2477/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Schwimmer, Edeltraud Gatterer, Dr.

König, Dr. Spindelegger und Kollegen haben am 19. Juni 1997 unter der Nr.

2610/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Stärkung der

Parlamentarischen Versammlung des Europarates gerichtet, welche den

folgenden Wortlaut hat:

„1. Wird Österreich im Ministerkomitee des Europarates die Anpassung der

Europarat-Satzung an die gängige Praxis der Bezeichnung „Parlamentarische

Versammlung‘ statt „Beratende Versammlung“ befürworten und unterstützen?

2. Wird Österreich im Ministerkomitee des Furoparates die Parlamentarische

Versammlung darin unterstützen, das Haushaltsrecht für ihren eigenen

Bereich zu erlangen?

3. Unterstützt Österreich die Forderung der Parlamentarischen Versammlung

nach Verankerung von Mitwirkungsrechten bei der Annahme von

Konventionen, Übereinkommen und Protokollen und deren Änderungen bzw.

Ergänzungen?

4. Welche Vorschläge/Maßnahmen zur Stärkung der Position der

Parlamentarischen Versammlung im Rahmen des Europarates werden

von österreichischer Seite am zweiten Europarats-Gipfel eingebracht

werden?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Österreich befürwortet es, daß die in der Praxis bereits seit langem eingebürgerte

Bezeichnung „Parlamentarische Versammlung“ auch in die Satzung des

Europarates aufgenommen wird und den dort noch verwendeten Ausdruck

„Beratende Versammlung ersetzt. Im Hinblick auf das umständliche Verfahren

einer Satzungsrevision erscheint es allerdings zweckmäßig, diese Änderung nicht

isoliert, sondern zusammen mit anderen Änderungen der Europaratssatzung

vorzunehmen.

Zu Frage 2:

Es muß selbstverständlich sichergestellt sein, daß die Parlamentarische

Versammlung im Rahmen der dem Europarat insgesamt zur Verfügung stehenden

finanziellen Mittel über das für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Budget

verfügt. Das derzeit gehandhabte Verfahren zur Festlegung der budgetären

Erfordernisse der Parlamentarischen Versammlung und zu deren

Berücksichtigung im Rahmen des Gesamtbudgets des Europarates scheint bisher

ohne gravierende Unzulänglichkeiten funktioniert zu haben. Falls im Rahmen

dieses Verfahrens konkrete Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden

wie beispielsweise größere Flexibilität innerhalb des Budgetkapitels der

Versammlung, so wird Österreich solchen Vorschlägen grundsätzlich positiv

gegenüberstehen.

Zu Frage 3:

Österreich steht den Bestrebungen nach vermehrter Mitwirkung der

Parlamentarischen Versammlung bei der Annahme von Europarats-Konventionen

etc. positiv gegenüber. Ein Verlangen nach Einholung einer Genehmigung der

Parlamentarischen Versammlung von Vertragsentwürfen stünde wohl nicht im

Einklang mit dem in den Statuten verankerten System der Aufgabenteilung

zwischen den Organen des Europarates, doch ist - je nach Art des in Frage

stehenden Vertragswerkes - eine verstärkte Einbeziehung der Parlamentarischen

Versammlung beim Zustandekommen von Europaratskonventionen, etwa durch

Einholung einer Stellungnahme und gegebenenfalls eines Meinungsaustausches

auf Expertenebene, durchaus zu befürworten.

Zu Frage 4:

Vorschläge in Richtung einer Stärkung der Position der Parlamentarischen

Versammlung im Rahmen des Europarates obliegen in erster Linie dieser selbst.

Ein geeignetes Forum hiefür wäre beispielsweise der Gemischte Ausschuß

Parlamentarische Versammlung - Ministerkomitee, welcher sich auch mit der

Vorbereitung des 2.Europaratsgipfels befaßt. Vorschläge der PV im Gemischten

Ausschuß werden von österreichischer Regierungsseite wohlwollend geprüft

werden.