2489/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am
27.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2482/J betreffend
„Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht" gerichtet. Auf die - aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,
folgendes mitzuteilen:
ad 1 und 2
Der Bericht gemäß § 13 des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen ist vom Bun-
desminister für wirtschaftliche Angelegenheiten vorzulegen. Der Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie hat lediglich eine Einvernehmenskompetenz und daher
keine Möglichkeit, auf die Erstellung des Berichts direkten Einfluß zu nehmen. Ich
darf jedoch darauf hinweisen, daß die Mitwirkung des Umweltbundesamtes an der
Erstellung des Berichts eine Unterstützungsleistung für das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten darstellt. Darüberhinaus darf ich auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2481/J durch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten verweisen.