2477/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Schwimmer, Edeltraud Gatterer, Dr.
König, Dr. Spindelegger und Kollegen haben am 19. Juni 1997 unter der Nr.
2610/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Stärkung der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates gerichtet, welche den
folgenden Wortlaut hat:
„1. Wird Österreich im Ministerkomitee des Europarates die Anpassung der
Europarat-Satzung an die gängige Praxis der Bezeichnung „Parlamentarische
Versammlung‘ statt „Beratende Versammlung“ befürworten und unterstützen?
2. Wird Österreich im Ministerkomitee des Furoparates die Parlamentarische
Versammlung darin unterstützen, das Haushaltsrecht für ihren eigenen
Bereich zu erlangen?
3. Unterstützt Österreich die Forderung der Parlamentarischen Versammlung
nach Verankerung von Mitwirkungsrechten bei der Annahme von
Konventionen, Übereinkommen und Protokollen und deren Änderungen bzw.
Ergänzungen?
4. Welche Vorschläge/Maßnahmen zur Stärkung der Position der
Parlamentarischen Versammlung im Rahmen des Europarates werden
von österreichischer Seite am zweiten Europarats-Gipfel eingebracht
werden?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Österreich befürwortet es, daß die in der Praxis bereits seit langem eingebürgerte
Bezeichnung „Parlamentarische
Versammlung“ auch in die Satzung des
Europarates aufgenommen wird und den dort noch verwendeten Ausdruck
„Beratende Versammlung ersetzt. Im Hinblick auf das umständliche Verfahren
einer Satzungsrevision erscheint es allerdings zweckmäßig, diese Änderung nicht
isoliert, sondern zusammen mit anderen Änderungen der Europaratssatzung
vorzunehmen.
Zu Frage 2:
Es muß selbstverständlich sichergestellt sein, daß die Parlamentarische
Versammlung im Rahmen der dem Europarat insgesamt zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel über das für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Budget
verfügt. Das derzeit gehandhabte Verfahren zur Festlegung der budgetären
Erfordernisse der Parlamentarischen Versammlung und zu deren
Berücksichtigung im Rahmen des Gesamtbudgets des Europarates scheint bisher
ohne gravierende Unzulänglichkeiten funktioniert zu haben. Falls im Rahmen
dieses Verfahrens konkrete Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden
wie beispielsweise größere Flexibilität innerhalb des Budgetkapitels der
Versammlung, so wird Österreich solchen Vorschlägen grundsätzlich positiv
gegenüberstehen.
Zu Frage 3:
Österreich steht den Bestrebungen nach vermehrter Mitwirkung der
Parlamentarischen Versammlung bei der Annahme von Europarats-Konventionen
etc. positiv gegenüber. Ein Verlangen nach Einholung einer Genehmigung der
Parlamentarischen Versammlung von Vertragsentwürfen stünde wohl nicht im
Einklang mit dem in den Statuten verankerten System der Aufgabenteilung
zwischen den Organen des Europarates, doch ist - je nach Art des in Frage
stehenden Vertragswerkes - eine verstärkte Einbeziehung der Parlamentarischen
Versammlung beim Zustandekommen von Europaratskonventionen, etwa durch
Einholung einer Stellungnahme und gegebenenfalls eines Meinungsaustausches
auf Expertenebene, durchaus zu befürworten.
Zu Frage 4:
Vorschläge in Richtung einer Stärkung der Position der Parlamentarischen
Versammlung im Rahmen des Europarates obliegen in erster Linie dieser selbst.
Ein geeignetes Forum hiefür wäre beispielsweise der Gemischte Ausschuß
Parlamentarische Versammlung - Ministerkomitee, welcher sich auch mit der
Vorbereitung des 2.Europaratsgipfels befaßt. Vorschläge der PV im Gemischten
Ausschuß werden von österreichischer Regierungsseite wohlwollend geprüft
werden.