2443/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DipI. Ing. Prinzhorn und Kollegen haben am

15. Mai 1997 unter der Nr.2438 IJ an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Controlling in der öffentlichen Verwaltung gerichtet, die fol-

genden Wortlaut hat:

„1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurden bereits Control-

ling-Methoden eingeführt? Warum war es in den letzten sechs Jahren

nicht möglich, in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Controlling-

Methoden einzuführen? Wie hoch ist der Betrag, der durch schnelle Ein-

führung von Controlling-Methoden im öffentlichen Dienst seit Anfang der

neunziger Jahre eingespart hätte werden können?

2. Gibt es aufgrund eines gezielten Controllingeinsatzes bereits konkrete

Auswirkungen auf die Effizienz, die Effektivität und den Finanzmittelbedarf

in der öffentlichen Verwaltung? Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Instrumente vor allem des operativen Controllings werden in wel-

chem Ausmaß verwendet?

4. Gibt es einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von Controlling-

Methoden im Bereich der öffentlichen Verwaltung? Wenn nein, warum

nicht? Wie sieht dieser Zeitplan aus? Bis wann soll die Einführung und

verpflichtende Anwendung des Controllings abgeschlossen sein?

5, Werden derzeit Controllinginstrumente angewandt, um bisher „politische“

Entscheidungen durch quantifizierbare Informationen zu versachlichen?

Wenn nein, warum nicht? In welchen Bereichen ist das der Fall?

6. Ist es derzeit mittels Einsatz von Controlling möglich, Transparenz über

die Beziehung zwischen Ressourceneinsatz und den Ergebnissen des

Verwaltungshandelns herzustellen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wird durch Controlling in der öffentlichen Verwaltung die nötige Transpa-

renz über Vorgänge und Ereignisse geschaffen, sodaß für alle Hierarchie-

ebenen Entscheidungsunterlagen entstehen, bzw. kann sichergestellt

werden, daß auf allen Ebenen die Entscheidungsfindung nach objektiven,

nachvollziehbaren und einheitlichen Bewertungsmaßstäben erfolgt?

Wenn nein, warum nicht?

8. Die wesentlichen Schwächen des Haushaltsbudgets liegen im Forfschrei-

ben von Daten aus der Vergangenheit, in der Orientierung an den vorhan-

denen Ressourcen anstatt an den zu erbringenden Leistungen, in der

Trennung von politischer Planung (Programmentwickung> und Budgeter-

stellung und in der mangelhaften Erfolgskontrolle. In welcher konkreten

Form werden Controlling-Methoden angewandt, um diese Schwächen zu

beseitigen? Haben sich bereits konkrete Erfolge eingestellt? Falls nein,

warum haben sich keine Erfolge eingestellt?

9. Welche Informationen über den Stand der Einführung und verpflichtenden

Anwendung von Controlling in der Landes- und Gemeindeverwaltung gibt

es?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

ZudenF?agen1und2:

In meinem Züständigkeitsbereich ist vorerst in den nachgeordneten Dienst-

stellen des Bundeskanzleramtes mit der Einführung von Controlling-Methoden

begonnen worden, die in der Folge auf Teile der Zentralstelle ausgeweitet

wurden.

Eine Kostenrechnung als Instrument des Verwaltungscontrollings wurde im

Jahr 1991 in der Verwaltungsakademie des Bundes (Vollkostenrechnung zu

Istkosten) sowie im Jahr 1992 im Österreichischen Statistischen Zentralamt

(Teilkostenrechnung zu Istkosten) implementiert.

Als nächster Schritt ist beabsichtigt auch im Österreichischen Staatsarchiv den

Aufbau eines Kostenrechnungssystems zu realisieren.

Im Zusammenhang mit Verwaltungscontrolling stellt die Kostentransparenz

auch für die Zentralstelle eines Ressorts eine Schlüsselmaßnahme dar. Im

Bundeskanzleramt wurde daher im ersten Halbjahr 1997 für das zentrale Aus-

weichsystem (ZAS) eine Einmalkostenrechnung durch einen Unternehmensbe-

rater durchgeführt. Überdies wurde ein Kostenrechnungs-Detailkonzept für die

Abteilung Informationstechnologie-koordination“ erarbeitet welches die

Grundlage für die Verrechnungen des ZAS sein soll.

Den mir vorliegenden Informationen nach haben derzeit die Bundesministerien

für auswärtige bzw. für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Zentralstellenko-

stenrechnung errichtet. Die daraus gewonnenen Erfahrungen werden sicher für

die Implementierung einer Kostenrechnung auch in anderen Ressorts nützlich

sein.

