2489/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am

27.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2482/J betreffend

„Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht" gerichtet. Auf die - aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,

folgendes mitzuteilen:

ad 1 und 2

Der Bericht gemäß § 13 des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen ist vom Bun-

desminister für wirtschaftliche Angelegenheiten vorzulegen. Der Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie hat lediglich eine Einvernehmenskompetenz und daher

keine Möglichkeit, auf die Erstellung des Berichts direkten Einfluß zu nehmen. Ich

darf jedoch darauf hinweisen, daß die Mitwirkung des Umweltbundesamtes an der

Erstellung des Berichts eine Unterstützungsleistung für das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten darstellt. Darüberhinaus darf ich auf die

Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2481/J durch das Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten verweisen.