249/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordnet en Hannelore

Buder und Kollegen vom 5 . März 199 6 , Nr . 258 /J , betreffend mit

Schwefelkies kontaminierter Altstandort in Weißenbach/ Enns , beehre

ich mich nach Befassung des Amtes der Steiermärkischen Landes -

regierung als zuständiger Wasserrechtsbehörde folgendes

mitzuteilen :

 

Zu den Fragen 1 bis 5 :

 

Dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist der geschilderte

Sachverhalt bekannt . Als vorläufige Maßnahme hinsichtlich des ab-

gelagerten Schwefelkieses wurde die Gemeinde Weißenbach am

25 . Jänner 1996 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung

beauftragt , die erforderlichen Abdeckungsmaßnahmen zu treffen .

Laut telefonischer Auskunft der Gemeinde von Anfang April 1996 wird

- nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse - ehestens für die

Abdeckung des Materials gesorgt werden .

 

Aufgrund der Ergebnisse der wasserrechtlichen Erhebungen hat der

Landeshauptmann von Steiermark als Altlastensanierungsbehörde dem

Bundesministerium für Umwelt am 17 . Oktober 1995 den gesamten

Grunddatensatz im Sinne des § 13 Altlastensanierungsgesetz

vorgelegt . Aufgrund der Meldung der Altlastensanierungsbehörde

wurde der Altstandort in den Verdachtsflächenkataster eingetragen .

In der Folge wurde der Landeshauptmann von Steiermark vom Bundes -

ministerium für Umwelt mit der Durchführung eines Untersuchungspro -

grammes beauftragt .

 

Liegenschaftseigentümer ist derzeit die Gemeinde Weißenbach , die

jedoch nach Ansicht der Steiermärkischen Landesregierung nicht als

Verpflichteter im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959 herangezogen

werden kann . Mangels Vorliegen eines Verpflichteten könne daher

die Sanierung nicht auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes er-

folgen .