2480/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Partik-Pable, DI

Hofmann und Kollegen haben am 13. Juni 1997 unter der Nr.

2604/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betr. ‚Ausbildung ausländischer Eliteeinheiten im Gendarme-

rieeinsatzkommando (GEK) Wr. Neustadt“ gerichtet, die fol-

genden Wortlaut hat:

„l)Ist Ihnen bekannt, daß ausländische Exekutivorgane im GEK

ausgebildet werden?

2) Wieviele Personen wurden - genau aufgeschlüsselt nach

Nationalitäten - seit Bestehen des GEK in Wr. Neustadt

ausgebildet?

3) Welche Funktionen haben die im GEK ausgebildeten Personen

in ihrem Heimatland inne bzw. welchen Exekutivorganen

gehören sie an?

4) Wann genau fand die jeweilige Ausbildung statt, worin

genau wurden die Teilnehmer geschult, wie hoch waren die

jeweiligen Kosten und wie schlüsseln sich diese im Detail

auf?

5) Auf Basis welcher zwischenstaatlicher Abkommen fand die

jeweilige Schulung statt?

6) Wird die Abhaltung der betreffenden Schulungen durch ministe-

neue Weisung veranlaßt?

Wenn ja, was wird damit bezweckt?

Wenn nein, auf wessen Initiative hin werden die betreffenden

Schulungen abgehalten?

7) Werden die dem österreichischen Staat durch die jeweilige

Schulung erwachsenen Kosten zur Gänze refundiert?

Wenn nein, warum nicht?

8) Nahmen auch österreichische Exekutivorgane bereits an Schu-

lungen im Ausland teil?

Wenn ja, wer trug die anfallenden Kosten?

9) Glauben Sie, daß die Abhaltung dieser Schulungen und der sich

dadurch für die Teilnehmer ergebende Einblick in die sicher-

heitstechnischen Anlagen und Abläufe im GEK zum Sicherheits-

risiko für die dort untergebrachte Kobra werden könnte?

Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Insgesamt 53 Personen, davon

7 aus Algerien

5 aus Ägypten

2 aus Deutschland

12 aus Israel

5 aus Luxemburg

15 aus der Schweiz

2 aus der Türkei

5 aus Tschechien

Zu Frage 3:

Mitglieder von Sondereinheiten, die entweder einer Gendarmene-

oder Polizeieinheit angehören.

Zu Frage 4:

Die Ausbildungen fanden zu folgenden Zeiten statt:

Algerier: 3 Personen von 03.10. bis 21.10.1994

4 Personen von 17.01. bis 02.07.1997

Ägypter: 5 Personen von 02.10. bis 14.10.1995

Deutsche: 2 Personen von 30.08. bis 04.09.1993

Israeli: 3 Personen von 07.11. bis 16.11.1994

4 Personen von 01.12. bis 03.12.1996

5 Personen von 08.04. bis 20.04.1997

Luxemburg: 5 Personen von 23.08. bis 27.08.1993

Schweizer: 2 Personen von 23.08. bis 04.09.1993

6 Personen von 15.05. bis 21.05.1994

2 Personen von 29.08. bis 10.09.1994

2 Personen von 28.08. bis 09.09.1995

3 Personen von 23.09. bis 05.10.1996

Türken: 2 Personen von 23.08. bis 04.09.1993

Tschechen: 5 Personen von 10.03. bis 14.03.1997

Die Schulungen gliedern sich in den theoretischen Vortrag über

den Aufbau der Organisation und die gesetzlichen Grundlagen für

das Einschreiten sowie in den praktischen Unterricht in den

Grundbereichen Einsatztaktik, Schieß- und Körperausbildung, der

je nach dem Zeitrahmen der Auszubildenden gestaltet wird.

Separate Kosten für diese Ausbildung fielen nicht an1 weil die

Schulungen im Zuge der kommandointernen Ausbildung erfolgten.

Zu Frage 5:

Die Ausbildungen fanden jeweils auf Ersuchen des entsendenden

Staates statt.

Zu Frage 6:

Ja. Zweck ist der Erfahrungsaustausch mit Sondereinheiten ande-

rer Staaten, die Gewinnung von Vergleichswerten und Informatio-

nen über Einsatzfälle im Ausland.

Zu Frage 7:

Nein. Wie bereits zu Frage 4 angeführt, fallen durch die Aus-

bildung selbst keine direkten Kosten an. Bezüglich Nächtigung

und Verpflegung ist es üblich, daß hiefür das Gastgeberland

aufkommt.

Zu Frage 8;

Ja. Die Kosten für Nächtigung und Verpflegung trug im Regelfall

das Gastgeberland. Allenfalls verbleibende Ansprüche wurden vom

Bundesministerium für Inneres nach den Bestimmungen der Reisege-

bührenvorschrift abgegolten.

Zu Frage 9:

Nein, weil die ausländischen Exekutivorgane in interne Dienstab-

läufe, die der Geheimhaltung unterliegen, nicht eingebunden

werden.