253/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer und Kollegen vom

28. Februar 1996, Nr. 220/J, betreffend die Finanzierung des Straßenstückes Nordspange

Steyr, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß für den Straßenbau primär das Bundes-

ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig ist und dem Bundesministerium für

Finanzen lediglich ein Mitspracherecht in Vollziehung des Haushaltsrechtes zukommt.

 

Zu 1 .:

Die Nordspange Steyr ist eines jener Straßenbauprojekte, die durch Vorfinanzierungen aus

zukünftigen Mauteinnahmen gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 noch im

Jahre 1996 eingeleitet werden können.

 

Zu 2. und 3.:

Da keine Vorfinanzierungen Dritter erfolgen werden, verweise ich auf die Beantwortung der

Frage 1 .