251/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 29. Feber 1996 unter

 

der Nr. 234/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ''Wahlwerbung des

 

Bundeswahlleiters'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

'' 1 . Ist bzw. war es Teil der sozialistischen WahIwerbungsstrategie, die Agenden des

Bundeswahlleiters mit Inhalten sozialistischer Politik zu verknpfen?

 

2. Haben Sie mehrere solche Briefe versendet? Wenn ja, wieviele?

 

3. Welche Kosten entstanden durch die Versendung von Briefen mit „hnlichem Inhalt w„hrend

des Nationalratswahlkampfes 1995?

 

4. Werden diese Kosten von der SP™ refundiert? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wrden Sie es als Wahlempfehlung fr eine Partei bezeichnen, wenn in ein und demselben

Briefparteipolitische Inhalte mit dem Aufruf zur Teilnahme an einer Wahl verknpft werden?

 

6. Wrden Sie die Wahrscheinlichkeit, daá ein W„hler nach Erhalt Ihres Briefes die Partei des

Bundesministers fr Landesverteidigung w„hlt, als gleich groá einsch„tzen, aIs wie die, daá er

Ihre Partei - die SP™ - w„hlt?

 

7.. Ist Ihnen bekannt, daá auch andere SP™-Minister oder der Bundeskanzler Wahlaufrufe in

„hnlicher Form ber deren jeweiliges Ministerium gemacht haben? Wenn ja, welche?

 

8. Ist Ihnen bekannt, daá auch ™VP-Minister „hnliche Briefe verfaát haben? Wenn ja, welche?

 

9. Werden diesfalls von der ™VP die Kosten fr derartige Briefe refundiert?

 

10. Sind Ihnen Statistiken bekannt, die belegen, daá der ”stereichische Brger auf solche

Wahlempfehlungen Wert legt? Wenn ja, welche? Wenn nein, welche Beweggrnde gab es fr

Ihr Handeln? ''

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

 

Nein. Das von Ihnen zitierte Schreiben habe ich als das zur Vollziehung des Zivildienstgesetzes

zust„ndige Mitglied der Bundesregierung abgefaát, um jene jungen ™stereicher zu

informieren, die zum Zeitpunkt der Beendigung der XIX. Gesetzgebungsperiode ihren

Zivildienst leisteten, und wegen des Auslaufens der Geltung des Zivildienstgesetzes in der

Fassung der Zivildienstgesetznovelle 1994 und wegen der darber in den Medien gefhrten

Diskussion ber Art und Umfang ihrer weiteren Zivildienstleistung im Unklaren sein ko nnten.

Hierbei habe ich die Gelegenheit bentzt, die Brger auf die Wichtigkeit der Ausbung des

Wahlrechtes hinzuweisen. Letzteres sehe ich zwar auch als einen seit jeher mit

sozialdemokratischen Zielsetzungen verbundenen Wert an, doch scheint es mir geradezu

geboten, daá der Bundeswahlleiter die Brger auf die Wichtigkeit der Handhabung

demokratischer Grundrechte hinweist.

 

Zu den Fragen 2. 3 und 4:

 

Ein „hnliches Schreiben erging an alle damals Zivildienst Leistenden. Da es sich um Briefe im

Rahmen der Informationsverpflichtung der Mitglieder der Bundesregierung handelte, ist eine

Refundierung der Kosten durch Dritte nicht erfolgt.

 

Zu Frage 5 :

 

Die von mir geschriebenen Briefe haben keinen ,,parteipolitischen Inhalt" - was immer die

Anfrage darunter versteht - enthalten, sondern - wie die Einleitung der Anfrage zeigt - seri”se

Information zu einem bestimmten Sachverhalt.

 

Zu Frage 6:

 

 

 

Ich gehe davon aus, daá von 100 Empf„ngern meines Briefes - entsprechend dem Ergebnis der

 

Nationalratswahl vom 17. Dezember 1995 - etwa 38 die SP™ und etwa 28 die ™VP gew„hlt

 

haben.

 

 

 

Zu den Fragen 7. 8 und 9:

 

 

 

Nein. Die Beantwortung der Frage nach der Kostenrefundierung muá daher entfallen.

 

 

 

Zu Frage 10:

 

 

 

Statistiken ber das von Ihnen genannte Thema sind mir nicht bekannt und h„tten im

 

vorliegenden Zusammenhang - mangels Sachzusammenhanges - auch keinen Wert. Ich weiá

 

jedoch aus der Erfahrung jahrelanger politischer Auseinandersetzung, daá die Brger darauf

 

Wert legen, von ihren Repr„sentanten unmittelbar angesprochen und informiert zu werden.