2478/AB XX.GP
Die Abgeordnete Ridi Steibl und Kollegen haben am 5.6.1997 unter der Nr 2519/J-
NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Installierung
eines Druckers für den Gendarmerieposten Hausmannstätten“ gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
„1. Ist es richtig, daß am Gendarmerieposten Hausmannstätten zwar ein PC, aber
kein Drucker installiert ist?
2. Warum werden die entsprechenden Installationen nicht in einem vorgenommen?
3. Ist es richtig, daß Aufträge auf Installierung eines PC-Druckers zentral vom
Bundesministerium für Inneres erteilt werden müssen?
4. Wenn ja, was werden Sie im Interesse der Verwaltungsvereinfachung
unternehmen, um derartige Verzögerungen in Hinkunft zu vermeiden?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Auf dem Gendarmerieposten Hausmannstätten wurden bei der Erstausstattung
im Jahre 1994 ein BAKS-ll PC (Server) mit 3 Bildschirmarbeitsplätzen und 2
Druckern installiert
ZuFrage2:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt verfügt der GP Hausmannstätten seit 1994 über
entsprechende Bitdschirmarbeitsplätze samt den dazugehörigen Druckern.
Lediglich im Zusammenhang mit der Installation eines zusätzlichen Terminals mit
Drucker ist es zu Problemen gekommen, die aber bereits bereinigt sind.
ZuFrage3
Ja
ZuFrage4:
Es wurden bereits intern Vorkehrungen getroffen, daß bei Zusatzinstallationen die
erforderliche Software dem zuständigen Technikerteam rascher zur Verfügung steht.
Beim nunmehrigen BAKS-III Projekt erfolgt dieser Transfer bereits edv-unterstützt.