2456/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, DI Hofmann
haben am 4. Juni 1997 unter der Nr. 2503/J-NR/1997 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mangel-
hafte Anfragebeantwortung 2040 AB gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
1. Stehen den Bediensteten der Firma VIAS abgesehen von oben
genannten Telefonen noch andere Alarmeinrichtungen zur
Verfügung?
Wenn ja welche sind das?
Wenn nein, halten Sie die zeitliche Verzögerung, die sich
durch diese Art der Übnermittlung zwangsläufig ergibt, für
aus sicherheitstechnischen Gründen gefährlich und wenn
nein, warum nicht?
2. Glauben Sie, daß die Überwachung und Sicherung der An-
kunftsgates eine originäre Aufgabe der Sicherheitswachebe-
amten ist und angesichts der in der Präambel unter Punkt 1
angeführten Überlegungen von diesen übernommen werden
Wenn nein, warum nicht?
3. Sind die Informationen der unterfertigten Abgeordneten
bezüglich der von der Firma VIAS im Auftrag von drei
Fluggesellschaften getätigten Großgepäckskontrollen und
der Durchführung von speziellen Kontrollen im Auftrag der
genannten Fluggesellschaften zutreffend?
4. Ist Ihnen bekannt, daß von 220 Bediensteten der Firma VIAS
lediglich zwei über die nötige Ausbildung zur Durchführung
von Großgepäckskontrollen verfügen?
Wenn ja, was werden Sie diesbezüglich unternehmen?
5. Ist Ihnen bekannt, daß von
Inlandsflügen kommende und ins
Ausland weiterreisende Passagiere durch Bedienstete der
Firma VIAS im Auftrag der Tyrolean Airways einer Paßkon-
trolle unterzogen werden?
6. Ist es richtig daß diese Tätigkeit von Gesetzes wegen
nicht von der Firma VIAS übernommen werden dürfte?
7. Ist es richtig, daß unter den unter Punkt III angeführten
Gesichtspunkten eine genaue Überprüfung der Übereinstim—
mung der Stundenlisten mit der tatsächlich geleisteten
Stundenzahl bisher nicht stattgefunden hat, und Sie daher
nicht ausschließen können, daß es hier gravierende, letzt-
endlich zu Lasten des Steuerzahlers gehende Unregelmäßig-
keiten gibt?
Wenn ]a, werden Sie eine genaue Überprüfung veranlassen
und in welcher Form?
8. Ist es richtig daß aufgrund der Personalsituation der
Sicherheitswachebeamten nicht an jedem Gate zumindest ein
Beamter zur Überwachung eingesetzt werden kann?
Wenn ja, halten Sie das für ein Sicherheitsmanko und wenn
nein, warum nicht?
9. Auf welche Höhe belaufen sich die seit 1. April durch
Inkrafttreten von § 8 und § .9 SSSZ eingesparten Kosten und
wie hoch sind die Kosten, die tatsächlich durch die Verga-
be gewisser Aufgaben an die Firma VIAS eingespart werden
konnten?
10. Sind die unter Punkt VI genannten Ausführungen zutreffend?
11. Wie hoch waren die Kosten der sicherheitsdienstlichen
Überwachung des Flughafens im Jahr 1990, aufgeschlüsselt
nach den K9sten für Vertragsbedienstete, Sicherheitswache-
beamte sowie anderen rechnerisch relevanten Positionen?
12. Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Tätigkeit der
Firma VIAS aufgeworfenen Kosten im Jahre 1994, 1995?
13. Ist es richtig, daß Vertragsbedienstete eine
40-Stundenwoctl e hatten, die Angestellten der Firma VIAS
eine 48-Stundenwoche haben?
14. Wieviele Überstunden wurden in den Jahren 1994 sowie 1995
von der Firma VIAS in Rechnung und wieviele Über-
stunden ergaben sich durch Vertragsbedienstete im Jahr
1990?
15. Was kostete im Schnitt eine Arbeitsstunde eines Vertragsbe-
diensteten, was verrechnet die Firma VIAS?
