2456/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, DI Hofmann

haben am 4. Juni 1997 unter der Nr. 2503/J-NR/1997 an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mangel-

hafte Anfragebeantwortung 2040 AB gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

1. Stehen den Bediensteten der Firma VIAS abgesehen von oben

genannten Telefonen noch andere Alarmeinrichtungen zur

Verfügung?

Wenn ja welche sind das?

Wenn nein, halten Sie die zeitliche Verzögerung, die sich

durch diese Art der Übnermittlung zwangsläufig ergibt, für

aus sicherheitstechnischen Gründen gefährlich und wenn

nein, warum nicht?

2. Glauben Sie, daß die Überwachung und Sicherung der An-

kunftsgates eine originäre Aufgabe der Sicherheitswachebe-

amten ist und angesichts der in der Präambel unter Punkt 1

angeführten Überlegungen von diesen übernommen werden

Wenn nein, warum nicht?

3. Sind die Informationen der unterfertigten Abgeordneten

bezüglich der von der Firma VIAS im Auftrag von drei

Fluggesellschaften getätigten Großgepäckskontrollen und

der Durchführung von speziellen Kontrollen im Auftrag der

genannten Fluggesellschaften zutreffend?

4. Ist Ihnen bekannt, daß von 220 Bediensteten der Firma VIAS

lediglich zwei über die nötige Ausbildung zur Durchführung

von Großgepäckskontrollen verfügen?

Wenn ja, was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

5. Ist Ihnen bekannt, daß von Inlandsflügen kommende und ins

Ausland weiterreisende Passagiere durch Bedienstete der

Firma VIAS im Auftrag der Tyrolean Airways einer Paßkon-

trolle unterzogen werden?

6. Ist es richtig daß diese Tätigkeit von Gesetzes wegen

nicht von der Firma VIAS übernommen werden dürfte?

7. Ist es richtig, daß unter den unter Punkt III angeführten

Gesichtspunkten eine genaue Überprüfung der Übereinstim—

mung der Stundenlisten mit der tatsächlich geleisteten

Stundenzahl bisher nicht stattgefunden hat, und Sie daher

nicht ausschließen können, daß es hier gravierende, letzt-

endlich zu Lasten des Steuerzahlers gehende Unregelmäßig-

keiten gibt?

Wenn ]a, werden Sie eine genaue Überprüfung veranlassen

und in welcher Form?

8. Ist es richtig daß aufgrund der Personalsituation der

Sicherheitswachebeamten nicht an  jedem Gate zumindest ein

Beamter zur Überwachung eingesetzt werden kann?

Wenn ja, halten Sie das für ein Sicherheitsmanko und wenn

nein, warum nicht?

9. Auf welche Höhe belaufen sich die seit 1. April durch

Inkrafttreten von § 8 und § .9 SSSZ eingesparten Kosten und

wie hoch sind die Kosten, die tatsächlich durch die Verga-

be gewisser Aufgaben an die Firma VIAS eingespart werden

konnten?

10. Sind die unter Punkt VI genannten Ausführungen zutreffend?

11. Wie hoch waren die Kosten der sicherheitsdienstlichen

Überwachung des Flughafens im Jahr 1990, aufgeschlüsselt

nach den K9sten für Vertragsbedienstete, Sicherheitswache-

beamte sowie anderen rechnerisch relevanten Positionen?

12. Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Tätigkeit der

Firma VIAS aufgeworfenen Kosten im Jahre 1994, 1995?

13. Ist es richtig, daß Vertragsbedienstete eine

40-Stundenwoctl e hatten, die Angestellten der Firma VIAS

eine 48-Stundenwoche haben?

14. Wieviele Überstunden wurden in den Jahren 1994 sowie 1995

von der Firma VIAS in Rechnung und wieviele Über-

stunden ergaben sich durch Vertragsbedienstete im Jahr

1990?

15. Was kostete im Schnitt eine Arbeitsstunde eines Vertragsbe-

diensteten, was verrechnet die Firma VIAS?

