2515/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2494/J-NR/l 997, betreffend Fahrleistung im
Straßenverkehr, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 28. Mai 1997
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1-6. In welcher Form und in welchen Abständen wird seitens Ihres Ministeriums
die jährliche Fahrleistung (gefahrene Kilometer) im österreichischen Straßen-
verkehr erhoben?
Falls die Erhebungen nicht jährlich erfolgen: Wäre es Ihrer Meinung nach
zweckmäßig, die Fahrleistung jährlich zu erheben? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war die Fahrleistung der wichtigsten Fahrzeuggruppen und zwar a)
Pkw, b) Lkw unter 3,5 t, c) Lkw zw. 3,5 und 12 t, d) Lkw über 12 t, e) Sattel-
Kfz, f) Mofas, g) Motorräder und h) Busse in den Jahren 1980 bis 1996?
Wie hoch war der Anteil ausländischer Kfz an der Fahrleistung in den Jahren
1980 bis 1996? Bitte wieder um Aufschlüsselung nach Fahrzeuggruppen.
Wie hoch war die Fahrleistung der wichtigsten Fahrzeuggruppen auf a) Auto-
bahnen und Schnellstraßen, b) Bundesstraßen, c) Landstraßen und d) sonstigen
Straßen?
Wie hoch war der Anteil ausländischer Kfz au der Fahrleistung der wichtig-
sten Fahrzeuggruppen auf a) Autobahnen und Schnellstraßen, b> Bundes-
straßen, c) Landstraßen und d) sonstigen Straßen?
Antwort:
Diese Fragen waren an den Herrn Bundeskanzler zu richten, da die für ihre Beantwortung
notwendigen Daten vom Österreichischen Statistischen Zentralamt erhältlich sind.
7. Wie wird sich auf Basis der für Sie verfügbaren Prognosen und unter der
Annahme einer Fortsetzung der bisherigen Verkehrspolitik der Bundesregie-
rung die Fahrleistung der wichtigsten Fahrzeuggruppen in den nächsten
Jahren entwickeln? Und welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Im Rahmen der Bearbeitung des Nationalen Umweltplans wurden nach Fahrzeuggruppen
differenzierte Prognoserechnungen durchgeführt (Autoren: Rudolf Pischinger, Stefan
Hausberger, Gerd Sammer, alle Technische Universität Graz, 1995). Die detaillierten
Ergebnisse (Verkehrsleistungen in Personenkilometern und in Tonnenkilometern) sind aus den
beiliegenden Tabellen ersichtlich.
Das Referenzszenario in dieser Modellrechnung geht von folgenden Annahmen aus:
keine einschneidenden Änderungen in der Verkehrspolitik,
stabile Entwicklung der Rohölpreise,
konstante Steuersätze auf Treibstoffe, Angleichung der Besteuerung von Diesel an
jene von Benzin,
(Da im Szenario von steigenden Durchschnittseinkommen ausgegangen wird, wird
der relative Anteil der Verkehrskosten sogar geringfügig sinken.)
weiter Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Ballungsgebieten, jedoch
kaum außerhalb,
Fortsetzung der bisherigen Transitverkehrspolitik mit Beschränkungen auf der
Straße und Ausbau des Schienennetzes,
keine Änderung der räumlichen Entwicklung, Fortsetzung des Trends zur
Zersiedelung.
In diesem Referenzszenario ergeben sich gegenüber dem Jahr 1995 folgende Zuwächse an
Personenverkehrsleistungen (in
Personenkilometern):
Pkw: Bahn:
bis 2000: + 8,6 % bis 2000: + 5,3 %
bis 2005: + 14,5 % bis 2005: + 9,1 %
bis2010:+ 18,7% bis2010:+ 12,1%
Im Güterverkehr werden im Referenzszenario folgende Zuwächse der Verkehrsleistungen (in
Tonnenkilometern) prognostiziert:
Straße: Bahn: Binnenschiffahrt:
bis 2000:+ 11,2% bis2000:+ 5,1% bis 2000:+ 6,3%
bis 2005: + 21,9 % bis 2005: + 10,0 % bis 2005: + 13,2 %
bis2OlO:+31,6% bis2OlO:+ 12,9% bis2OlO:+20,6%
Obwohl im Nationalen Umweltplan die Daten für 1995 hochgerechnet wurden, zeigt sich nun
vor allem für den Schienenverkehr eine gute Übereinstimmung mit ex-post erhobenen Daten.