16. Wieviele vertragsbedienstete waren im Schnitt im Jahr 1990
täglich wieviele Stunden eingesetzt, wieviele Angestellte
setzte im Schnitt die Firma VIAS auf Verrechnung wieviele
Stunden pro Tag ein, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1994
und 1995?
17. Ist es richtig, Daß der Differenz zwischen Einnahmen aus
dem Sicherheitsbeitrag und den tatsächlichen Kosten für
sicherheitsdienstliche Überwachungstätigkeiten dem Budget
des Bundesministeriums für Inneres zufließt.
18. Ist es richtig, daß § 5a SPG dem Bundesministerium für
Inneres die Möglichkeit gibt, Vertragsbedienstete mit den
momentan von der Firma VIAS ausgeführten Tätigkeiten zu
betrauen und die anfallenden Kosten in Form von Überwa-
chungsgebühren durch den sogenannten Sicherheitsschilling
einzuheben?
19. Wieviel Prozent der Einnahmen aus dem Sicherheitsbeitrag
werden benötigt, um die durch die Tätigkeit der Firma VIAS
entstandenen Kosten zu decken, und wieviel Prozent waren -
hypothetisch betrachtet - nötig, um die durch den Einsatz
von vertragsbediensteten angefallenen Kosten zu decken?
20. Glauben Sie, daß die unter Punkt VII angeführten Argumente
stichhaltig sind und werden Sie dem Nationalrat Einsicht
in den Vertrag gewähren?
Wenn nein, warum nicht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja. Zur Verfügung steht das Telefon des Flughafenbetriebes.
Auf der Nebenstelle 2933 meldet sich die Einsatzleitstelle der
Polizei, welche ihrerseits mittels Funk einen Einsatz an die
ständig im Vorfeld des Flughafens patrouillierenden 2 Funkwa-
gen (oder 1 Funkwagen + 1 Radpanzer weitergibt. Weiters steht
eine Gegensprechanlage mit Videokameraaufschaltung in die
Sicherheitszentrale des Flughafens zur Verfügung, wobei die
Flughafenbetriebsleitung ebenfalls über eine Vorfeldsicherung
verfügt.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres und der örtli-
chen Sicherheitsbehörde sind diese Alarmierungsmechanismen
ausreichend und zielführend.
Zu Frage 2:
Es handelt sich dabei sowohl um eine Safety, als auch um eine
Security-Aufgabe. Sicherzustellen ist, daß keine unbefugte
Person unkontrolliert auf das Vorfeld gelangt. Dies einerseits
um eine Störung des Flugbetriebes zu vermeiden, andererseits
um zu verhindern, daß eine Person unkontrolliert an Bord eines
Flugzeuges gelangen kann. Um dies zu vermeiden sind, wie be-
reits in Frage 1 beantwortet, die Alarmierungsmechanismen
ausreichend.
Eine Übernahme dieser Aufgabe wäre mit einer erheblich per-
sonellen Belastung verbunden. So können die Beamten noch für
wesentliche Aufgaben herangezogen werden, was auch der Grund
für die Übertragung dieser Aufgaben an die Firma VIAS war.
Zu Frage 3:
Ja. Bei der Beantwortung des Punktes 2 der Anfrage 2057/J
wurde darauf Bedacht genommen, daß keine Großgepäckskontrollen
im Auftrag des BM f Inneres von der Firma VIAS durchgeführt
werden. Richtig ist, daß die genannte Firma Großgepäckskontro-
llen im Auftrag von Air France, Asiana und Aeroflot, sowie
Frachtkontrolle für die Firma DHL durchführt. Diese Tätigkei-
ten werden dem Bundesministerium für Inneres nicht in Rechnung
gestellt. Fremdtätigkeiten werden als solche in den Anwesen-
heitslisten angeführt. Auch die dabei verwendete Anlage für
Großgepäckskontrollen steht im Eigentum der Firma VIAS.