16. Wieviele vertragsbedienstete waren im Schnitt im Jahr 1990

täglich wieviele Stunden eingesetzt, wieviele Angestellte

setzte im Schnitt die Firma VIAS auf Verrechnung wieviele

Stunden pro Tag ein, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1994

und 1995?

17. Ist es richtig, Daß der Differenz zwischen Einnahmen aus

dem Sicherheitsbeitrag und den tatsächlichen Kosten für

sicherheitsdienstliche Überwachungstätigkeiten dem Budget

des Bundesministeriums für Inneres zufließt.

18. Ist es richtig, daß § 5a SPG dem Bundesministerium für

Inneres die Möglichkeit gibt, Vertragsbedienstete mit den

momentan von der Firma VIAS ausgeführten Tätigkeiten zu

betrauen und die anfallenden Kosten in Form von Überwa-

chungsgebühren durch den sogenannten Sicherheitsschilling

einzuheben?

19. Wieviel Prozent der Einnahmen aus dem Sicherheitsbeitrag

werden benötigt, um die durch die Tätigkeit der Firma VIAS

entstandenen Kosten zu decken, und wieviel Prozent waren -

hypothetisch betrachtet - nötig, um  die durch den Einsatz

von vertragsbediensteten angefallenen Kosten zu decken?

20. Glauben Sie, daß die unter Punkt VII angeführten Argumente

stichhaltig sind und werden Sie dem Nationalrat Einsicht

in den Vertrag gewähren?

Wenn nein, warum nicht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja. Zur Verfügung steht das Telefon des Flughafenbetriebes.

Auf der Nebenstelle 2933 meldet sich die Einsatzleitstelle der

Polizei, welche ihrerseits mittels Funk einen Einsatz an die

ständig im Vorfeld des Flughafens patrouillierenden 2 Funkwa-

gen (oder 1 Funkwagen + 1 Radpanzer weitergibt. Weiters steht

eine Gegensprechanlage mit Videokameraaufschaltung in die

Sicherheitszentrale des Flughafens zur Verfügung, wobei die

Flughafenbetriebsleitung ebenfalls über eine Vorfeldsicherung

verfügt.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres und der örtli-

chen Sicherheitsbehörde sind diese Alarmierungsmechanismen

ausreichend und zielführend.

Zu Frage 2:

Es handelt sich dabei sowohl um eine Safety, als auch um eine

Security-Aufgabe. Sicherzustellen ist, daß keine unbefugte

Person unkontrolliert auf das Vorfeld gelangt. Dies einerseits

um eine Störung des Flugbetriebes zu vermeiden, andererseits

um zu verhindern, daß eine Person unkontrolliert an Bord eines

Flugzeuges gelangen kann. Um dies zu vermeiden sind, wie be-

reits in Frage 1 beantwortet, die Alarmierungsmechanismen

ausreichend.

Eine Übernahme dieser Aufgabe wäre mit einer erheblich per-

sonellen Belastung verbunden. So können die Beamten noch für

wesentliche Aufgaben herangezogen werden, was auch der Grund

für die Übertragung dieser Aufgaben an die Firma VIAS war.

Zu Frage 3:

Ja. Bei der Beantwortung des Punktes 2 der Anfrage 2057/J

wurde darauf Bedacht genommen, daß keine Großgepäckskontrollen

im Auftrag des BM f Inneres von der Firma VIAS durchgeführt

werden. Richtig ist, daß die genannte Firma Großgepäckskontro-

llen im Auftrag von Air France, Asiana und Aeroflot, sowie

Frachtkontrolle für die Firma DHL durchführt. Diese Tätigkei-

ten werden dem Bundesministerium für Inneres nicht in Rechnung

gestellt. Fremdtätigkeiten werden als solche in den Anwesen-

heitslisten angeführt. Auch die dabei verwendete Anlage für

Großgepäckskontrollen steht im Eigentum der Firma VIAS.

Zu Frage 4:

Nein. Inwieweit Bedienstete eine Ausbildung auf Großgepäckskon-

trollgeräten genossen haben, entzieht sich der Kenntnis des

Bundesministeriums für Inneres. Laut Firma VIAS sind sämtliche

Bedienstete in der Lage mit Großgepäckskontrollgeräten zu

arbeiten.

