2485/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 2554/J der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen

vom 6. Juni1997, betreffend die „Plünderungen internationaler Hilfeleistungen“ durch Zaires

Präsident Mobutu, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Das Budget des IWF basiert nicht auf jährlichen Beiträgen seiner Mitglieder, sondern stützt

sich auf ein Kapital, die sogenannten Quoten. Diese werden im Rahmen von periodisch statt-

findenden Überprüfungen (ca. 7 - 10 Jahre) nach Maßgabe der Veränderungen in der Welt-

wirtschaft erhöht. Auf der Basis dieses Kapitalanteils und der Stärke seiner Zahlungsbilanz

wird Österreich bei Finanzierungsaktionen des IWF herangezogen, damit zahlungsbilanz-

schwachen Ländern, die sich Sanierungsprogrammen des IWF unterziehen müssen,

vorübergehend Devisenkredite zur Verfügung gestellt werden können.

Rückzahlungsverzögerungen einzelner Länder, die die Mittel des IWF in Anspruch nehmen,

führen nicht zu einem Verlust der anderen Mitglieder. Österreichs Beteiligung an den

Finanzierungsaktionen des IWF erfolgt in Form von Mittelbereitstellungen an den IWF, und

nicht an das betreffende Kreditnehmerland. Sie stellen somit auch kein Risiko gegenüber

einem spezifischen Kreditnehmerland dar.

Zu 2.:

Der Verfasser des genannten Berichts, ein ehemaliger Beamter der Deutschen Bundesbank,

arbeitete als Konsulent für den IWF. Den in der Financial Times erwähnten Bericht erstellte

der Autor im Jahre 1982 als Privatperson nach seiner Tätigkeit beim IWF. Der Bericht wurde

nie dem Exekutivdirektorium des IWF, in dem Österreich durch den damaligen Direktorstell-

vertreter Dr. Schneider vertreten war, vorgelegt. Exekutivdirektoren haben grundsätzlich

keinen Zugang zu Berichten, die im Rahmen der Technischen Hilfe des IWF verfaßt werden,

außer es handelt sich um Länder ihrer Stimmrechtsgruppe, (wozu Zaire nicht gehört>. Die

österreichischen Behörden kannten den sogenannten Blumenthal-Bericht daher nicht.

Die Medien haben allerdings über die Beobachtungen von Blumenthal berichtet. Im Hinblick

auf die damalige geopolitische Situation wurden Blumenthals Schilderungen und

Empfehlungen von den großen Industrieländern anscheinend jedoch als nicht so gravierend

angesehen.

Zur in der Einleitung der Anfrage angesprochenen Erhöhung der Entwicklungshilfe wäre zu

sagen, daß der IWF keine Entwicklungshilfe, sondern Zahlungsbilanzkredite gewährt. Diese

gehen in die Währungsreserven der Zentralbanken des Landes, das ein wirtschaftliches und

finanzielles Sanierungsprogramm unternimmt, ein. Die Erhöhung der IWF-Kreditvergabe an

Zaire in den frühen 80er Jahren erfolgte in Abhängigkeit von einer Reform des Preis- und

Handelssystems. Zaire war - wie andere Mitgliedsländer des IWF - berechtigt, die Hilfe des

IWF zu beanspruchen, wenn Maßnahmen zur Lösung seiner Zahlungsbilanzprobleme gesetzt

werden. Zaire unterliegt diesbezüglich selbstverständlich denselben Kriterien, wie jedes

andere Mitgliedsland, das die Unterstützung des IWF braucht. Es ist das Bestreben aller

internationalen Organisationen, durch Dialog verbunden mit finanzieller Unterstützung die

wirtschaftliche und soziale Lage auch bei unzufriedenstellenden politischen Rahmenbe-

dingungen zu verbessern und überdies auch auf eine Veränderung dieser politischen

Rahmenbedingungen zu drängen.

Zu 3.:

Die österreichische Regierung und die Nationalbank sowie der österreichische Vertreter im

IWF verfolgen aufmerksam die Wirtschafts- und Finanzprogramme des IWF und drängen im

Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die strenge Einhaltung der transparenten Abwicklung der

Kreditvorgänge. Die Stimmrechtsgruppe im IWF, der Österreich angehört (Belgien,

Österreich, Ungarn, Türkei, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Kasachstan,

Belarus und Luxemburg) ist diesbezüglich sehr aktiv und kritisch. Bei allen Fällen von

Anzeichen von Korruption, die im Direktorium zuletzt diskutiert wurden - nämlich Kenya,

Gabon, Myanmar - erhob die österreichische Vertretung stets die Forderung nach größt-

möglicher Transparenz.

Zu 4.:

Kredite des IWF werden nur nach Maßgabe der quartalsweise überprüften Einhaltung von

wirtschaftspolitischen Auflagen in Tranchen ausbezahlt. Als beispielsweise Zaire nicht mehr

die Bedingungen der IWF-Kreditvergabe einhielt und vom vereinbarten wirtschaftspolitischen

Kurs abwich, wurden die Kreditauszahlungen eingestellt. Diese Vorgangsweise gilt für alle

Mitgliedsländer. Außerdem müssen die Gläubiger- und Geberländer bei Krediten und Schen-

kungen auf die konsistente und dauerhafte Einhaltung der Rechenschaftslegung (sogenannte

Accountability) hinsichtlich der Verwendung der Kredite und auf eine rationale marktwirt-

schaftliche Wirtschaftspolitik und die Einführung von demokratischen Reformen drängen.

Darüber hinaus kann auf Transparenz und Rechenschaftspflicht in IWF-Programmen

insistiert werden. IWF-Expertenteams erhalten Richtlinien bezüglich der Reform des öffent-

lichen Sektors in den Mitgliedsländern.

Das wirksamste Mittel zur Verhinderung des Mißbrauchs von Geldern ist die Abschaffung von

wirtschaftlichen Einrichtungen und Regelungen (z.B. diverse Einfuhrtarife) in den Mitglieds—

ländern, die einen Raum für Korruption schaffen.

Zu 5 .und 6.:

Lücken in der Überwachung sind nie zur Gänze auszuschließen. Trotzdem müssen interna-

tionale Organisationen ständig um Verbesserungen bemüht sein. Die Kontrolle der Geber-

über die Empfängerländer hat sich seit dem Ende des Kalten Krieges bedeutend verbessert.

Internationale Organisationen, wie der IWF1 untersuchen heute etwa auch die Höhe der

Militärausgaben, den Stand der administrativen Reformen, den Bereich der Umweltschäden

(z.B. Baumrodungen in Kambodscha) oder die Rechenschaftslegung der Mitgliedsländer.

Bei Sitzungen der Geberländer mit den Empfängerländern ist es derzeit von Geberseite

schon Standard, auf die Durchführung von Wirtschafts- und Demokratiereformen zu drängen

und auf deren Einhaltung zu bestehen.

Die österreichischen Vertreter werden, soweit es möglich ist, stets für die weitere

Verbesserung der Kontrollinstrumente und für mehr Transparenz eintreten sowie bei allen

Anzeichen von Mißbrauch sofort und kritisch reagieren. Das entsprechende Instrumentarium

sind die Nichtzustimmung bei problematischen Krediten, das Einstellen der Kreditauszahlung

bzw eine entsprechende Tranchenpolitik.