2441/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haigermoser1 Böhacker und Kollegen

haben am 14. Mai 1997 unter der Nr.2420 /J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Vereinfachungen im Bereich der Statistik

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche Meldepflichten haben die Unternehmen (gewerbliche Wirtschaft,

freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft, sonstige Bereiche) derzeit gegen-

über dem Statistischen Zentralamt zu erfüllen?

2. In welchen Intervallen sind die Meldepflichten zu erfüllen?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die einzelnen Meldepflichten?

4. Wird die Notwendigkeit der einzelnen Meldepflichten sowie der Intervalle

in einem besonderen Verfahren geprüft?

Wenn ja, auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

5. Können Sie die jährliche Belastung der Unternehmen, insbesondere den

finanziellen Aufwand durch Bindung von Arbeitskapazität, der durch die

Meldepflicht erwächst, zumindest schätzungsweise beziffern?

Wenn ja, wie kann diese Belastung ermittelt werden?

Wenn nein, wie können Sie es verantworten, daß der Wirtschaft enorme

Belastungen aufgetragen werden, ohne daß der Umfang der Belastungen

bedacht wird?

6. Werden Sie veranlassen, daß

a) die Zahl der Meldepflichten verringert wird,

b) die Meldepflichten vereinfacht werden,

c) die Intervalle verändert werden,

d) sonstige Vereinfachungen im Bereich der Meldepflichten vorgenommen

werden,

um die daraus für die Unternehmen erwachsenden Belastungen zu verrin-

gern?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

7. Sind Sie diesbezüglich bereits an andere Mitglieder der Bundesregierung

mit einer Initiative herangetreten?

Wenn ja, an welche, mit welchem konkreten Vorschlag und mit welchem

Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 :

Die Meldepflichten, deren Rechtsgrundlage sowie die dafür vorgesehenen In-

tervalle sind der Beilage zu entnehmen.

Zu Frage 4:

Die Notwendigkeit statistischer Erhebungen, das Frageprogramm sowie die

Erhebungsintervalle werden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene in

eigens dafür eingerichteten Gremien geprüft.

In Österreich sehen das Bundesstatistikgesetz sowie eine Verordnung dafür

vor allem die Einrichtung von Fachbeiräten und Arbeitsgruppen vor. Derzeit

bestehen 17 derartige Fachbeiräte für alle Arbeitsgebiete der Statistik; ein

weiterer Fachbeirat (für Finanzstatistik) wird im Herbst diese Jahres seine

Tätigkeit aufnehmen.

Auf europäischer Ebene sieht die vor kurzem verabschiedete Ratsverordnung

über die Gemeinschaftsstatistiken vergleichbare Fachausschüsse vor.

Darüber hinaus erfolgt die Anordnung von Statistiken in Österreich ausschließ-

lich durch Gesetze oder Verordnungen, die vor ihrer Beschlußfassung bzw.

Erlassung einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden.

Zu Frage 5:

Für Österreich gibt es diesbezüglich keine Daten, weil eine dafür erforderliche

Erhebung mit zusätzlichen Belastungen der Betriebe verbunden wäre.

Auf Gemeinschaftsebene liegt jedoch seit kurzem eine Untersuchung des Stati-

stischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) vor, wonach

der Aufwand der Betriebe für die Mitarbeit an statistischen Erhebungen mit 5 %

des gesamten Verwaltungsaufwandes zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Ver-

pflichtungen veranschlagt wird.

Zu Frage  6:

Allfällige Änderungen der Meldepflichten liegen im Verantwortungsbereich des

jeweiligen Fachministers. Ich verweise daher in diesem Zusammenhang auf die

Beantwortung der gleichlautend an den Bundesminister für wirtschaftliche An-

gelegenheiten gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.2421 /J.

Vereinfachungen. im Bereich der Meldepflichten ergeben sich durch den

- Einsatz moderner lnformationstechnologie, welche in zunehmendem Maße

eine Datenerfassung  per Diskette oder mittels mail box ermöglicht

Zu Frage 7:

Ja. Seit zwei Jahren wird vor der Erlassung von diesbezüglichen Verordnungen

durch den jeweiligen Ressortminister geprüft, ob die Notwendigkeit, der Um-

fang und die Häufigkeit der vorgesehenen Statistik auf das nach EU-Normen

erforderliche Mindestmaß beschränkt wird.

Weiters ist eine Novelle des Bundesstatistikgesetzes in Vorbereitung, die die

Möglichkeit vorsieht, weitgehend auf Daten aus öffentlich zugänglichen Regi-

stern bzw. auf Verwaltungsdaten aller Einrichtungen, die Aufgaben des Bundes

vollziehen, zurückzugreifen.