2458/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2485/J betreffend Einstellung einer Postbuseillinie für
Salzburger Schüler, welche der Abgeordneten Barmüller und weitere
Abgeordnete am 28.5.1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die zeitabhängige Maut mittels Vignette ist ein Entgelt für die
Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen, wobei die Erlöse dem
hochrangigen Straßennetz zugute kommen. Wie bei anderen Verkehrs-
trägern auch üblich trägt damit der Nutzer der Infrastruktur
direkt einen Teil ihrer Kosten. Die Entrichtung der zeitabhängi-
gen Maut erfolgt fahrzeugbezogen durch Anbringen der Vignette am
Fahrzeug.
Die Erhaltung und Fertigstellung des Autobahnen- und Schnell-
straßennetzes liegt im Interesse aller
Verkehrsteilnehmer, also
auch der Betreiber von Verkehrslinien und ihrer Kunden. Die Auf-
nahme von sonderregelungen und Ausnahmen für die Betreiber von
Verkehrslinien in das 1996 kann
von mir daher nicht befürwortet werden. schätzungen über den
Einnahmenentfall, den die angefragten Ausnahmeregelungen mit sich
bringen würden, liegen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten nicht vor.