2442/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DipI. Ing. Prinzhorn und Kollegen haben am

15. Mai 1997 unter der Nr. 2436/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Richtlinien für die Auswahl von Führungskräften in Unter-

nehmen mit bestimmendem Einfluß von Bund, Ländern und Gemeinden gerich-

tet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. In Ihrer Ankündigung im Originaltext-Service vom 7. Mai 1997 (OTS

216 5 110257 NSKOO6) wird festgehalten, daß auf Ihre Initiative vom SPÖL

Parteipräsidium „neue, verschärfte Richtlinien für die objektive und trans-

parente Auswahl von Führungskräften“ beschlossen wurden War ange-

sichts der weitgehend proporzmäßigen Vorstandsbesetzungen im öffent-

lichen Bereich die Auswahl der Führungskräfte in den letzten Jahren nicht

objektiv und transparent? Wenn nein, warum nicht?

2. Ihr langjähriger Mitarbeiter Czaba SZEKELY hat laut ,,Profil vom 12. Mai

1997 anläßlich seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied der Raab-Öden-

burg-Ebenfurt Bahn AG bereits vor einem Jahr verlautbart, Ihnen gesagt

zu haben, daß er sich geordnet verändern möchte. Muß daraus geschlos-

sen werden, daß Herr Szekely aufgrund Ihrer Intervention in den genann-

ten Vorstand bestellt wurde? Wenn nein, warum nicht? Worin sehen Sie

seine Qualifikationen, die eine derartige Bestellung gerechtfertigt erschei-

nen lassen?

3. Ihr ehemaliger Mitarbeiter Dipl.lng. BRENNER ist seit geraumer Zeit Ge-

schäftsführer der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft. Wurde

im Zuge der Besetzung dieser Position eine öffentliche Ausschreibung

vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? In welchen Bereichen liegen die

Qualifikationen von Dipl.Ing. BRENNER, daß eine derartige Position ohne

Ausschreibung besetzt wird?

4. Ferner wurde Dipl.Ing. BRENNER zum Generaldirektor der Hoch-

leistungsAG bestellt. Wurde im Zuge dieser Bestellung eine öffentliche

Ausschreibung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Liegt in der

Causa Brenner eine inakzeptable kumulierung von Schlüsselpositionen

vor? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche der fünf Punkte Ihres neuen Programmes sind in Bezug auf die

Tätigkeitsbereiche Ihrer genannten Mitarbeiter nicht erfüllt?

6. Weshalb war ursprünglich geplant, für die Besetzung des neuen Vorstan-

des der PSK AG keine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen? Ist es

richtig, daß eine Studie des Bundesministeriums für Finanzen existiert, die

besagt, daß keine öffentliche Ausschreibung notwendig sei? Welchen

Inhalt hat diese Studie? Weshalb kam es nun doch zu einer öffentlichen

Ausschreibung? Wurden alle Vorstandsposten öffentlich ausgeschrieben?

7. Inwieweit wurden von Ihnen bereits konkrete Maßnahmen gesetzt, um

den Fünf-Punkte-Plan umzusetzen? Bis wann werden Sie alle geplanten

Maßnahmen umgesetzt haben? In welcher Form werden Sie Maßnahmen

setzen, um die bereits bestehenden, Verflechtungen zwischen Politik und

Wirtschaft zu beseitigen?

8. Welche Maßnahmen planen Sie, um auch eine objektive und transparente

Auswahl von Führungskräften in den Kreditinstituten gewährleisten zu

können? Würde eine rasche und echte Privatisierung helfen, den Einfluß

der Politik zurückzudrängen und Proporzbesetzungen zu vermeiden?

9. In welcher Form wird sich die neue Richtlinie zur Auswahl von Führungs-

kräften von den derzeit geltenden Richtlinien unterscheiden? Wie werden

die konkreten Auswirkungen auf die künftige Personalauswahl sein?

10. Wie werden Sie verhindern, daß auch in Zukunft maßgeschneiderte Aus-

schreibungen für einzelne ,Wunschkandidaten“ erstellt werden?