Betreffend Einsparungen durch Controlling bzw. sonstige Auswirkungen von

Controlling-Maßnahmen halte ich fest, daß in meinem Ressort laufend Einspa-

rungen vorgenommen werden, aber nicht mit Sicherheit gesagt werden kann

inwieweit diese auf die Einführung der kostenrechnung oder auf andere Maß-

nahmen zurückzuführen sind. Die mit dem Einsatz von Verwaltungscontrolling

verbesserte Steuerung von Verwaltungsabläufen führt aber zweifellos zu quali-

tativ besseren Maßnahmen. Insbesondere sorgt das mit dem Bundesministe-

rium für Finanzen vereinbarte Budgetcontrolling für einen zielgerichteten Ein-

satz der Budgetmittel.

Zu Frage 3  :

Als Instrument des operativen Verwaltungscontrollings wird überwiegend die

Kosten- und Leistungsverrechnung verwendet. Darüber hinaus kommt es lau-

fend zu Soll-Ist-Vergleichen die als Kernstück des Steuerungsprozesses ange-

sehen werden.

Um qualitative Ausprägungen darstellen zu können, werden in einigen Arbeits-

bereichen auch Kennzahlensysteme eingesetzt.

Zu Frage 4:

Bei der am 15. Mai 1996 abgehaltenen Parlamentarischen Enquete konnte

über die Einführung einer Kostenrechnung in der öffentlichen Verwaltung kein

endgültiges Ergebnis erzielt werden. Da aber die Kosten- und Leistungsrech-

nung einen großen Teil der Daten für ein Controlling-System liefert, können

daher keine Angaben über einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung

von Gontrolling-Methoden im Bereich der öffentlichen Verwaltung gemacht

werden.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich wurden Entscheidungen in meinem Zuständigkeitsbereich schon

bisher nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck

mäßigkeit getroffen. Es steht aber zweifellos fest, daß die Anwendung von

Controllinginstrumenten einer weiteren Versachlichung von Entscheidungen

dienlich ist. Darüber hinaus ist aber festzuhalten, daß ich zwischen politischen

Entscheidungen und Entscheidungen nach den Prinzipien der Sparsamkeit,

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit keinen grundsätzlichen Gegensatz

sehe.

Zu Frage 6

Ja

Zu Frage 7:

Für die gesamte öffentliche Verwaltung kann die Anfrage nicht beantwortet

werden. In jenen Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes, wo die

Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt wurde, entstehen hiedurch

Entscheidungsunterlagen. Darüber hinaus kann sichergestellt werden, daß auf

allen Ebenen die Entscheidungsfindung nach objektiven, nachvollziehbaren

und einheitlichen Bewertungsmaßstäben erfolgt.

Zu Frage 8:

Grundlage der angewandten Controlling-Methode ist der Beschluß der Bundes-

regierung vom 4. Dezember 1996, womit festgelegt wurde, daß die Umsetzung

der materiellgesetzlichen Maßnahmen und der übrigen budgetpolitischen Maß-

nahmen im Rahmen des Vollzuges des Budgets durch die einzelnen Ressorts

und im Rahmen der Bundesregierung überwacht werden muß und zu sichern

ist.

- Zu diesem Zweck ist daher seit Jänner 1997 ein ressortspezifisches und aus

sagekräftiges Budgetcontrolling durchzuführen.

Gesetzliche Grundlage hiefür ist das Amtsblatt der österreichischen Finanzver-

waltung (AÖFV) Nr.70/1997 vom 25. Februar 1997, 34. Stück (Erlaß: Budget-

controlling; Durchführung).

Über konkrete Erfolge kann derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen

werden, da bei jeder Neuanwendung einer Methode - so auch beim Budget-

controlling - ein gewisser Beobachtungszeitraum für deren Beurteilung erfor-

derlich ist.

Der Erfolg dieser Methode wird sich voraussichtlich mit fortschreitendem ka-

lenderjahr je nach Inanspruchnahme der Kredite) erst ab dem 3. und 4. Quar-

tal des laufenden Jahres einstellen, wo gegebenenfalls in die Ausgabenbewirt-

schaftung verschiedentlich korrigierend einzugreifen sein wird.

Zu Frage 9:

Dem Bundeskanzleramt liegen keine Informationen über den Stand der Einfüh-

rung und verpflichtenden Anwendung von Controlling in der Landes- und Ge-

meindeverwaltung vor.