251/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 29. Feber 1996 unter
der Nr. 234/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ''Wahlwerbung des
Bundeswahlleiters'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
'' 1 . Ist bzw. war es Teil der sozialistischen WahIwerbungsstrategie, die Agenden des
Bundeswahlleiters mit Inhalten sozialistischer Politik zu verknpfen?
2. Haben Sie mehrere solche Briefe versendet? Wenn ja, wieviele?
3. Welche Kosten entstanden durch die Versendung von Briefen mit „hnlichem Inhalt w„hrend
des Nationalratswahlkampfes 1995?
4. Werden diese Kosten von der SP™ refundiert? Wenn nein, warum nicht?
5. Wrden Sie es als Wahlempfehlung fr eine Partei bezeichnen, wenn in ein und demselben
Briefparteipolitische Inhalte mit dem Aufruf zur Teilnahme an einer Wahl verknpft werden?
6. Wrden Sie die Wahrscheinlichkeit, daá ein W„hler nach Erhalt Ihres Briefes die Partei des
Bundesministers fr Landesverteidigung w„hlt, als gleich groá einsch„tzen, aIs wie die, daá er
Ihre Partei - die SP™ - w„hlt?
7.. Ist Ihnen bekannt, daá auch andere SP™-Minister oder der Bundeskanzler Wahlaufrufe in
„hnlicher Form ber deren jeweiliges Ministerium gemacht haben? Wenn ja, welche?
8. Ist Ihnen bekannt, daá auch ™VP-Minister „hnliche Briefe verfaát haben? Wenn ja, welche?
9. Werden diesfalls von der ™VP die Kosten fr derartige Briefe refundiert?
10. Sind Ihnen Statistiken bekannt, die belegen, daá der ”stereichische Brger auf solche
Wahlempfehlungen Wert legt? Wenn ja, welche? Wenn nein, welche Beweggrnde gab es fr
Ihr Handeln? ''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Nein. Das von Ihnen zitierte Schreiben habe ich als das zur Vollziehung des Zivildienstgesetzes
zust„ndige Mitglied der Bundesregierung abgefaát, um jene jungen ™stereicher zu
informieren, die zum Zeitpunkt der Beendigung der XIX. Gesetzgebungsperiode ihren
Zivildienst leisteten, und wegen des Auslaufens der Geltung des Zivildienstgesetzes in der
Fassung der Zivildienstgesetznovelle 1994 und wegen der darber in den Medien gefhrten
Diskussion ber Art und Umfang ihrer weiteren Zivildienstleistung im Unklaren sein ko nnten.
Hierbei habe ich die Gelegenheit bentzt, die Brger auf die Wichtigkeit der Ausbung des
Wahlrechtes hinzuweisen. Letzteres sehe ich zwar auch als einen seit jeher mit
sozialdemokratischen Zielsetzungen verbundenen Wert an, doch scheint es mir geradezu
geboten, daá der Bundeswahlleiter die Brger auf die Wichtigkeit der Handhabung
demokratischer Grundrechte hinweist.
Zu den Fragen 2. 3 und 4:
Ein „hnliches Schreiben erging an alle damals Zivildienst Leistenden. Da es sich um Briefe im
Rahmen der Informationsverpflichtung der Mitglieder der Bundesregierung handelte, ist eine
Refundierung der Kosten durch Dritte nicht erfolgt.
Zu Frage 5 :
Die von mir geschriebenen Briefe haben keinen ,,parteipolitischen Inhalt" - was immer die
Anfrage darunter versteht - enthalten, sondern - wie die Einleitung der Anfrage zeigt - seri”se
Information zu einem bestimmten Sachverhalt.
Zu Frage 6:
Ich gehe davon aus, daá von 100 Empf„ngern meines Briefes - entsprechend dem Ergebnis der
Nationalratswahl vom 17. Dezember 1995 - etwa 38 die SP™ und etwa 28 die ™VP gew„hlt
haben.
Zu den Fragen 7. 8 und 9:
Nein. Die Beantwortung der Frage nach der Kostenrefundierung muá daher entfallen.
Zu Frage 10:
Statistiken ber das von Ihnen genannte Thema sind mir nicht bekannt und h„tten im
vorliegenden Zusammenhang - mangels Sachzusammenhanges - auch keinen Wert. Ich weiá
jedoch aus der Erfahrung jahrelanger politischer Auseinandersetzung, daá die Brger darauf
Wert legen, von ihren Repr„sentanten unmittelbar angesprochen und informiert zu werden.