Im österreichischen Schienennetz (ohne Wiener U-Bahn und Straßenbahnen) wurden nach der
Eisenbahnstatistik 1995 9755 Mio. Personenkilometer und 13857 Mio. Tonnenkilometer, im
NUP> hochgerechnet wurden 9922 Mio. Personenkilometer und 13695 Mio. Tonnenkilometer
geleistet.
Eine Auswertung verschiedener, jüngerer Güter- und Personenverkehrsprognosen zeigt, daß die
im NUP> prognostizierten Zunahmen des Straßenverkehrs im Fall einer Fortsetzung der
bisherigen Verkehrspolitik im Vergleich zu anderen Prognoseergebnissen eher moderat sind. So
werden beispielsweise für den bilateralen Güterverkehr insgesamt innerhalb von nur 10 Jahren
Zuwächse von bis zu 48 % und für den Transitverkehr von bis zu 80 % prognostiziert. Die
Zuwachsraten der Verkehrsleistungen (in Tonnenkilometern) können in einzelnen Relationen
erheblich unter jenen der Anzahl der Sendungen und der Lkw liegen, da ein Trend zu kleineren
Sendungsgrößen mit höherer Wertdichte und Terminsensibilität beobachtet werden kann.
Die verkehrspolitischen Schlußfolgerungen aus diesen Prognoseergebnissen sind:
Um ein Eintreffen der prognostizierten Entwicklungen und der damit verbundenen negativen
Auswirkungen auf die Umwelt und die Verkehrssicherheit zu vermeiden, erachte ich die
Realisierung folgender Maßnahmen
für vordringlich:
Kostenfairness im Verkehr
Der Verkehr ist durch hohe externe Kosten gekennzeichnet, die durch Unfallfolgen,
Stau, Lärm sowie Umweltschäden verursacht werden und die von der Allgemeinheit
und nicht durch die Verursacher, also die Verkehrsteilnehmer, bezahlt werden. Im
besonderem Maße gilt dies für den Straßengüterschwerverkehr. Auch die BU-
Kommission bekennt sich in ihrem Grünbuch zu „fairen und effizienten Preisen im
Verkehr“ und zu einer Anwendung des Verursacherprinzips. Ein erster Schritt einer
konkreten Umsetzung stellt die Einführung eines Road Pricing für Lkw dar. Im
Hinblick auf die damit verbundenen positiven verkehrlichen Effekte (Beseitigung von
Quersubventionierungen des LKW durch den PKW, Verlagerung auf die Schiene etc.)
ist es von besonderer Bedeutung, daß mit der Realisierung eines Road-Pricing für
LKW gemäß dem im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz festgelegten Zeitraum 1998
raschest begonnen wird
Die rechtliche Verankerung hoher Umweltschutzstandards für Fahrzeuge kann
ebenfalls dazu beitragen, daß externe Kosten durch Lärm- und Schadstoffemissionen
vermieden werden und dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird.
Forcierter Ausbau der Schieneninfrastruktur, des Kundendienstes und der Logistik, um
die Schiene sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr attraktiver zu
machen.
Hierzu bedarf es auch hinsichtlich der Finanzierung einer klaren Prioritätensetzung und
Absicherung der Schieneninvestitionen. Wir müssen im Bereich der Infrastruktur zu
einer Systemfinanzierung kommen. Das bedeutet, daß finanzielle Mittel im Sinne der
besten Allokation der monetären Ressourcen konzentriert und nur für Vorhaben mit
einem optimalen volkswirtschaftlichen Nutzen aufgewendet werden sollten. Diesen
gesamtwirtschaftlichen Nutzen zu ermitteln und objektivierbar zu machen ist eine der
wesentlichen Zielsetzungen des Bundesverkehrswegeplans, der derzeit in meinem
Ressort erarbeitet wird.
