2443/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DipI. Ing. Prinzhorn und Kollegen haben am
15. Mai 1997 unter der Nr.2438 IJ an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Controlling in der öffentlichen Verwaltung gerichtet, die fol-
genden Wortlaut hat:
„1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurden bereits Control-
ling-Methoden eingeführt? Warum war es in den letzten sechs Jahren
nicht möglich, in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Controlling-
Methoden einzuführen? Wie hoch ist der Betrag, der durch schnelle Ein-
führung von Controlling-Methoden im öffentlichen Dienst seit Anfang der
neunziger Jahre eingespart hätte werden können?
2. Gibt es aufgrund eines gezielten Controllingeinsatzes bereits konkrete
Auswirkungen auf die Effizienz, die Effektivität und den Finanzmittelbedarf
in der öffentlichen Verwaltung? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Instrumente vor allem des operativen Controllings werden in wel-
chem Ausmaß verwendet?
4. Gibt es einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von Controlling-
Methoden im Bereich der öffentlichen Verwaltung? Wenn nein, warum
nicht? Wie sieht dieser Zeitplan aus? Bis wann soll die Einführung und
verpflichtende Anwendung des Controllings abgeschlossen
sein?
5, Werden derzeit Controllinginstrumente angewandt, um bisher „politische“
Entscheidungen durch quantifizierbare Informationen zu versachlichen?
Wenn nein, warum nicht? In welchen Bereichen ist das der Fall?
6. Ist es derzeit mittels Einsatz von Controlling möglich, Transparenz über
die Beziehung zwischen Ressourceneinsatz und den Ergebnissen des
Verwaltungshandelns herzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wird durch Controlling in der öffentlichen Verwaltung die nötige Transpa-
renz über Vorgänge und Ereignisse geschaffen, sodaß für alle Hierarchie-
ebenen Entscheidungsunterlagen entstehen, bzw. kann sichergestellt
werden, daß auf allen Ebenen die Entscheidungsfindung nach objektiven,
nachvollziehbaren und einheitlichen Bewertungsmaßstäben erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
8. Die wesentlichen Schwächen des Haushaltsbudgets liegen im Forfschrei-
ben von Daten aus der Vergangenheit, in der Orientierung an den vorhan-
denen Ressourcen anstatt an den zu erbringenden Leistungen, in der
Trennung von politischer Planung (Programmentwickung> und Budgeter-
stellung und in der mangelhaften Erfolgskontrolle. In welcher konkreten
Form werden Controlling-Methoden angewandt, um diese Schwächen zu
beseitigen? Haben sich bereits konkrete Erfolge eingestellt? Falls nein,
warum haben sich keine Erfolge eingestellt?
9. Welche Informationen über den Stand der Einführung und verpflichtenden
Anwendung von Controlling in der Landes- und Gemeindeverwaltung gibt
es?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
ZudenF?agen1und2:
In meinem Züständigkeitsbereich ist vorerst in den nachgeordneten Dienst-
stellen des Bundeskanzleramtes mit der Einführung von Controlling-Methoden
begonnen worden, die in der Folge auf Teile der Zentralstelle ausgeweitet
wurden.
Eine Kostenrechnung als Instrument des Verwaltungscontrollings wurde im
Jahr 1991 in der Verwaltungsakademie des Bundes (Vollkostenrechnung zu
Istkosten) sowie im Jahr 1992 im Österreichischen Statistischen Zentralamt
(Teilkostenrechnung zu Istkosten) implementiert.
Als nächster Schritt ist beabsichtigt auch im Österreichischen Staatsarchiv den
Aufbau eines Kostenrechnungssystems zu realisieren.
Im Zusammenhang mit Verwaltungscontrolling stellt die Kostentransparenz
auch für die Zentralstelle eines Ressorts eine Schlüsselmaßnahme dar. Im
Bundeskanzleramt wurde daher im ersten Halbjahr 1997 für das zentrale Aus-
weichsystem (ZAS) eine Einmalkostenrechnung durch einen Unternehmensbe-
rater durchgeführt. Überdies wurde ein Kostenrechnungs-Detailkonzept für die
Abteilung Informationstechnologie-koordination“ erarbeitet welches die
Grundlage für die Verrechnungen des ZAS sein soll.
Den mir vorliegenden Informationen nach haben derzeit die Bundesministerien
für auswärtige bzw. für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Zentralstellenko-
stenrechnung errichtet. Die daraus gewonnenen Erfahrungen werden sicher für
die Implementierung einer Kostenrechnung auch in anderen Ressorts nützlich
sein.
