2450/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen vom
5. Juni 1997, Nr. 2508/J, betreffend Goldeck, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der Bund hat anläßlich der um den Betrag von 1S erfolgten Übernahme des Teilbetriebes
Goldeck der Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH durch die damalige Asphalt und
Beton Bau-GesmbH, einer Tochtergesellschaft der Bauholding AG, keinesfalls einer
Schenkung zugestimmt, da sich der Unternehmer als Gegenleistung für die zu lukrierenden
Steuervorteile aufgrund von Verlustvorträgen und Abschreibungen zu den in der Anfrage er-
wähnten Investitionen im Gesamtausmaß von 214 Mio.S verpflichten mußte.
Zu 2.und 6.:
Das Pönale von 50 Mio. S für den Fall der Nichterfüllung oder teilweisen Nichterfüllung der
lnvestitionsverpflichtung wurde unter Bedachtnahme auf die sich für den Übernehmer er-
gebenden Steuervorteile festgelegt. Gemäß einem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers sind
bis 1995 tatsächlich bereits Steuervorteile in Höhe von 56 Mio. S erzielt worden.
Zu 3.:
Die Steuervorteile betreffen im wesentlichen die Körperschaftsteuer. Gemäß
Abtretungsvertrag steht der Anspruch auf Leistung des Pönales den zum Zeitpunkt der
Unterfertigung des Abtretungsvertrages bestehenden Gesellschaftern der Kärntner
Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH, somit dem Bund mit 50 %, zu Überdies hat sich das
Land Kärnten verpflichtet (gemäß dem mit dem Bund geschlossenen Vertrag vom
28. Oktober 1992 über die unentgeltliche Abtretung des Bundesanteils an der Kärntner Berg-
bahnen und Bergstraßen GesmbH an das Land Kärnten), die vereinbarte Pönaleklausel auf-
recht zu erhalten und die tatsächliche Einforderung eines allfälligen Pönales zu gewähr-
leisten. Da auch die Finanzprokuratur die Berechtigung zur klagsweisen Einbringung des
Pönales bestätigt hat, ist kein Verzicht des Bundes ausgesprochen worden.
Zu 4.und 5.
Der Bund wird rechtzeitig vor Verjährung der Pönaleforderung über die klagsweise Ein-
bringung zu entscheiden haben. Die Gespräche mit der Ilbau GesmbH und mit Vertretern des
Landes Kärnten über Lösungsmöglichkeiten sind derzeit weiterhin im Gange. Aus heutiger
Sicht könnte eine Einigung entweder über eine Beteiligung der Ilbau GesmbH in substantieller
Höhe an der angestrebten Kärntner Seilbahn AG oder über in einem noch zu vereinbarenden
Zeitraum zu erfolgende Modernisierungsinvestitionen im Bereich des Goldeck selbst, erzielt
werden.