2528/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2570/J-NR/97 betreffend „Explosion“ der Nach-
hilfestunden, die die Abgeordneten Mag. Dr. Willi Brauneder und KollegInnen am
11. Juni 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet;
1. Wie hoch ist bundesweit und jährlich die Zahl der negativ beurteilten Schüler an
AHS und BHS, und zwar
a) im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl?
b) in absoluten Zahlen gegliedert nach den negativ beurteilten Unterrichtsgegen-
ständen
c) in absoluten Zahlen nach dem Gesamtschulerfolg
Antwort:
Die Daten für das Schuljahr 1996/97 können erst im Herbst — nach Abschluß der Wieder-
holungsprufüngen — ermittelt werden. In der Beilage befinden sich die statistischen Daten des
Schuljahres 1995/96 nach Bundesländern und Schultypen gegliedert. Eine Erfassung nach ein-
zelnen Unterrichtsgegenständen erfolgt nicht.
2. Ist im Vergleich zum Vorjahr (den Vorjahren) eine steigende Tendenz bei den Negativ-
beurteilungen feststellbar?
Wenn ja, welche unmittelbaren Konsequenzen wurden gezogen bzw. welche schulischen
Maßnahmen wurden ergriffen, und zwar
a) im autonomen Bereich der Schulen?
b) zentral seitens des
Unterrichtsministeriums?
Antwort:
Zur Vermeidung von schulischem Mißerfolg wurde bereits in der letzten Novelle des
Schulunterrichtsgesetzes das Frühwarnsystem eingeführt. Wie eine am Ende des Schuljahres
eingeführte Blitzumfrage bei den weiterführenden Schulen gezeigt hat, hat dieses System
dazu beigetragen die Zahl der Nicht genügend erheblich zu verringern. In den MiS war ein
Rückgang von 9% zu verzeichnen, in den BHS von 12%, wobei in den kaufmännischen
Schulen der Rückgang sogar 18% betrug. Es liegt daher im Gegensatz zu den relativ
konstanten Werten der Vorjahre ein deutlicher Rückgang der negativen Beurteilungen vor.
3. Sind als Ergänzung zum regulären Unterricht an den ABS und BHS Förderstunden
vorgesehen?
Wenn ja, wieviele Förderstunden werden österreichweit genehmigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Förderunterricht ist sowohl im AHS Bereich als auch im BHS-Bereich vorgesehen und wird
bei entsprechendem Bedarf je nach Schulstandort autonom organisiert. Die gängigste Organi-
sationsform sind Kurse, die jeweils 2 x 8 Wochen dauern und die Schularbeitsfächer der jewei-
ligen Schultypen abdecken.
Der Förderunterricht bedarf keiner eigenen Genehmigung; die Anzahl der gehaltenen Förder-
stunden müßte daher an jeder Schule gesondert erhoben werden.
4. Findet das didaktisch wertvolle Instrument der Wiederholung von Lernstoff zwecks
Wissensfestigung im Lehrplan Berücksichtigung?
Wenn ja,
a) in welchem Verhältnis zur erstmaligen inhaltlichen Vermittlung des betreffenden
Lernstoffs?
b) in wievielen Schulen?
c) verpflichtend von allen Lehrern?
Wenn nein, warum nicht?
5. ist im Rahmen des Lehrplanes an den ABS und BHS eine Anleitung zur selbständi-
gen Wissensaneignung nach dem Motto „Wie lerne ich richtig lernen“ vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Ausmaß bzw. Verhältnis zur inhaltlichen Wissensvermittlung?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort
Der österreichische Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan, in dem selbstverständlich die Instrumente
Wiederholung und Festigung des Lehrstoffes“ und „Anleitung zum selbständigen Lernen“
enthalten sind Dieser Lehrplan ist für alle Lehrer der entsprechenden Schultypen verpflichtend.
In der Beilage befindet sich ein Auszug aus dem allgemeinen Teil des MiS-Lehrplanes, in wel-
chem die angesprochenen Instrumente definiert
werden.
Das Ausmaß, in dem der Lehrstoff wiederholt wird, bzw. die Art und Weise wie dies geschieht
hängt von der Art der Unterrichtsgestaltung ab.
Hiezu ist zu bemerken, daß engagierte Pädagoginnen und Pädagogen durch eine Vielfalt von
Unterrichtsmethoden sowohl das selbständige Lernen fördern, als auch den Unterrichtsstoff in
mannigfaltiger Art wiederholen.
Über das Lernen des Lernens hinaus bildet im Rahmen vor Projektarbeiten, Fachbereichs-
arbeiten, Übungsfirmen usw. das selbständige Erarbeiten von Wissen und dessen Anwendung
einen wesentlichen Teil der Inhalte. Eine verhältnismäßige Feststellung ist nicht möglich, da
diese nicht allgemein festgelegt ist, in den unterschiedlichen Schulstufen verschieden und von
den Erfordernissen des Unterrichts in der jeweiligen Schülergruppe abhängig ist.
6. Gibt es Meldungen von Lehrern, wonach „Nachhilfe“ als Nebenbeschäftigung oder
Nebentätigkeit bei den Schuldirektoren im Zuge der Dienstvertragsregelungen
bekanntgegeben wird?
Wenn ja, wieviele?
Antwort:
Es liegen mir keine derartigen Meldungen vor.
7. Gibt es in Österreich institutionalisierte Nachhilfeeinrichtungen+?
Wenn ja, gibt es einen Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen und solchen
Einrichtungen?
Antwort:
Es gibt sogenannte "Lerninstitute“, die über Inserate in den Medien Nachhilfekurse anbieten.
Ob es zwischen solchen „Instituten“ und der Schule zu einem Erfahrungsaustausch kommt, ist
mir nicht bekannt.
8. Erhalten diese oder einige von ihnen öffentliche Subventionen?
Wenn ja,
a) welche sind es
b) wie hoch sind die jeweiligen Subventionen?
Antwort:
Sogenannte „Lerninstitute“ erhalten seitens meines Ressorts keine Subventionen.
9. Wieviele Schüler nehmen im Bundesgebiet schulische bzw. außerschulische Nachhilfe
in Anspruch, und zwar
im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl?
in absoluten Zahlen?
in welchen Unterrichtsgegenständen?
Antwort:
Diese Daten werden von meinem Ressort nicht erhoben.
10. Ist es an den AHS und BHS erlaubt, daß Lehrer ihre eigenen Nachhilfeangebote
bzw. die ihrer Kollegen bei von ihnen in derselben Schule unterrichteten Schülern
bewerben?
Antwort:
So ein Lehrer an einer Schule den unter Punkt 3 angeführten Förderunterricht gibt, kann die
Information der Schüler darüber wohl kein „bewerben“ im negativen Sinn sein, sondern ist der
Lehrer im Rahmen des Frühwarnsystems dazu verhalten, mit dem Schüler und seinen Eltern
gemeinsam die Lerndefizite zu analysieren und mit ihnen Lösungswege zu erarbeiten. Der
Besuch des Förderunterrichtes stellt in vielen Fällen zumindest einen Teil der geeigneten
Lösungsansätze dar.
Was die Information über außerschulische Lernangebote betrifft, so muß festgehalten werden,
daß ein Lehrer - über Anfrage vor Eltern und Schülern - Auskunft über ihm bekannte Mög-
lichkeiten geben kann und darf