2481/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Partik-Pable, DI

Hofmann und Kollegen haben am 13. Juni 1997 mit Zl. 2605/J

an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr.

Unterbringung ausländischer Gäste im Gendarmerieeinsatzkom-

mando (GEK) Wr. Neustadt‘ gerichtet die folgenden Wortlaut

hat:

1) Ist Ihnen bekannt, daß ausländische Gäste im GEK unterge-

bracht werden?

2) Wann genau und für wie lange wurde Salman Rushdie im GEK

untergebracht?

3) Ist es richtig, daß die Unterbringung von Salman Rushdie

auf Initiative des damaligen Bundesminsters Dr. Scholten

erfolgte?

4) Mit welcher Begründung erfolgte die Unterbringung von

Salman Rushdie im GEK?

5) Welche Kosten - aufgeschlüsselt nach Einzelposten - erga-

ben sich durch seine Unterbringung im GEK?

6) Erhielt Salman Rushdie auch Personenschutz durch Beamte

des GEK?

Wenn ja, warum? wie viele Beamte waren wie lange zu seiner

Bewachung abgestellt, welche Kosten entstanden dadurch und

wer hat sie zu tragen?

7) Welche Mitglieder des saudi-arabischen Königshauses wurden

im GEK untergebracht?

8) Wann genau und für wie lange wurden die jeweiligen Mitglie-

der des saudi-arabischen Königshauses im GEK untergebracht?

9) Aus welchen Gründen erfolgten die Unterbringungen im GEK?

10) Warum wurde im GEK eine Fußwaschanlage errichtet?

11) Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch anfallenden

Kosten?

12) Wie viele Personen wurden - aufgeschlüsselt nach Nationali-

täten - bisher im GEK als Gäste untergebracht?

13) Aus welchen Gründen erfolgte im jeweiligen Einzelfall eine

Unterbringung im GEK?

14) Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch entstandenen

Kosten, wie genau schlüsseln sich diese auf und wer hat sie

zu tragen?

15) Wem obliegt generell die Entscheidung, wer im GEK als Gast

untergebracht wird?

16) Halten sie die Unterbringung von ausländischen Gästen und

den sich dadurch für die Gäste ergebenden Einblick in die

sicherheitstechnischen Anlagen und Abläufe im GEK für ein

Sicherheitsrisiko für die dort stationierte Spezialeinheit

Kobra ?

Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Am 16. Mai 1994 von 01.00 bis 10.00 Uhr.

Zu Frage 3:

Nein.

Zu Frage 4:

Die Unterbringung erfolgte aufgrund der Gefährdungsstufe von

Herrn Rushdie und war Teil des Sicherheitskonzeptes.

Zu Frage 5:

Durch die Unterbringung ergaben sich keine Kosten.

Zu Frage 6:

Ja. Aufgrund der Gefährdungsstufe des Genannten leisteten in

der Zeit von 15.5.1994, 10.30 Uhr, bis 16.5.1994, 16.30 Uhr, 11

Beamte des GEK Personenschutz. Dadurch fielen über den Dienst-

plan hinaus 243 Überstunden und 41,75 Bereitschaftsstunden an.

Die Gesamtkosten von ca. 49.000,-- S wurden vom Bundesministe-

rium für Inneres getragen.

Zu Frage 7:

Keine.

Zu den Fragen 8 und 9:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 7.

Zu Frage 10:

Bei einer Organisationseinheit wie dem GEK ist ein internationa-

ler Erfahrungsaustausch unerläßlich. Um auch Angehörigen ande-

rer Religionen während ihres Aufenthaltes beim GEK Gelegenheit

zur religiösen Besinnung zu bieten, ist anläßlich des Neubaues

des GEK ein ökumenischer Raum - überkonfessionell gestaltet -

errichtet worden. Um auch Angehörigen islamischer Glaubensge-

meinschaften diese Möglichkeit zur Besinnung einzuräumen, ist

auch ein Fußwaschbecken installiert worden.

Zu Frage 11:

Ca. 30.000,- 5.

Zu Frage 12:

Beim GEK Wr. Neustadt wurden bisher Personen folgender Nationen

vornehmlich anläßlich von Arbeitsbesuchen oder zu einem Erfah-

rungsaustausch untergebracht:

Albanien: 4

Algerien: 10

Australien: 2

China: 6

Deutschland: 56

Frankreich: 8

Großbritannien: 1

Italien: 1

Jordanien: 6

Rußland: 20

Schweden: 12

Schweiz: 62

Türkei: 2

Ukraine: 3

Zu Frage 13:

Die Unterbringung im GEK erfolgte aus Zeit-, Kosten- und teil-

weise auch aus Sicherheitsgründen.

Zu Frage 14:

Die entstandenen Kosten betreffen lediglich die Verpflegung und

betrugen bisher ca. 105.000,--S, die vom BMI getragen wurden.

Zu Frage 15:

Bundesminister für Inneres oder Generaldirektor für die öffent-

liche Sicherheit.

Zu Frage 16:

Nein, weil auch bei einer Unterbringung von ausländischen

Gästen vorgesorgt wird, daß diese keinen Einblick in die sicher-

heitstechnischen Anlagen und Abläufe des GEK erhalten.