Zu Frage 4:
Nein. Inwieweit Bedienstete eine Ausbildung auf Großgepäckskon-
trollgeräten genossen haben, entzieht sich der Kenntnis des
Bundesministeriums für Inneres. Laut Firma VIAS sind sämtliche
Bedienstete in der Lage mit Großgepäckskontrollgeräten zu
arbeiten.
Zu Frage 5:
Nein. Die Firma VIAS führt keine paßkontrollen durch. Perso-
nen, welche von einem anderen Inlandsflughafen anreisen und
dort bereits eine Paßkontrolle für die Ausreise aus Österreich
durchgeführt haben, werden hinsichtlich
ihrer Identität (Na-
mensvergleich, Bordkarte mit Ausweis) überprüft. Dies stellt
keine Grenzkontrolle dar. Die Tätigkeit geschieht im Auftrag
von Tyrolean Airways und wird stichprobenartig durchgeführt.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Nein. Es ist unrichtig, daß eine Kontrolle nach den unter
Punkt III der Präambel dargestellten Gesichtspunkten nicht
stattgefunden hat. Die Bezahlung der Firma VIAS erfolgt nach
dokumentierter Anwesenheit nach Dienstplan. Der anwesende
Offizier überprüft am nächsten Tag die rechnerische Richtig-
keit der geleisteten Stunden. Stichprobenartig und unangekün-
digt erfolgt ein Vergleich zwischen den Anwesenheitslisten und
der vertragsmäßig auferlegten Einsatzdokumentation. Nach die-
ser muß jederzeit nachgewiesen werden können, welcher Bedien-
stete zu welchem Zeitpunkt welche Tätigkeit ausgeübt hat. Es
ist daher nachvollziehbar, ob ein Bediensteter nicht nur anwe-
send war, sondern auch in welcher Zeit er welche Tätigkeit
ausgeübt hat.
unregelmäßigkeiten können daher weitestgehend ausgeschlossen
werden.
Zu Frage 8:
Ja. Dies stellt jedoch kein Sicherheitsmanko dar und ist eine
solche Vorgangsweise international üblich. In jedem Bereich
von Sicherheitskontrollen halten sich Sicherheitswachebeamte
auf. Die B-Gates befinden sich sogar unmittelbar bei einem
Stützpunkt. Die Anzahl der anwesenden Sicherheitswachebeamten
ist ausreichend groß um einerseits eine Überwachung und Siche-
rung der Kontrollstellen zu gewährleisten, aber auch um ande-
rerseits Nachfolgeaufgaben (Z.B. Abnahme sicherheitsgefährli—
cher Gegenstände, Anzeigeerstattung, Beschlagnahmen u.a.m.) zu
erfüllen.
Zu Frage 9:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes bis 30.6.1997 (Zeitpunkt der
letzten Abrechnung) hat sich die Flughafen Wien AG
S 79,976.175,51 an Kosten für die in den §§ 8 und 9 des Geset-
zes zum Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivil-
luftfahrzeugen angeführten Zwecke aus Mitteln der Sicherheits-
abgabe einbehalten. Dieser Betrag hätte ansonsten aus Budget-
mitteln des Bundesministeriums für Inneres aufgebracht werden
müssen.
Durch die Privatisierung der Sicherheitskontrollen am Flugha-
fen Wien-Schwechat hat sich der Bund die hiefür notwendigen
Personalkosten erspart. Diese Ersparnis kann betragsmäßig
nicht beziffert werden, weil nicht bekannt ist, wie insbesonde-
re seit dem ständigen Anwachsen des passagieraufkommens in
Schwechat die für die Durchführung der Sicherheitskontrolle
notwendige staatliche Struktur ausgesehen hätte. Hinzuweisen
wäre jedoch darauf, daß jeder vertragsbedienstete mit Kosten
von ca. 5 400.000,-/Jahr zu Buche steht.
Zu Frage 10:
Nein. Von welcher Vergleichsbasis auch immer ausgegangen wird,
steht jedenfalls fest, daß durch die Privatisierung der Sicher-
heitskontrollen und die Bezahlung aus der Sicherheitsabgabe
für den Bund eine starke budgetäre Entlastung eingetreten ist.