Betreffend Einsparungen durch Controlling bzw. sonstige Auswirkungen von
Controlling-Maßnahmen halte ich fest, daß in meinem Ressort laufend Einspa-
rungen vorgenommen werden, aber nicht mit Sicherheit gesagt werden kann
inwieweit diese auf die Einführung der kostenrechnung oder auf andere Maß-
nahmen zurückzuführen sind. Die mit dem Einsatz von Verwaltungscontrolling
verbesserte Steuerung von Verwaltungsabläufen führt aber zweifellos zu quali-
tativ besseren Maßnahmen. Insbesondere sorgt das mit dem Bundesministe-
rium für Finanzen vereinbarte Budgetcontrolling für einen zielgerichteten Ein-
satz der Budgetmittel.
Zu Frage 3 :
Als Instrument des operativen Verwaltungscontrollings wird überwiegend die
Kosten- und Leistungsverrechnung verwendet. Darüber hinaus kommt es lau-
fend zu Soll-Ist-Vergleichen die als Kernstück des Steuerungsprozesses ange-
sehen werden.
Um qualitative Ausprägungen darstellen zu können, werden in einigen Arbeits-
bereichen auch Kennzahlensysteme eingesetzt.
Zu Frage 4:
Bei der am 15. Mai 1996 abgehaltenen Parlamentarischen Enquete konnte
über die Einführung einer Kostenrechnung in der öffentlichen Verwaltung kein
endgültiges Ergebnis erzielt werden. Da aber die Kosten- und Leistungsrech-
nung einen großen Teil der Daten für ein Controlling-System liefert, können
daher keine Angaben über einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung
von Gontrolling-Methoden im Bereich der öffentlichen Verwaltung gemacht
werden.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich wurden Entscheidungen in meinem Zuständigkeitsbereich schon
bisher nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck
mäßigkeit getroffen. Es steht aber zweifellos fest, daß die Anwendung von
Controllinginstrumenten einer weiteren Versachlichung von Entscheidungen
dienlich ist. Darüber hinaus ist aber festzuhalten, daß ich zwischen politischen
Entscheidungen und Entscheidungen nach den Prinzipien der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit keinen grundsätzlichen Gegensatz
sehe.
Zu Frage 6
Ja
Zu Frage 7:
Für die gesamte öffentliche Verwaltung kann die Anfrage nicht beantwortet
werden. In jenen Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes, wo die
Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt wurde, entstehen hiedurch
Entscheidungsunterlagen. Darüber hinaus kann sichergestellt werden, daß auf
allen Ebenen die Entscheidungsfindung nach objektiven, nachvollziehbaren
und einheitlichen Bewertungsmaßstäben erfolgt.
Zu Frage 8:
Grundlage der angewandten Controlling-Methode ist der Beschluß der Bundes-
regierung vom 4. Dezember 1996, womit festgelegt wurde, daß die Umsetzung
der materiellgesetzlichen Maßnahmen und der übrigen budgetpolitischen Maß-
nahmen im Rahmen des Vollzuges des Budgets durch die einzelnen Ressorts
und im Rahmen der Bundesregierung überwacht werden muß und zu sichern
ist.
- Zu diesem Zweck ist daher seit Jänner 1997 ein ressortspezifisches und aus
sagekräftiges Budgetcontrolling durchzuführen.
Gesetzliche Grundlage hiefür ist das Amtsblatt der österreichischen Finanzver-
waltung (AÖFV) Nr.70/1997 vom 25. Februar 1997, 34. Stück (Erlaß: Budget-
controlling; Durchführung).
Über konkrete Erfolge kann derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen
werden, da bei jeder Neuanwendung einer
Methode - so auch beim Budget-
controlling - ein gewisser Beobachtungszeitraum für deren Beurteilung erfor-
derlich ist.
Der Erfolg dieser Methode wird sich voraussichtlich mit fortschreitendem ka-
lenderjahr je nach Inanspruchnahme der Kredite) erst ab dem 3. und 4. Quar-
tal des laufenden Jahres einstellen, wo gegebenenfalls in die Ausgabenbewirt-
schaftung verschiedentlich korrigierend einzugreifen sein wird.
Zu Frage 9:
Dem Bundeskanzleramt liegen keine Informationen über den Stand der Einfüh-
rung und verpflichtenden Anwendung von Controlling in der Landes- und Ge-
meindeverwaltung vor.