2450/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen vom

5. Juni 1997, Nr. 2508/J, betreffend Goldeck, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Der Bund hat anläßlich der um den Betrag von 1S erfolgten Übernahme des Teilbetriebes

Goldeck der Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH durch die damalige Asphalt und

Beton Bau-GesmbH, einer Tochtergesellschaft der Bauholding AG, keinesfalls einer

Schenkung zugestimmt, da sich der Unternehmer als Gegenleistung für die zu lukrierenden

Steuervorteile aufgrund von Verlustvorträgen und Abschreibungen zu den in der Anfrage er-

wähnten Investitionen im Gesamtausmaß von 214 Mio.S verpflichten mußte.

Zu 2.und 6.:

Das Pönale von 50 Mio. S für den Fall der Nichterfüllung oder teilweisen Nichterfüllung der

lnvestitionsverpflichtung wurde unter Bedachtnahme auf die sich für den Übernehmer er-

gebenden Steuervorteile festgelegt. Gemäß einem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers sind

bis 1995 tatsächlich bereits Steuervorteile in Höhe von 56 Mio. S erzielt worden.

Zu 3.:

Die Steuervorteile betreffen im wesentlichen die Körperschaftsteuer. Gemäß

Abtretungsvertrag steht der Anspruch auf Leistung des Pönales den zum Zeitpunkt der

Unterfertigung des Abtretungsvertrages bestehenden Gesellschaftern der Kärntner

Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH, somit dem Bund mit 50 %, zu Überdies hat sich das

 

Land Kärnten verpflichtet (gemäß dem mit dem Bund geschlossenen Vertrag vom

28. Oktober 1992 über die unentgeltliche Abtretung des Bundesanteils an der Kärntner Berg-

bahnen und Bergstraßen GesmbH an das Land Kärnten), die vereinbarte Pönaleklausel auf-

recht zu erhalten und die tatsächliche Einforderung eines allfälligen Pönales zu gewähr-

leisten. Da auch die Finanzprokuratur die Berechtigung zur klagsweisen Einbringung des

Pönales bestätigt hat, ist kein Verzicht des Bundes ausgesprochen worden.

Zu 4.und 5.

Der Bund wird rechtzeitig vor Verjährung der Pönaleforderung über die klagsweise Ein-

bringung zu entscheiden haben. Die Gespräche mit der Ilbau GesmbH und mit Vertretern des

Landes Kärnten über Lösungsmöglichkeiten sind derzeit weiterhin im Gange. Aus heutiger

Sicht könnte eine Einigung entweder über eine Beteiligung der Ilbau GesmbH in substantieller

Höhe an der angestrebten Kärntner Seilbahn AG oder über in einem noch zu vereinbarenden

Zeitraum zu erfolgende Modernisierungsinvestitionen im Bereich des Goldeck selbst, erzielt

werden.