2483/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Edler und Kollegen haben am

11.6.1997 unter der Nr. 2581/J eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Veranstaltungen der F in

Wien - Organisation und Kosten des polizeischutzes‘ an mich

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

l. Wie viele öffentliche, politische Veranstaltungen haben die

F bzw. F-nahe Organisationen in den Jahren 1996 und 1997

angemeldet?

2. Bei wievielen dieser Veranstaltungen wurde polizeischutz

angefordert?

3. Bei wievielen Veranstaltungen wurden Sicherheitsvor-

kehrungen durch Organe der Sicherheitsexekutive von sich

aus veranlaßt?

4. Wieviele Arbeits- und Überstunden wurden von den Organen

der Sicherheitsexekutive für diese Veranstaltungen aufge-

wandt und welche Kosten sind dadurch entstanden?

5. Durch wen erfolgt die Einteilung, welche Beamten bei den

Veranstaltungen Dienst versehen?

6. Wie ist die hohe Präsenz von AUF-Vertretern in Uniform als

Sicherheitsorgane bei diesen Veranstaltungen erklärbar?

7. Wie viele Dienstfreistellungen für derartige Veran-

staltungen wurden Organen der Sicherheitsexekutive, die ein

AUF-Mandat als Personalvertreter haben, gewährt?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

In den Jahren 1996 und 1997 wurden 35 Versammlungen bei der

Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs-

und Medienrechtsangelegenheiten von der politischen Partei F

angezeigt.

Zu Frage 2:

Bei fast allen angemeldeten Veranstaltungen der F wurde Polizei-

schutz angefordert. Insbesondere für die Termine des Parteiob-

manns der F im Rahmen der Gemeinderats- und Bezirksver-

tretungswahlen 1996 wurde um erhöhten polizeilichen Schutz ge-

beten.

Die Beistellung der erforderlichen Kräfte wird grundsätzlich

nach vorhergehender Einschätzung der Lage und nach Absprache

zwischen dem Generalinspektorat der Sicherheitswache und der

Abteilung 1 der Bundespolizeidirektion Wien durchgeführt, und

zwar unabhängig davon, ob eine konkrete Anforderung des Veran-

stalters vorliegt oder nicht.

Zu Frage 3:

Es wurden 21 Veranstaltungen im Sinne der Ausführungen zu Frage

2 mit Exekutivorganen beschickt.

Zu Frage 4:

Der Großteil der Überwachungen erfolgte durch Kräfte im Rahmen

des Hauptdienstes. Genauere Angaben über die derart geleisteten

Arbeitsstunden der Exekutivorgane und die daraus resultierenden

Kosten sind mangels einschlägiger statistischer Aufzeichnungen

nicht möglich.

In den Jahren 1996 und 1997 wurden insgesamt 304 Sicherheits-

wachebeamte auf Überstundenbasis für derartige Überwachungs-

tätigkeiten kommandiert. Die daraus resultierende Überstunden-

zahl betrug 937 Stunden. Bei einem Stundensatz von durch-

schnittlich 5 230,-- ergibt dies einen Betrag von S 215.510,--.

Zu Frage 5:

Die Einteilung der erforderlichen Sicherheitswachebeamten er-

folgt grundsätzlich durch das Generalinspektorat der Sicher-

heitswache der Bundespolizeidirektion Wien. Bei diversen Be-

zirksveranstaltungen obliegt die Koordinierung der erforder-

lichen Kräfte dem Sw-Abteilungskommando des zuständigen Bezirks-

polizeikommissariates.

Zu Frage 6:

Die Einteilungen und Kommandierungen erfolgen seitens des

Generalinspektorates der Sicherheitswache nach einem im vor-

hinein festgelegten Schema, das sich primär am Dienstplan

orientiert. Es erfolgt demnach keine bestimmte Beamtenauswahl,

sondern es wird ausschließlich die jeweils vorgesehene Einheit

zu dem heranstehenden Anlaß herangezogen, unabhängig davon, ob

es sich um eine Sportveranstaltung oder eine politische Veran-

staltung handelt.

Eine allfällige erhöhte Präsenz von AUF-Vertretern in Uniform

bei Veranstaltungen ist somit von der Diensteinteilung her und

auch sonst nicht erklär- bzw. nachvollziehbar.

Zu Frage 7:

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien wurde für Personal-

vertreter1 die ein AUF-Mandat haben, keine konkret auf spezielle

öffentliche politische Veranstaltungen der F oder F-naher

Organisationen bezogene Dienstfreistellung gewährt

In diesem Zusammenhang wird jedoch festgestellt, daß im Jahre

1996 bei den Gemeinderatswahlen bzw. EU-Wahlen im Rahmen der

Wahlwerbung insgesamt acht AUF-Personalvertretern Außerdienst-

stellungen gewährt wurden. Ob und in wievielen Fällen diese

Personen bei den angesprochenen parteipolitischen Veran-

staltungen teilgenommen haben, ist mir nicht bekannt.