2485/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2554/J der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen
vom 6. Juni1997, betreffend die „Plünderungen internationaler Hilfeleistungen“ durch Zaires
Präsident Mobutu, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Budget des IWF basiert nicht auf jährlichen Beiträgen seiner Mitglieder, sondern stützt
sich auf ein Kapital, die sogenannten Quoten. Diese werden im Rahmen von periodisch statt-
findenden Überprüfungen (ca. 7 - 10 Jahre) nach Maßgabe der Veränderungen in der Welt-
wirtschaft erhöht. Auf der Basis dieses Kapitalanteils und der Stärke seiner Zahlungsbilanz
wird Österreich bei Finanzierungsaktionen des IWF herangezogen, damit zahlungsbilanz-
schwachen Ländern, die sich Sanierungsprogrammen des IWF unterziehen müssen,
vorübergehend Devisenkredite zur Verfügung gestellt werden können.
Rückzahlungsverzögerungen einzelner Länder, die die Mittel des IWF in Anspruch nehmen,
führen nicht zu einem Verlust der anderen Mitglieder. Österreichs Beteiligung an den
Finanzierungsaktionen des IWF erfolgt in Form von Mittelbereitstellungen an den IWF, und
nicht an das betreffende Kreditnehmerland. Sie stellen somit auch kein Risiko gegenüber
einem spezifischen Kreditnehmerland dar.
Zu 2.:
Der Verfasser des genannten Berichts, ein ehemaliger Beamter der Deutschen Bundesbank,
arbeitete als Konsulent für den IWF. Den
in der Financial Times erwähnten Bericht erstellte
der Autor im Jahre 1982 als Privatperson nach seiner Tätigkeit beim IWF. Der Bericht wurde
nie dem Exekutivdirektorium des IWF, in dem Österreich durch den damaligen Direktorstell-
vertreter Dr. Schneider vertreten war, vorgelegt. Exekutivdirektoren haben grundsätzlich
keinen Zugang zu Berichten, die im Rahmen der Technischen Hilfe des IWF verfaßt werden,
außer es handelt sich um Länder ihrer Stimmrechtsgruppe, (wozu Zaire nicht gehört>. Die
österreichischen Behörden kannten den sogenannten Blumenthal-Bericht daher nicht.
Die Medien haben allerdings über die Beobachtungen von Blumenthal berichtet. Im Hinblick
auf die damalige geopolitische Situation wurden Blumenthals Schilderungen und
Empfehlungen von den großen Industrieländern anscheinend jedoch als nicht so gravierend
angesehen.
Zur in der Einleitung der Anfrage angesprochenen Erhöhung der Entwicklungshilfe wäre zu
sagen, daß der IWF keine Entwicklungshilfe, sondern Zahlungsbilanzkredite gewährt. Diese
gehen in die Währungsreserven der Zentralbanken des Landes, das ein wirtschaftliches und
finanzielles Sanierungsprogramm unternimmt, ein. Die Erhöhung der IWF-Kreditvergabe an
Zaire in den frühen 80er Jahren erfolgte in Abhängigkeit von einer Reform des Preis- und
Handelssystems. Zaire war - wie andere Mitgliedsländer des IWF - berechtigt, die Hilfe des
IWF zu beanspruchen, wenn Maßnahmen zur Lösung seiner Zahlungsbilanzprobleme gesetzt
werden. Zaire unterliegt diesbezüglich selbstverständlich denselben Kriterien, wie jedes
andere Mitgliedsland, das die Unterstützung des IWF braucht. Es ist das Bestreben aller
internationalen Organisationen, durch Dialog verbunden mit finanzieller Unterstützung die
wirtschaftliche und soziale Lage auch bei unzufriedenstellenden politischen Rahmenbe-
dingungen zu verbessern und überdies auch auf eine Veränderung dieser politischen
Rahmenbedingungen zu drängen.
Zu 3.:
Die österreichische Regierung und die Nationalbank sowie der österreichische Vertreter im
IWF verfolgen aufmerksam die Wirtschafts- und Finanzprogramme des IWF und drängen im
Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die strenge Einhaltung der transparenten Abwicklung der
Kreditvorgänge. Die Stimmrechtsgruppe im IWF, der Österreich angehört (Belgien,
Österreich, Ungarn, Türkei, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Kasachstan,
Belarus und Luxemburg) ist diesbezüglich sehr aktiv und kritisch. Bei allen Fällen von
Anzeichen von Korruption, die im Direktorium zuletzt diskutiert wurden - nämlich Kenya,
Gabon, Myanmar - erhob die österreichische Vertretung stets die Forderung nach größt-
möglicher Transparenz.
Zu 4.:
Kredite des IWF werden nur nach Maßgabe der quartalsweise überprüften Einhaltung von
wirtschaftspolitischen Auflagen in Tranchen ausbezahlt. Als beispielsweise Zaire nicht mehr
die Bedingungen der IWF-Kreditvergabe einhielt und vom vereinbarten wirtschaftspolitischen
Kurs abwich, wurden die Kreditauszahlungen eingestellt. Diese Vorgangsweise gilt für alle
Mitgliedsländer. Außerdem müssen die Gläubiger- und Geberländer bei Krediten und Schen-
kungen auf die konsistente und dauerhafte Einhaltung der Rechenschaftslegung (sogenannte
Accountability) hinsichtlich der Verwendung der Kredite und auf eine rationale marktwirt-
schaftliche Wirtschaftspolitik und die Einführung von demokratischen Reformen drängen.
Darüber hinaus kann auf Transparenz und Rechenschaftspflicht in IWF-Programmen
insistiert werden. IWF-Expertenteams erhalten Richtlinien bezüglich der Reform des öffent-
lichen Sektors in den Mitgliedsländern.
Das wirksamste Mittel zur Verhinderung des Mißbrauchs von Geldern ist die Abschaffung von
wirtschaftlichen Einrichtungen und Regelungen (z.B. diverse Einfuhrtarife) in den Mitglieds—
ländern, die einen Raum für Korruption schaffen.
Zu 5 .und 6.:
Lücken in der Überwachung sind nie zur Gänze auszuschließen. Trotzdem müssen interna-
tionale Organisationen ständig um Verbesserungen bemüht sein. Die Kontrolle der Geber-
über die Empfängerländer hat sich seit dem Ende des Kalten Krieges bedeutend verbessert.
Internationale Organisationen, wie der IWF1 untersuchen heute etwa auch die Höhe der
Militärausgaben, den Stand der administrativen Reformen, den Bereich der Umweltschäden
(z.B. Baumrodungen in Kambodscha) oder die Rechenschaftslegung der Mitgliedsländer.
Bei Sitzungen der Geberländer mit den Empfängerländern ist es derzeit von Geberseite
schon Standard, auf die Durchführung von Wirtschafts- und Demokratiereformen zu drängen
und auf deren Einhaltung zu bestehen.
Die österreichischen Vertreter werden, soweit es möglich ist, stets für die weitere
Verbesserung der Kontrollinstrumente und für mehr Transparenz eintreten sowie bei allen
Anzeichen von Mißbrauch sofort und kritisch reagieren. Das entsprechende Instrumentarium
sind die Nichtzustimmung bei problematischen Krediten, das Einstellen der Kreditauszahlung
bzw eine entsprechende Tranchenpolitik.