253/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer und Kollegen vom
28. Februar 1996, Nr. 220/J, betreffend die Finanzierung des Straßenstückes Nordspange
Steyr, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß für den Straßenbau primär das Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig ist und dem Bundesministerium für
Finanzen lediglich ein Mitspracherecht in Vollziehung des Haushaltsrechtes zukommt.
Zu 1 .:
Die Nordspange Steyr ist eines jener Straßenbauprojekte, die durch Vorfinanzierungen aus
zukünftigen Mauteinnahmen gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 noch im
Jahre 1996 eingeleitet werden können.
Zu 2. und 3.:
Da keine Vorfinanzierungen Dritter erfolgen werden, verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 1 .