Die exakte Größe dieser Einsparung kann jedoch - auch unter
Hinweis auf die Frage 9 - nicht beziffert werden.
Zu Frage 11:
Mangels entsprechender statistischer Aufzeichnungen kann diese
Frage nicht beantwortet werden. Eine Rekonstruktion bzw. An-
stellung einer entsprechenden Kostenrechnung wäre nur mit
einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand möglich.
Zu Frage 12:
Die Kosten vom 1.8. bis 31.12.1994 5 34,149.129,80 und vom
1.1. bis 31.12.1995 5 100,324.089,19 und wurden aus dem Sicher—
heitsbeitrag finanziert.
Zu Frage 13:
Ja.
Zu Frage 14:
Keine. Es handelt sich um ein all in“ Entgelt. Im Jahre 1990
wurden von vertragsbediensteten 49.193 Überstunden geleistet.
Zu Frage 15:
Die Firma VIAS verrechnet für jede Stunde Dienstleistung
S 302,94 exkl. MWSt.
Die Kosten eines Vertragsbediensteten resultieren aus Monatsbe-
Zug, Zulagen, Nebengebühren, Dienstgeberbeitrag, Ausbildung,
Ausrüstung, Arbeitskleidung, Personalbewirtschaftung u.a.m.
Hiezu kommen noch die Kosten für den Personalersatz bei Urlau-
ben, Krankenständen und sonstigen Abwesenheiten vom Dienst,
die sich in der Regel in Überstunden zu Buche schlagen. Alle
diese Kosten sind bei der Firma VIAS durch ein „all in Ent-
gelt abgedeckt.
Zu Frage 16:
1990 waren durchschnittlich 32 Vertragsbedienste-
te/Sicherheitswachebeamte bei Tag und 24 vertragsbedienste-
te/Sicherheitswachebeamte bei Nacht an insgesamt 8 Kontroll-
stellen im Dienst. Ab 1. August 1994 (Beginn des Vertrages)
waren bei 8 Sicherheitskontrollstellen durchschnittlich 34,5
Bedienstete/Tag bei 13 Stunden täglicher Dienstleistung einge-
setzt.
Ab 1. September 1994 (Übernahme des Domestic Gates am
13.8.1994) waren es 47,5 Bedienstete/Tag; ab 1. Oktober 1994
bei insgesamt 13 Kontrollstellen 55,5 Bedienstete.
Im Jahr 1995 waren es durchschnittlich 62,6 Bedienstete (ab
1.4. plus Gate Nr. 23/24> bei einer Dienstleistung von 12,9
Stunden/Tag.
Zu Frage 17:
Nein.
Zu Frage 18:
Nein.
Zu Frage 19:
Im Hinblick darauf, daß einerseits durch den ständigen Ausbau
des Flughafens Wien-Schwechat (zuletzt Inbetriebnahme des Pier
West) die Kosten für die Beauftragung der Firma VIAS ständig
variieren und andererseits der privatbetrieb VIAS mit einem
behördlichen Apparat, welcher vertragsbedienstete beschäftigt,
kaum verglichen werden kann, kann diese hypothetische Frage
nicht beantwortet werden. Sie ist aber auch deswegen hypothe-
tisch, da gemäß dem derzeitig gültigen Stellenplan für einen
Ersatz der Firma VIAS durch behördliche Organe = Vertragsbe-
dienstete, keine Planstellen zur Verfügung stünden. Im übrigen
wäre es ein Rückschritt, die erfolgreiche privatisierung am
Flughafen Wien-Schwechat, die auch international viel Anerken-
nung gefunden hat, wieder aufzuheben.
Zu Frage 20:
Wie bereits zur Frage 17 festgestellt, ist die Annahme, daß
die Differenz zwischen den Einnahmen aus dem Sicherheitsbei-
trag und den Kosten aus dem Vertrag mit dem beauftragten Unter-
nehmen dem Bundesministerium für Inneres zufließen würden,
nicht richtig. Im übrigen verweise ich neuerlich auf die Beant-
wortung der Frage 12 vom April 1997.