Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen haben am 27. Feber 1996

unter der Nr. 157/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend '' Einführung

einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführerscheines" gerichtet. Die aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis l4:

 

Die Beantwortung der Anfrage Nr. 1245/J vom 1 . August 1995 betreffend ,,die Einführung

einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführerscheines" erfolgte unter

Bedachtnahme darauf, daß Einrichtung und Vorbereitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen

hiefür eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens seien und daß diese in die Zuständigkeit des

Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr fielen. Dies entspricht dem

Bundesministeriengesetz 1986 in der geltenden Fassung und ergibt sich aus dessen Teil 2 lit N

Z 3 der Anlage zu § 2. Da einerseits eine Verpflichtung der Mitglieder der Bundesregierung im

Sinne des Art 52 B-VG, über Gegenstände der Vollziehung Auskunft zu erteilen, nur im

Rahmen des gesetzlichen Wirkungsbereiches des jeweiligen Mitglieds besteht und andererseits

die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art 18

B-VG), kommt dem Bundesminister für Inneres kein Recht zu, über Angelegenheiten des

Kraftfahrwesens Auskünfte zu erteilen. Ich kann in diesem Punkte somit weiterhin nur um

Verständnis dafür bitten, daß ich diese Anfrage - mangels Zuständigkeit - inhaltlich nicht

beantwortet habe.

Ähnliches gilt für die vorliegende Anfrage, die sich auf Tätigkeiten der

Bundespolizeidirektionen (und der Bezirksverwaltungsbehörden) gemäß § 96 Abs. 7 StVO

sowie auf Aktivitäten der Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 78 KFG einerseits und

andererseits neuerlich auf die Planung der Einrichtung einer zentralen Führerscheinevidenz und

die Vorbereitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen bezieht. Da die Angelegenheiten der

Straßenpolizei (Legistik) und des Kraftfahrwesens - entsprechend der zitierten Bestimmung

des Bundesministeriengesetzes - dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

(nach Inkrafttreten des BMG in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996) obliegen

und da die Vollziehung von Angelegenheiten der Straßenpolizei in die Zuständigkeit der

Länder fällt, sehe ich weiterhin keine Möglichkeit, im Zusammenhang mit der von Ihnen

gestellten Anfrage, aus dem Vollziehungsbereich des Bundesministers für Inneres eine

inhaltliche Antwort zu erteilen. Ich kann Sie allerdings darauf hinweisen, daß die Fragen der

Einführung einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführerscheines Gegenstand

des vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit Datum vom 25. Juli

1995 versandten Entwurfes einer KFG-Novelle waren, und daß das Bundesministerium für

Inneres hiezu mit Datum vom 5. September 1995 SteIlung genommen hat. 25 Ausfertigungen

dieser Stellungnahme sind - wie üblich - dem Präsidium des Nationalrates zur Verfügung

gestellt worden.