2451/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Brigitte Tegischer und Genossen vom
5. Juni 1997, Nr.2515/J, betreffend LKW-Huckepackverkehr auf der Bahnlinie zwischen
Ambach und Lendorf1 beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu1.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Hinblick darauf, daß auf dem Zollamtsareal
Ambach (Grenzübergang Sillian) derzeit noch Zolldienststellen (Kontrollposten Sillian, Zoll-
wachabteilung Mobile Überwachungsgruppe Sillian) untergebracht bzw. tätig sind, bisher
keine verwertungsüberlegungen angestellt.
Zu2.:
Als Kaufinteressent für ein kleines Einzelobjekt (ehemaliges Güterabfertigungsgebäude) tritt
derzeit die Firma Schönegger Holzhandels Ges.m.b.H., 9920 Sillian, Ambach - Grenze, auf,
welche dieses derzeit für ihre Betriebszwecke gepachtet hat und es nunmehr erwerben
möchte.
Zu3.:
Eine Verwertung der für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschafisteile kann erst nach
Klärung der weiteren Beanspruchung, z.B. durch die Mobile Überwachungsgruppe Sillian, die
auch nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens bestehen bleiben soll, erfolgen. Einen
Zeitrahmen hiefür kann ich derzeit nicht nennen. Grundsätzlich bestehen aber Bestrebungen,
entbehrliche Liegenschaften ehestmöglich
zu veräußern.
Zu 4:
Gemäß § 64 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) in Verbindung mit Artikel XI des jeweils gültigen
Bundesfinanzgesetzes (BFG), den hiezu ergangenen Durchführungsbestimmungen und ent-
sprechenden Empfehlungen des Rechnungshofes kann der Bundesminister für Finanzen
einer Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen nur zustimmen1 wenn die be-
treffende Liegenschaft für Bundeszwecke entbehrlich ist1 die Gegenleistung (Kaufpreis)
mindestens dem gemeinen Wert entspricht1 eine öffentliche Ausbietung erfolgt ist und bei
Vorliegen mehrerer Kaufanbote der Bestbieter ermittelt wurde. Eine Bevorzugung der ÖBB
oder der 0-Kombi könnte allenfalls durch die Gewährung eines Eintrittsrechtes in ein vorhe-
gendes Bestbot erfolgen.