2474/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Pollet-Kammerlander und Genossen haben an mich am

26. Mai 1997 unter ZI. 2463/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend Kriegsdienst-

verweigerung in der Türkei gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Können Sie sich eine bilaterale Initiative Österreichs gegenüber der Türkei vorstellen,

die die Menschenrechtslage von Kriegsdienstverweigerern thematisiert?

2. Erachten Sie es für angemessen, aus der Türkei geflohenen Kriegsdienstverweigerern

und Deserteuren Asyl zu gewähren, wenn deren Einberufung und Rekrutierung

eindeutig aus politischen und ethnischen Gründen erfolgt ist und deren Strafverfolgung

jeglicher rechtsstaatlicher Grundlagen entbehrt?

3. Werden Sie in den Fällen der inhaftierten und zu längeren Gefängnisstrafen verurteilten

Kriegsdienstverweigerer Osman Murat ÜLKE, Aytek ÖZEL, Arif Hikmet JYIDOGAN bei

der türkischen Regierung entsprechende diplomatische Schritte zur Einhaltung der

Menschenrechte und zu deren Entlassung veranlassen?

4. Werden Sie in den Fällen der Sympathisantlnnen der Verweigerer, der Schriftstellerin

Bilgesu ERENUS und der Fernsehjournalisten Tecfik BERBER und Erhan AKYILDIZ,

die über die Verweigererbewegung berichten und die zu Haftstrafen verurteilt wurden

entsprechende diplomatische Schritte veranlassen?“

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1.:

Seit dem Beitritt zur Europäischen Union ist Österreich bemüht, in Menschenrechtsfällen

eine unter den EU-Mitgliedstaaten koordinierte Haltung einzunehmen. Interventionen

erfolgen daher regelmäßig in Abstimmung mit den übrigen EU-Mitgliedern. Bilaterale

Interventionen würden eine koordinierte Vorgangsweise unterlaufen und damit auch

weniger Gewicht haben.

Zu 2.:

Da es sich nicht um einen Bereich der Vollziehung des BMaA handelt, bitte ich um

Verständnis, wenn ich auf diese Frage nicht näher eingehe.

Zu 3.und 4.:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat Informationen zu den

relevierten Fällen eingeholt und wird versuchen, im Rahmen der Gemeinsamen Außen-

und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ein unter den Mitgliedstaaten koordiniertes

Vorgehen zu erreichen. Ich habe Anweisung gegeben, die konkreten Fälle im Rahmen der

EU—Koordination im Menschenrechtsbereich vorzubringen.