2462/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2530/J betreffend Straßenbauskandal Oberösterreich, welche die
Abgeordneten Anschober Freundinnen und Freunde am 5. Juni 1997
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Entsprechende Berichte liegen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vor.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange-
legenheiten vom 11.5.1994 wurde der Herr Landeshauptmann von
Oberösterreich ermächtigt, die Arbeiten zur Generalsanierung der
A 1 im Abschnitt Ansfelden zu vergeben. Mit Schreiben des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8.5.1996
wurde dem Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich die Ermächti-
gung zur Vergabe der Arbeiten im Abschnitt "Enns St. Florian"
erteilt. Darüber hinaus sind mir keine Untersuchungen bzw.
Aktenvermerke bekannt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Diesbezüglich liegen im Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten keine Informationen vor.
Es ist aber bekannt, daß der Rechnungshof, der derzeit die Bun-
desstraßenverwaltung Oberösterreich prüft, seine
Überprüfungs-
tätigkeit im Hinblick auf die anonymen Schreiben an das Land
Oberösterreich entsprechend ausgedehnt hat. Dazu hat der Rech-
nungshof auch die bezughabenden Akte des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten (vgl. Antwort zu Frage 4 und 6
angefordert und erhalten.
Ein Ergebnis dieser Rechnungshof-Prüfung ist dem Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten noch nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange-
legenheiten vom 11.12.1995 wurde der Antrag des Amtes der Ober-
österreichischen Landesregierung vom 27.10.1995 auf Vergabe der
Bauarbeiten im Bauvorhaben Umfahrung Pregarten der B 124 bearbei-
tet und der Herr Landeshauptmann von Oberösterreich ermächtigt,
die Arbeiten antragsgemäß zu vergeben. Darüber hinaus sind mir
keine Aktenvermerke bekannt. Ein Hinweis von Medien betreffend
vermutete Unregelmäßigkeiten auf Firmenseite ist bekannt, wobei
ich auf die oben angesprochenen, laufenden Untersuchungen des
Rechnungshofes verweisen darf.
Die Bauarbeiten Nebingerknoten und Umfahrung Traun wurden vom
Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich in seiner Ermächtigung
vergeben. vergabeunterlagen bzw. Aktenvermerke darüber liegen im
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vor.
Antwort zu den Punkten 7 und 9 der Anfrage:
Darüber ist im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen-
heiten nichts bekannt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Wie bereits erwähnt, wird die Angelegenheit derzeit vom Rech-
nungshof überprüft. Ein Ergebnis dieser Überprüfung ist dem
Bun-
desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten noch nicht
bekannt.
Überlegungen zu einer Novelle des den vergaben zugrundeliegenden
Bundesvergabegesetzes werden derzeit im Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten nicht angestellt.