2478/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete Ridi Steibl und Kollegen haben am 5.6.1997 unter der Nr 2519/J-

NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Installierung

eines Druckers für den Gendarmerieposten Hausmannstätten“ gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

„1. Ist es richtig, daß am Gendarmerieposten Hausmannstätten zwar ein PC, aber

kein Drucker installiert ist?

2. Warum werden die entsprechenden Installationen nicht in einem vorgenommen?

3. Ist es richtig, daß Aufträge auf Installierung eines PC-Druckers zentral vom

Bundesministerium für Inneres erteilt werden müssen?

4. Wenn ja, was werden Sie im Interesse der Verwaltungsvereinfachung

unternehmen, um derartige Verzögerungen in Hinkunft zu vermeiden?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein. Auf dem Gendarmerieposten Hausmannstätten wurden bei der Erstausstattung

im Jahre 1994 ein BAKS-ll PC (Server) mit 3 Bildschirmarbeitsplätzen und 2

Druckern installiert

ZuFrage2:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt verfügt der GP Hausmannstätten seit 1994 über

entsprechende Bitdschirmarbeitsplätze samt den dazugehörigen Druckern.

Lediglich im Zusammenhang mit der Installation eines zusätzlichen Terminals mit

Drucker ist es zu Problemen gekommen, die aber bereits bereinigt sind.

ZuFrage3

Ja

ZuFrage4:

Es wurden bereits intern Vorkehrungen getroffen, daß bei Zusatzinstallationen die

erforderliche Software dem zuständigen Technikerteam rascher zur Verfügung steht.

Beim nunmehrigen BAKS-III Projekt erfolgt dieser Transfer bereits edv-unterstützt.