Zu Frage 5:

Nein. Die Firma VIAS führt keine paßkontrollen durch. Perso-

nen, welche von einem anderen Inlandsflughafen anreisen und

dort bereits eine Paßkontrolle für die Ausreise aus Österreich

durchgeführt haben, werden hinsichtlich ihrer Identität (Na-

mensvergleich, Bordkarte mit Ausweis) überprüft. Dies stellt

keine Grenzkontrolle dar. Die Tätigkeit geschieht im Auftrag

von Tyrolean Airways und wird stichprobenartig durchgeführt.

Zu Frage 6:

Nein.

Zu Frage 7:

Nein. Es ist unrichtig, daß eine Kontrolle nach den unter

Punkt III der Präambel dargestellten Gesichtspunkten nicht

stattgefunden hat. Die Bezahlung der Firma VIAS erfolgt nach

dokumentierter Anwesenheit nach Dienstplan. Der anwesende

Offizier überprüft am nächsten Tag die rechnerische Richtig-

keit der geleisteten Stunden. Stichprobenartig und unangekün-

digt erfolgt ein Vergleich zwischen den Anwesenheitslisten und

der vertragsmäßig auferlegten Einsatzdokumentation. Nach die-

ser muß jederzeit nachgewiesen werden können, welcher Bedien-

stete zu welchem Zeitpunkt welche Tätigkeit ausgeübt hat. Es

ist daher nachvollziehbar, ob ein Bediensteter nicht nur anwe-

send war, sondern auch in welcher Zeit er welche Tätigkeit

ausgeübt hat.

unregelmäßigkeiten können daher weitestgehend ausgeschlossen

werden.

Zu Frage 8:

Ja. Dies stellt jedoch kein Sicherheitsmanko dar und ist eine

solche Vorgangsweise international üblich. In jedem Bereich

von Sicherheitskontrollen halten sich Sicherheitswachebeamte

auf. Die B-Gates befinden sich sogar unmittelbar bei einem

Stützpunkt. Die Anzahl der anwesenden Sicherheitswachebeamten

ist ausreichend groß um einerseits eine Überwachung und Siche-

rung der Kontrollstellen zu gewährleisten, aber auch um ande-

rerseits Nachfolgeaufgaben (Z.B. Abnahme sicherheitsgefährli—

cher Gegenstände, Anzeigeerstattung, Beschlagnahmen u.a.m.) zu

erfüllen.

Zu Frage 9:

Seit Inkrafttreten des Gesetzes bis 30.6.1997 (Zeitpunkt der

letzten Abrechnung) hat sich die Flughafen Wien AG

S 79,976.175,51 an Kosten für die in den §§ 8 und 9 des Geset-

zes zum Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivil-

luftfahrzeugen angeführten Zwecke aus Mitteln der Sicherheits-

abgabe einbehalten. Dieser Betrag hätte ansonsten aus Budget-

mitteln des Bundesministeriums für Inneres aufgebracht werden

müssen.

Durch die Privatisierung der Sicherheitskontrollen am Flugha-

fen Wien-Schwechat hat sich der Bund die hiefür notwendigen

Personalkosten erspart. Diese Ersparnis kann betragsmäßig

nicht beziffert werden, weil nicht bekannt ist, wie insbesonde-

re seit dem ständigen Anwachsen des passagieraufkommens in

Schwechat die für die Durchführung der Sicherheitskontrolle

notwendige staatliche Struktur ausgesehen hätte. Hinzuweisen

wäre jedoch darauf, daß jeder vertragsbedienstete mit Kosten

von ca. 5 400.000,-/Jahr zu Buche steht.

Zu Frage 10:

Nein. Von welcher Vergleichsbasis auch immer ausgegangen wird,

steht jedenfalls fest, daß durch die Privatisierung der Sicher-

heitskontrollen und die Bezahlung aus der Sicherheitsabgabe

für den Bund eine starke budgetäre Entlastung eingetreten ist.

