2447/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik Pablé und Kollegen haben am 05. Juni 1997

unter der ZI. 2507/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend "Wachzimmer Spratzern in

St. Pölten" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

• Ist es richtig, daß die Beamten des Wachzimmers Spratzern seit vier Jahren auf derart

beengtem Raum ihren Dienst versehen müssen?

2. Ist es richtig, daß besagter Standort seitens des Bundesministeriums für Inneres lediglich

als Übergangslösung gedacht war?

3. Welche Anstrengungen wurden seitens des Bundesministeriums fiir Inneres bisher

unternommen, um den Beamten des Wachzimmers, Spratzern entsprechende

Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können?

4. Warum wurden den Beamten noch keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung

gestellt?

5. Ist es richtig, daß der Bau des Sicherheitszentrums St.Georgen aus finanziellen Gründen

verschoben wurde?

Wenn ja, wird dieses Sicherheitszentrum überhaupt errichtet werden und wenn ja. wann?

6. Halten Sie die Tatsache, daß es, sollte das Wachzimmer Spratzern aufgelassen werden und

sozusagen in das Sicherheitszentrum St.Georgen verlegt werden, zwischen Europaplatz

und St.Georgen kein Wachzimmer gäbe, für sicherheitspolitisch bedenklich?

Wenn nein, warum nicht?

7. Ist Ihnen bekannt, daß die Firma Klenk & Meder bereits Anfang 1997 dem Polizeidirektor

ein Angebot bezüglich der Errichtung eines Gebäudes, in dem ein Wachzimmer

untergebracht werden kann, unterbreitet hat?

8. Kennen Sie das Angebot der Firma Klenk & Meder und haben Sie es bereits geprüft?

Wenn ja, werden Sie dieses Angebot nutzen und wenn nein, warum nicht?

9. Wie begründen Sie es, daß Sie für den Bau eines Schießkinos in St.Pölten 17 Mio.

Schilling zugesagt haben, für die menschenwürdige Unterbringung der Beamten des

Wachzimmers Spratzern jedoch keine Mittel zur Verfügung stehen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres wurde und wird von der

Bundespolizeidirektion St.Pölten laufend nach geeigneten Standorten gesucht.

Zu Frage 4:

Im in Frage kommenden Stadtbereich standen und stehen keine entsprechenden freien

Räumlichkeiten zur Verfügung bzw. konnten bisher keine solchen ausfindig gemacht

werden.

Zu Frage 5:

Ja.

Sobald die erforderlichen finanziellen Mittel gesichert sind, ist nach wie vor daran

gedacht, das Sicherheitszentrum zu errichten.

Zu Frage 6:

Nein.

Die Überwachung der betroffenen Gebiete würde sowohl durch die Streifenbesatzungen

der Wachzimmer Direktion und des Stützpunktes Süd als auch durch entsprechende

Überwachungstätigkeit seitens der Sondereinheiten (motorisierte Verkehrsgruppe.

mobiles Einsatzkommando und Polizeidiensthundegruppe) durchgeführt werden.

Zu Frage 7:

Ja.

Zu Frage 8:

Die Überprüfung des Angebotes der Fimna Klenk & Meder ergab. daß das Angebotene

Objekt relativ abseits und in einem Industriegebiet gelegen ist und im Hinblick auf die

schnelle Erreichbarkeit der Hauptverkehrsträger verkehrstechnisch schlecht erschlossen

ist. Da auch die Möglichkeit der Wahrnehmung durch die Bevölkerung nicht besser als

beim derzeitigen Standort ist, wurde nach geeigneteren Standorten gesucht.

Konkret wird derzeit ein Standort am Gelände der Kopal-Kaserne ins Auge gefaßt.

wobei die Realisierung noch mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung

ausgehandelt werden muß.

Zu Frage 9:

Da die Schießausbildung eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Tätigkeit der

Exekutive darstellt, der zur Zeit in Verwendung stehende Schießkeller nicht mehr den

Anforderungen eines zeitgemäßen Schießbetriebes gerecht wird und außerdem der

diesbezügliche Pachtvertrag in Kürze abläuft, stellt sich die Errichtung einer neuen

Raumschießanlage als unumgängliche Notwendigkeit dar, wobei nicht unerwähnt

bleiben sollte, daß diese nicht nur von den Bediensteten der Bundespolizeidirektion

St.Pölten, sondern auch von den Angehörigen der umliegenden Gendarmerieabteilungen

und der Justizwache genutzt werden wird.

Die Bereitstellung der erforderlichen Baumittel erfolgt im Rahmen des Bauprogramms

durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Hinsichtlich der Bemühungen, für eine geeignete Unterbringung der Beamten des

Wachzimmers Spratzern zu sorgen, verweise ich auf meine obigen Ausführungen.