2451/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Brigitte Tegischer und Genossen vom

5. Juni 1997, Nr.2515/J, betreffend LKW-Huckepackverkehr auf der Bahnlinie zwischen

Ambach und Lendorf1 beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu1.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat im Hinblick darauf, daß auf dem Zollamtsareal

Ambach (Grenzübergang Sillian) derzeit noch Zolldienststellen (Kontrollposten Sillian, Zoll-

wachabteilung Mobile Überwachungsgruppe Sillian) untergebracht bzw. tätig sind, bisher

keine verwertungsüberlegungen angestellt.

Zu2.:

Als Kaufinteressent für ein kleines Einzelobjekt (ehemaliges Güterabfertigungsgebäude) tritt

derzeit die Firma Schönegger Holzhandels Ges.m.b.H., 9920 Sillian, Ambach - Grenze, auf,

welche dieses derzeit für ihre Betriebszwecke gepachtet hat und es nunmehr erwerben

möchte.

Zu3.:

Eine Verwertung der für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschafisteile kann erst nach

Klärung der weiteren Beanspruchung, z.B. durch die Mobile Überwachungsgruppe Sillian, die

auch nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens bestehen bleiben soll, erfolgen. Einen

Zeitrahmen hiefür kann ich derzeit nicht nennen. Grundsätzlich bestehen aber Bestrebungen,

entbehrliche Liegenschaften ehestmöglich zu veräußern.

Zu 4:

Gemäß § 64 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) in Verbindung mit Artikel XI des jeweils gültigen

Bundesfinanzgesetzes (BFG), den hiezu ergangenen Durchführungsbestimmungen und ent-

sprechenden Empfehlungen des Rechnungshofes kann der Bundesminister für Finanzen

einer Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen nur zustimmen1 wenn die be-

treffende Liegenschaft für Bundeszwecke entbehrlich ist1 die Gegenleistung (Kaufpreis)

mindestens dem gemeinen Wert entspricht1 eine öffentliche Ausbietung erfolgt ist und bei

Vorliegen mehrerer Kaufanbote der Bestbieter ermittelt wurde. Eine Bevorzugung der ÖBB

oder der 0-Kombi könnte allenfalls durch die Gewährung eines Eintrittsrechtes in ein vorhe-

gendes Bestbot erfolgen.