Die exakte Größe dieser Einsparung kann jedoch - auch unter

Hinweis auf die Frage 9 - nicht beziffert werden.

Zu Frage 11:

Mangels entsprechender statistischer Aufzeichnungen kann diese

Frage nicht beantwortet werden. Eine Rekonstruktion bzw. An-

stellung einer entsprechenden Kostenrechnung wäre nur mit

einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand möglich.

Zu Frage 12:

Die Kosten vom 1.8. bis 31.12.1994 5 34,149.129,80 und vom

1.1. bis 31.12.1995 5 100,324.089,19 und wurden aus dem Sicher—

heitsbeitrag finanziert.

Zu Frage 13:

Ja.

Zu Frage 14:

Keine. Es handelt sich um ein all in“ Entgelt. Im Jahre 1990

wurden von vertragsbediensteten 49.193 Überstunden geleistet.

Zu Frage 15:

Die Firma VIAS verrechnet für jede Stunde Dienstleistung

S 302,94 exkl. MWSt.

Die Kosten eines Vertragsbediensteten resultieren aus Monatsbe-

Zug, Zulagen, Nebengebühren, Dienstgeberbeitrag, Ausbildung,

Ausrüstung, Arbeitskleidung, Personalbewirtschaftung u.a.m.

Hiezu kommen noch die Kosten für den Personalersatz bei Urlau-

ben, Krankenständen und sonstigen Abwesenheiten vom Dienst,

die sich in der Regel in Überstunden zu Buche schlagen. Alle

diese Kosten sind bei der Firma VIAS durch ein „all in Ent-

gelt abgedeckt.

Zu Frage 16:

1990 waren durchschnittlich 32 Vertragsbedienste-

te/Sicherheitswachebeamte bei Tag und 24 vertragsbedienste-

te/Sicherheitswachebeamte bei Nacht an insgesamt 8 Kontroll-

stellen im Dienst. Ab 1. August 1994 (Beginn des Vertrages)

waren bei 8 Sicherheitskontrollstellen durchschnittlich 34,5

Bedienstete/Tag bei 13 Stunden täglicher Dienstleistung einge-

setzt.

Ab 1. September 1994 (Übernahme des Domestic Gates am

13.8.1994) waren es 47,5 Bedienstete/Tag; ab 1. Oktober 1994

bei insgesamt 13 Kontrollstellen 55,5 Bedienstete.

Im Jahr 1995 waren es durchschnittlich 62,6 Bedienstete (ab

1.4. plus Gate Nr. 23/24> bei einer Dienstleistung von 12,9

Stunden/Tag.

Zu Frage 17:

Nein.

Zu Frage 18:

Nein.

Zu Frage 19:

Im Hinblick darauf, daß einerseits durch den ständigen Ausbau

des Flughafens Wien-Schwechat (zuletzt Inbetriebnahme des Pier

West) die Kosten für die Beauftragung der Firma VIAS ständig

variieren und andererseits der privatbetrieb VIAS mit einem

behördlichen Apparat, welcher vertragsbedienstete beschäftigt,

kaum verglichen werden kann, kann diese hypothetische Frage

nicht beantwortet werden. Sie ist aber auch deswegen hypothe-

tisch, da gemäß dem derzeitig gültigen Stellenplan für einen

Ersatz der Firma VIAS durch behördliche Organe = Vertragsbe-

dienstete, keine Planstellen zur Verfügung stünden. Im übrigen

wäre es ein Rückschritt, die erfolgreiche privatisierung am

Flughafen Wien-Schwechat, die auch international viel Anerken-

nung gefunden hat, wieder aufzuheben.

Zu Frage 20:

Wie bereits zur Frage 17 festgestellt, ist die Annahme, daß

die Differenz zwischen den Einnahmen aus dem Sicherheitsbei-

trag und den Kosten aus dem Vertrag mit dem beauftragten Unter-

nehmen dem Bundesministerium für Inneres zufließen würden,

nicht richtig. Im übrigen verweise ich neuerlich auf die Beant-

wortung der Frage 12 vom April 1997.