2480/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Partik-Pable, DI
Hofmann und Kollegen haben am 13. Juni 1997 unter der Nr.
2604/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betr. ‚Ausbildung ausländischer Eliteeinheiten im Gendarme-
rieeinsatzkommando (GEK) Wr. Neustadt“ gerichtet, die fol-
genden Wortlaut hat:
„l)Ist Ihnen bekannt, daß ausländische Exekutivorgane im GEK
ausgebildet werden?
2) Wieviele Personen wurden - genau aufgeschlüsselt nach
Nationalitäten - seit Bestehen des GEK in Wr. Neustadt
ausgebildet?
3) Welche Funktionen haben die im GEK ausgebildeten Personen
in ihrem Heimatland inne bzw. welchen Exekutivorganen
gehören sie an?
4) Wann genau fand die jeweilige Ausbildung statt, worin
genau wurden die Teilnehmer geschult, wie hoch waren die
jeweiligen Kosten und wie schlüsseln sich diese im Detail
auf?
5) Auf Basis welcher zwischenstaatlicher Abkommen fand die
jeweilige Schulung statt?
6) Wird die Abhaltung der betreffenden Schulungen durch ministe-
neue Weisung veranlaßt?
Wenn ja, was wird damit bezweckt?
Wenn nein, auf wessen Initiative hin werden die betreffenden
Schulungen abgehalten?
7) Werden die dem österreichischen Staat durch die jeweilige
Schulung erwachsenen Kosten zur Gänze refundiert?
Wenn nein, warum nicht?
8) Nahmen auch österreichische Exekutivorgane bereits an Schu-
lungen im Ausland teil?
Wenn ja, wer trug die anfallenden Kosten?
9) Glauben Sie, daß die Abhaltung dieser Schulungen und der sich
dadurch für die Teilnehmer ergebende Einblick in die sicher-
heitstechnischen Anlagen und Abläufe im GEK zum Sicherheits-
risiko für die dort untergebrachte Kobra werden könnte?
Wenn nein, warum nicht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Insgesamt 53 Personen, davon
7 aus Algerien
5 aus Ägypten
2 aus Deutschland
12 aus Israel
5 aus Luxemburg
15 aus der Schweiz
2 aus der Türkei
5 aus Tschechien
Zu Frage 3:
Mitglieder von Sondereinheiten, die entweder einer Gendarmene-
oder Polizeieinheit angehören.
Zu Frage 4:
Die Ausbildungen fanden zu folgenden Zeiten statt:
Algerier: 3 Personen von 03.10. bis 21.10.1994
4 Personen von 17.01. bis 02.07.1997
Ägypter: 5 Personen von 02.10. bis 14.10.1995
Deutsche: 2 Personen von 30.08. bis 04.09.1993
Israeli: 3 Personen von 07.11. bis 16.11.1994
4 Personen von 01.12. bis 03.12.1996
5 Personen von 08.04. bis 20.04.1997
Luxemburg: 5 Personen von 23.08. bis 27.08.1993
Schweizer: 2 Personen von 23.08. bis 04.09.1993
6 Personen von 15.05. bis 21.05.1994
2 Personen von 29.08. bis 10.09.1994
2 Personen von 28.08. bis 09.09.1995
3 Personen von 23.09. bis 05.10.1996
Türken: 2 Personen von 23.08. bis 04.09.1993
Tschechen: 5 Personen von 10.03. bis 14.03.1997
Die Schulungen gliedern sich in den theoretischen Vortrag über
den Aufbau der Organisation und die gesetzlichen Grundlagen für
das Einschreiten sowie in den praktischen Unterricht in den
Grundbereichen Einsatztaktik, Schieß- und Körperausbildung, der
je nach dem Zeitrahmen der Auszubildenden gestaltet wird.
Separate Kosten für diese Ausbildung fielen nicht an1 weil die
Schulungen im Zuge der kommandointernen
Ausbildung erfolgten.
Zu Frage 5:
Die Ausbildungen fanden jeweils auf Ersuchen des entsendenden
Staates statt.
Zu Frage 6:
Ja. Zweck ist der Erfahrungsaustausch mit Sondereinheiten ande-
rer Staaten, die Gewinnung von Vergleichswerten und Informatio-
nen über Einsatzfälle im Ausland.
Zu Frage 7:
Nein. Wie bereits zu Frage 4 angeführt, fallen durch die Aus-
bildung selbst keine direkten Kosten an. Bezüglich Nächtigung
und Verpflegung ist es üblich, daß hiefür das Gastgeberland
aufkommt.
Zu Frage 8;
Ja. Die Kosten für Nächtigung und Verpflegung trug im Regelfall
das Gastgeberland. Allenfalls verbleibende Ansprüche wurden vom
Bundesministerium für Inneres nach den Bestimmungen der Reisege-
bührenvorschrift abgegolten.
Zu Frage 9:
Nein, weil die ausländischen Exekutivorgane in interne Dienstab-
läufe, die der Geheimhaltung unterliegen, nicht eingebunden
werden.