11. Inwieweit ist geplant, unabhängige, internationale Beratungsunternehmen

zwecks systematischer Suche nach qualifizierten Kandidaten bzw. zwecks

Objektivierung des Beurteilungsverfahrens und der Auswahl der Bewerber

einzubinden? Nach welchen Kriterien werden diese Berater ausgewählt?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 5. 9 und 10 :

Die neuen Regeln werden hinsichtlich der Ausschreibungsverpflichtung eine

Erweiterung vorsehen, da nunmehr alle Unternehmen, die der Kontrolle durch

den Rechnungshof unterliegen, miteinbezogen werden, während das Bundes-

gesetz vom 8. Oktober 1982 über die öffentliche Ausschreibung von Funk-

tionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden be-

teiligt sind, BGBI Nr.521/1982, bisher nur auf Fälle einer unmittelbaren Be-

teiligung der genannten Rechtsträger an einer Kapitalgesellschaft Anwendung

gefunden hat. Ebenso wird hinsichtlich der Standardverträge die bisher in der

ÖIAG geübte Praxis auf oben genannte Unternehmen erweitert.

Die Besetzung von Vorständen und Geschäftsführern von Unternehmen im

öffentlichen Bereich lag schon bisher in der alleinigen Verantwortung der

jeweils züständigen Organe und ich gehe davon aus, daß diese Organe ihre

Pflichten wahrgenommen haben und nach dem Grundsatz der Objektivität

gehandelt haben. Die nun vorgeschlagenen Regelungen bezwecken auch, den

offenbar bestehenden Anschein mangelnder Transparenz von Entscheidungen

zu beseitigen und die Verantwortung der zuständigen Organe zu verdeutlichen.

Zu Frage 2:

Obwohl die Beantwortung dieser Frage nicht in den Vollzugsbereich des Bun-

deskanzlers fällt, ist folgendes festzuhalten:

Die vorgesehenen Regelungen bei Stellenbesetzungen von Vorständen und

Geschäftsführern beziehen sich auf Funktionen in Unternehmen mit

bestimmendem Einfluß von Bund, Ländern und Gemeinden. Es handelt sich

folglich um Unternehmen, die der Prüfung durch den Rechnungshof

unterliegen. Die Raab-Oedenburger-Ebenfurter Eisenbahn AG fällt nicht in

diese Kategorie von Unternehmen. Es handelt sich dabei um eine ungarische

Gesellschaft mit Hauptsitz in Budapest, die nach ungarischem Aktienrecht

organisiert ist.

Zum Zeitpunkt der Bestellung von Dr. Csaba Szekely durch die

Hauptversammlung der Raab-Oedenburger-Ebenfurter Eisenbahn AG wies

dieses Unternehmen folgende Eigentümerstruktur auf:

Ungarische Republik: 67,500%

Republik Österreich: 25,002%

Der Rest entfiel auf Privataktionäre.

Da auch die funktionen der ungarischen Vorstandsmitglieder nicht

ausgeschrieben wurden und werden, ist dies auch auf die Funktion von

Dr. Szekely nicht zur Anwendung gebracht worden.

ZudenFragen3und4:

In beiden Fällen wurde nach den mir vorliegenden Informationen eine Öffent-

liche Ausschreibung vorgenommen.

Zu Frage 6

Diese Frage betrifft nicht meinen Zuständigkeitsbereich.

Zu Frage 7:

Die Frage der Umsetzung ist Gegenstand von Besprechungen und politischer

Beratungen. Es ist unter anderem daran gedacht, eine Expertengruppe einzu-

setzen, die Vorschläge zu einigen Punkten erstatten soll.

Zu Frage 8:

Die Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Kreditinstituten sowie eine

allenfalls damit verbundene lngerenzmöglichkeit hinsichtlich der Bestellung von

Vorstandsmitgliedern fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für

Finanzen.

Zu Frage 11:

Internationale Beratungsunternehmen sollen in zweifacher Weise eingebunden

werden Erstens als Teilnehmer einer Expertengruppe, die die Standardver-

träge ausarbeitet; und zweitens bei der Festlegung marktgerechter Bezüge bei

der jeweiligen Bestellung. Inwieweit sich die zuständigen Organe darüber

hinaus bei der Interessentensuche nationaler oder internationaler Personal-

beratungsunternehmen bedienen, ist von diesen zu entscheiden und wird unter

anderem vom Anforderungsprofil und den Marktbedingungen für die jeweilige

Position abhängen.