2531/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

5.6.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2531/J betreffend

„Maßnahmen zum Bereich Sekten und destruktive Kulte“ gerichtet. Auf die - aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre

ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Wie bereits dem in die Begutachtung ausgesandten und sich nun in Überarbeitung

befindlichen Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, beabsichtigt das Bundesministerium

für Umwelt, Jugend und Familie, eine Informationsstelle für Sektenfragen in der

Form eines eigenen Rechtsträgers einzurichten. Diese Stelle soll die Aufgaben

haben, Informationen über jene Sekten, von denen eine Gefährdung der

Allgemeinheit ausgeht, zu sammeln und zu dokumentieren. Weiters soll sie die

Bevölkerung informieren, aber insbesondere auch mit anderen Einrichtungen, die

sich mit dieser Problematik befassen, zusammenarbeiten. Die Informationsstelle soll

auch Forschungstätigkeit entwickeln, bzw. Forschungsaufträge vergeben oder

koordinieren.

Die Finanzierung des mit dem Aufgabenbereich der Informationsstelle verbundenen

Personal- und Sachaufwandes soll aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,

Jugend und Familie getragen werden.

Ad 2

Wie bereits ausgeführt soll die Zusammenarbeit mit in— und ausländischen Stellen

eine Aufgabe der Informationsstelle sein. Genauso werden bereits vorhandene

Forschungsergebnisse oder Ergebnisse der Arbeit anderer Stellen oder Experten,

die im Rahmen der Sammlung von Informationen an die Informationsstelle gelangen,

berücksichtigt werden.

Ad 3

In der gesetzlichen Grundlage für die Einrichtung der Informationsstelle für

Sektenfragen wird vorgesehen, daß die Organe bzw. Dienstnehmer der

Informationsstelle nicht persönlich haften, sondern es ist eine Haftung des Bundes

nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes bzw. durch eine besondere

Haftungsregelung vorgesehen. Im übrigen wird darauf hingewirkt werden, daß von

den Organen und Dienstnehmern der Informationsstelle nur fundierte Auskünfte

erteilt werden. In Zweifelsfällen sollte eine vorherige interne Beratung mit einem

Expertenkollegium in Anspruch genommen werden können.

ad 4

Wie bereits erwähnt, soll die Informationsstelle für Sektenfragen mit anderen Stellen

zusammenarbeiten, vor allem mit anderen Bundes- oder Landesstellen.

Die Informationsstelle für Sektenfragen wird hier gerne eine koordinierende Aufgabe

übernehmen.