2479/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, ANSCHOBER, Freundinnen

und Freunde haben am 05. Juni 1997 unter der Nr. 2535/J an den Bundesmini-

ster für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Weitere

Verbrechen an kurdischen/iranischen oppositionellen; Wien als Terrorscheibe;

Grenzen der Staatsräson?“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Gab es einen Zusammenhang mit dem Mord von 1987 bzw. dem Untertau-

chen von Attentätern im Jahr 1990? Wenn ja, mit welchem Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

2. 1987 wurde die höchste Ebene des Innenministeriums unmittelbar nach

dem Mord über die Tat bzw. über die Hintergründe informiert. Was ge-

schah mit diesen Informationen?

3. 1989 hat das Kölner Büro der Volksmo41ahedin detaillierte Informationen

betreffend die Terror-Logistik der iranischen Botschaft an die österreichi-

sche Bundesregierung übermittelt; was geschah mit diesen Informationen?

Wurden alle genannten Stützpunkte des Terrors bzw. die dort agierenden

Personen von den Behörden durchleuchtet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

4. Es ist höchst unwahrscheinlich, daß der Mord von 1989 ausschließlich von

den drei bekannten mutmaßlichen Mördern begangen wurde. Welche Er-

mittlungen wurden hinsichtlich allfälliger Komplizen, Helfershelfer sowie

logistischer Stützpunkte angestellt?

5. Angesichts der offenkundigen Verwicklungen der iranischen Botschaft in

das Terrorgeschehen: Welche Ermittlungen wurden im Hinblick auf die

iranische Botschaft sowie ihren Mitarbeiterinnen unternommen? Mit wel-

chem Ergebnis?

6. Wurde das islamische Zentrum m Wien 6 sowie das der Botschaft dienende

Wohnhaus in Wien 4 je von den Sicherheitsbehörden untersucht. Wenn ja,

in welcher Weise und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

7. Können Sie ausschließen, daß Komplizen und Helfershelfer des Terroran-

schlages von 1989 sich nach wie vor im Inland befinden? Welche Recher-

chen wurden angestellt und mit welchem Ergebnis?

8. In welcher Art und Weise werden Ein- und Ausreisebewegungen iranischer

„Diplomaten“ von den Sicherheitsbehörden geprüft bzw. überwacht? Wie

stehen die Verhandlungen betreffend eine Visapflicht für iranische

„Dipolmaten“?

9. Wie beurteilen Sie die differenzierte Behandlung rumänischer bzw. irani-

scher „Diplomaten“ im Hinblick auf das Ansehen Österreichs bzw. die

Ernsthaftigkeit der Terrorbekämpfung?

10. Wie rechtfertigen Sie die Forderung nach Einführung von Lauschangriff

und Rasterfahndung, wenn ganz offensichtlich im Hinblick auf schwerste

Verbrechen gar keine Anstalten gemacht wurden und werden die konven-

tionellen Fahndungsmethoden einzusetzen?

11. Welche innerbehördlichen Konsequenzen hatte die zu unrecht erfolgte Ver-

haftung irakischer Oppositioneller im Jänner 1991? Von wem stammte da—

mals der „vertrauliche Hinweis“. Gilt dieser Informant noch immer als

„vertraulich“?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ein unmittelbarer Zusammenhang konnte nicht erkannt werden.

Zu Frage 2:

Sämtliche Informationen wurden, soweit sie tatrelevante Umstände enthielten, in

die Ermittlungen miteinbezogen.

Zu Frage 3:

Die diesbezüglichen Informationen wurden in die behördlichen Überprüfungs-

maßnahmen einbezogen. Weitere Angaben kann ich aus Gründen der Ver-

pflichtung der Amtsverschwiegenheit für den Bereich der Sicherheitsbehörden

hiezu nicht machen.

Zu Frage 4:

Es wurden auch Ermittlungen hinsichtlich allfälliger anderer Tatbeteiligter ge-

führt. Konkrete Anhaltspunkte ergaben sich jedoch hiefür nicht.

Zu den Fargen 5und 6:

Hiezu kann ich aus Gründen der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit keine

näheren Angaben machen.

Zu Frage 7:

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4.

Zu Frage 8:

Zur ersten Teilfrage kann ich aus Gründen der Verpflichtung zur Amtsver-

schwiegenheit keine Angaben machen. Die zweite Teilfrage beantworte ich wie

folgt:

Der vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit

mir eingebrachte Vortrag an den Ministerrat über die in Aussicht genommene

Kündigung des österreichisch-iranischen Sichtvermerksabkommens für Inhaber

von Diplomaten- und Dienstpässen wurde in der Sitzung am 1.7.1997 behandelt

und dabei antragsgemäß beschlossen. Das Kündigungsschreiben wurde der ira-

nischen Seite am 10.07.1997 überreicht Die Kündigung wird mit 10.10.1997

wirksam.

Zu Frage 9:

Ich darf darauf hinweisen, daß Inhaber rumänischer Diplomatenpässe nach wie

vor sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet einreisen können. Im übrigen verwei-

se ich auf die Antwort zu Frage 8.

Zu Frage 10:

Von den Sicherheitsbehörden wurden und werden jeweils die nach der Geset-

zeslage möglichen und nach den Umständen des Einzelfalles als zielführend er-

achteten Fahndungsmethoden angewandt. Dies gilt auch für den vorliegenden

Fall.

Zu Frage 11:

Die Verhaftung iranischer Staatsangehöriger im Jahre 1991 erfolgte rechtsmä-

ßig. Es war keinerlei Anlaß für irgendwelche innerbehördliche Konsequenzen

gegeben. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfragen Nr. 4761J

vom 15.2.1991,Nr. 959/J vom 25.4.1991 und Nr. 1012/J vom 6.5.1991. Der

darin enthaltene Hinweis auf die Verpflichtung zu Amtsverschwiegenheit hat

nach wie vor Geltung.