2531/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
5.6.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2531/J betreffend
„Maßnahmen zum Bereich Sekten und destruktive Kulte“ gerichtet. Auf die - aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre
ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Wie bereits dem in die Begutachtung ausgesandten und sich nun in Überarbeitung
befindlichen Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, beabsichtigt das Bundesministerium
für Umwelt, Jugend und Familie, eine Informationsstelle für Sektenfragen in der
Form eines eigenen Rechtsträgers einzurichten. Diese Stelle soll die Aufgaben
haben, Informationen über jene Sekten, von denen eine Gefährdung der
Allgemeinheit ausgeht, zu sammeln und zu dokumentieren. Weiters soll sie die
Bevölkerung informieren, aber insbesondere auch mit anderen Einrichtungen, die
sich mit dieser Problematik befassen, zusammenarbeiten. Die Informationsstelle soll
auch Forschungstätigkeit entwickeln, bzw. Forschungsaufträge vergeben oder
koordinieren.
Die Finanzierung des mit dem Aufgabenbereich der Informationsstelle verbundenen
Personal- und Sachaufwandes soll aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Jugend und Familie getragen werden.
Ad 2
Wie bereits ausgeführt soll die Zusammenarbeit mit in— und ausländischen Stellen
eine Aufgabe der Informationsstelle sein. Genauso werden bereits vorhandene
Forschungsergebnisse oder Ergebnisse der Arbeit anderer Stellen oder Experten,
die im Rahmen der Sammlung von Informationen an die Informationsstelle gelangen,
berücksichtigt werden.
Ad 3
In der gesetzlichen Grundlage für die Einrichtung der Informationsstelle für
Sektenfragen wird vorgesehen, daß die Organe bzw. Dienstnehmer der
Informationsstelle nicht persönlich haften, sondern es ist eine Haftung des Bundes
nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes bzw. durch eine besondere
Haftungsregelung vorgesehen. Im übrigen wird darauf hingewirkt werden, daß von
den Organen und Dienstnehmern der Informationsstelle nur fundierte Auskünfte
erteilt werden. In Zweifelsfällen sollte eine vorherige interne Beratung mit einem
Expertenkollegium in Anspruch genommen werden können.
ad 4
Wie bereits erwähnt, soll die Informationsstelle für Sektenfragen mit anderen Stellen
zusammenarbeiten, vor allem mit anderen Bundes- oder Landesstellen.
Die Informationsstelle für Sektenfragen wird hier gerne eine koordinierende Aufgabe
übernehmen.