Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen haben am 27. Feber 1996
unter der Nr. 157/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend '' Einführung
einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführerscheines" gerichtet. Die aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu den Fragen 1 bis l4:
Die Beantwortung der Anfrage Nr. 1245/J vom 1 . August 1995 betreffend ,,die Einführung
einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführerscheines" erfolgte unter
Bedachtnahme darauf, daß Einrichtung und Vorbereitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen
hiefür eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens seien und daß diese in die Zuständigkeit des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr fielen. Dies entspricht dem
Bundesministeriengesetz 1986 in der geltenden Fassung und ergibt sich aus dessen Teil 2 lit N
Z 3 der Anlage zu § 2. Da einerseits eine Verpflichtung der Mitglieder der Bundesregierung im
Sinne des Art 52 B-VG, über Gegenstände der Vollziehung Auskunft zu erteilen, nur im
Rahmen des gesetzlichen Wirkungsbereiches des jeweiligen Mitglieds besteht und andererseits
die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art 18
B-VG), kommt dem Bundesminister für Inneres kein Recht zu, über Angelegenheiten des
Kraftfahrwesens Auskünfte zu erteilen. Ich kann in diesem Punkte somit weiterhin nur um
Verständnis dafür bitten, daß ich diese Anfrage - mangels Zuständigkeit - inhaltlich nicht
beantwortet habe.
Ähnliches gilt für die vorliegende Anfrage, die sich auf Tätigkeiten der
Bundespolizeidirektionen (und der Bezirksverwaltungsbehörden) gemäß § 96 Abs. 7 StVO
sowie auf Aktivitäten der Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 78 KFG einerseits und
andererseits neuerlich auf die Planung der Einrichtung einer zentralen Führerscheinevidenz und
die Vorbereitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen bezieht. Da die Angelegenheiten der
Straßenpolizei (Legistik) und des Kraftfahrwesens - entsprechend der zitierten Bestimmung
des Bundesministeriengesetzes - dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
(nach Inkrafttreten des BMG in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996) obliegen
und da die Vollziehung von Angelegenheiten der Straßenpolizei in die Zuständigkeit der
Länder fällt, sehe ich weiterhin keine Möglichkeit, im Zusammenhang mit der von Ihnen
gestellten Anfrage, aus dem Vollziehungsbereich des Bundesministers für Inneres eine
inhaltliche Antwort zu erteilen. Ich kann Sie allerdings darauf hinweisen, daß die Fragen der
Einführung einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführerscheines Gegenstand
des vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit Datum vom 25. Juli
1995 versandten Entwurfes einer KFG-Novelle waren, und daß das Bundesministerium für
Inneres hiezu mit Datum vom 5. September 1995 SteIlung genommen hat. 25 Ausfertigungen
dieser Stellungnahme sind - wie üblich - dem Präsidium des Nationalrates zur Verfügung
gestellt worden.