU-Normen
erforderliche Mindestmaß beschränkt
wird.
Weiters ist eine Novelle des Bundesstatistikgesetzes in Vorbereitung, die die
Möglichkeit vorsieht, weitgehend auf Daten aus öffentlich zugänglichen Regi-
stern bzw. auf Verwaltungsdaten aller Einrichtungen, die Aufgaben des Bundes
vollziehen, zurückzugreifen.