Mit dem Schieneninfrastrukur—Finanzierungsgesetz wurde zudem bereits eine wichtige
Voraussetzung für den Ausbau des
Bahnnetzes in den nächsten Jahren geschaffen.
Auch beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von Privatbahnen und zu 50 % an
den Investitionskosten der Wiener U-Bahn.
Vermeidung von unnotwendigem Verkehr
Verkehrsträgerübergreifende, EDV-gestützte Transportinformationssysteme sollen in
Zukunft verstärkt dazu beitragen, Leerfahrten und schlecht ausgelastete Fahrten im
Güterverkehr zu vermeiden. Im Personenverkehr sollen die Chancen neuer
Telekommunikationstechnologien zur Vermeidung von Alltagswegen und zur
Entzerrung der Verkehrsspitzen genützt werden.
Die Raumplanung sollte und könnte durch die Abstimmung der Siedlungsentwicklung
mit den Möglichkeiten der Verkehrserschließung und einer Siedlungsplanung, die
kurze Wege ermöglichen, längerfristig erheblich zur Vermeidung von unnotwendigem
Verkehr beitragen
Maßnahmen zur Verlagerung von Verkehrsleistungen zu umweltschonenden
Verkehrsträgern und Verkehrsmitteln.
Um eine Stärkung des „Umweltverbunds“ (Bahn, Binnenschiff, öffentlicher
Personennahverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) zu bewirken sind neben
Infrastrukturinvestitionen Maßnahmen in den Bereichen Förderungspolitik, Logistik,
Kundendienst sowie rechtliche Rahmenbedingungen unabdingbar, exemplarisch
möchte ich dazu hervorheben:
+ Eine grundsätzliche restriktive Kontigentpolitik sowie verkehrsträgerüber-
greifende moderne Güterverkehrsabkommen mit Reformstaaten tragen letztlich
durch eine vereinbarte Limitierung des Lkw-Verkehrs und Anreize für die
Nutzng des Kombinierten Güterverkehrs zu einer Verlagerung auf Schiene und
Schiff bei.
+ Österreich bietet attraktive Förderkonditionen für den Kombinierten
Güterverkehr unter Einbeziehung der
Donauschiffahrt sowie für die Errichtung
von Anschlußbahnen. Dieses Förderkonzept muß weiterhin beibehalten werden.
Auch ist es notwendig bis zur Realisierung der Kostenfairness zwischen den
Verkehrsträgern finanzielle Unterstützungen in diesem Bereich zum Ausgleich
bestehender Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Schiene und des KV zu
gewähren.
Wo es gilt höherwertige Interessen (Schutz der Bevölkerung und Umwelt) zu
schützen, werden im Sinne einer Interessensabwägung auch in Hinkunft
regulative verkehrspolitische Maßnahmen (Z.B. Geschwindigkeitsbe-
grenzungen, Überholverbote für LKW, Nachtfahrverbote für nicht—lärmarme
Schwerfahrzeuge etc.) erforderlich sein.
Das Projekt Logistikleitsystem der Technologieabteilung des Bundes-
ministeriums für Wissenschaft und Verkehr hat die verkehrsträgerübergreifende
Verbesserung der Güterverkehrslogistik zum Ziel. Transportketten unter
Einbeziehung der Schiene und der Donauschiffahrt sollen dadurch für Kunden
attraktiver und verkehrswirtschaftlich effizienter werden.
Der Bund zahlt jährlich über 500 Mio. 5 um in Verkehrsverbünden preiswerte
Tarife für Benützer öffentlicher Verkehrsmittel anbieten zu können.
Ms Verkehrsminister trete ich für eine aktive, ökologisch, sozial verträgliche und am Menschen
orientierte Verkehrspolitik ein, die nicht nur auf problematische Entwicklungen reagiert,
sondern aktiv, lenkend eingreift, um Fehlentwicklungen von Anfang an entgegenzuwirken. Ein
besonderes Anliegen ist mir hieibei, jene Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, die bisher im
und vom Verkehrssystem benachteiligt sind und zudem ihre Anliegen mitunter nicht in dem
Ausmaß zu artikulieren in der Lage sind, als es anderen Interessensgruppierungen möglich ist.