2470/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 14. Mai

1997 unter der Nr. 24151J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Wohnungs- und Reisekosten des Bundeskanzlers gerichtet, die fol-

genden Wortlaut hat:

„1. Wie hoch werden die nachgewiesenen Miet- und Betriebskosten voraus-

sichtlich sein, die Sie der Republik Österreich für das Jahr 1997 in Rech-

nung stellen werden?

2. Wie werden sich die in Rechnung gestellten Beträge voraussichtlich in

Miet- und Betriebskosten aufgliedern?

3. Für welche Wohnung (bzw. Wohnungen) werden Sie die Beträge in Rech-

nung stellen?

4. Auf welche Weise wird der Nachweis der Miet- und Betriebskosten erfol-

gen?

5. Werden Sie veranlassen, daß die Richtigkeit der in Rechnung gestellten

Miet- und Betriebskosten von einer unabhängigen Instanz geprüft wird?

Wenn nein, warum nicht?

6. Aufgrund welches Rechtsverhältnisses benutzen Sie die Wohnung, für die

Sie die Miet- und Betriebskosten in Rechnung stellen werden?

7. Wie haben Sie diese Wohnung bisher finanziert?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Im Hinblick auf die schon bei meinem Amtsantritt in Aussicht genommene und

zwischenzeitlich bereits beschlossene Bezügereform, mit der ja das Recht des

Bundeskanzlers auf eine Amtswohnung bzw. auf einen Ersatz der nachgewie-

senen Miet- und Betriebskosten beseitigt wurde, habe ich von vornherein ver-

zichtet, die für meine Wohnung anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Zu Frage 7;

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.