2458/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2485/J betreffend Einstellung einer Postbuseillinie für

Salzburger Schüler, welche der Abgeordneten Barmüller und weitere

Abgeordnete am 28.5.1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Die zeitabhängige Maut mittels Vignette ist ein Entgelt für die

Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen, wobei die Erlöse dem

hochrangigen Straßennetz zugute kommen. Wie bei anderen Verkehrs-

trägern auch üblich trägt damit der Nutzer der Infrastruktur

direkt einen Teil ihrer Kosten. Die Entrichtung der zeitabhängi-

gen Maut erfolgt fahrzeugbezogen durch Anbringen der Vignette am

Fahrzeug.

Die Erhaltung und Fertigstellung des Autobahnen- und Schnell-

straßennetzes liegt im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, also

auch der Betreiber von Verkehrslinien und ihrer Kunden. Die Auf-

nahme von sonderregelungen und Ausnahmen für die Betreiber von

Verkehrslinien in das 1996 kann

von mir daher nicht befürwortet werden. schätzungen über den

Einnahmenentfall, den die angefragten Ausnahmeregelungen mit sich

bringen würden, liegen dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten nicht vor.