2533/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 11.6.1997 an mich

eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2579/J betreffend ,,Begleitstudie zum Pflege-

geldgesetz“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in

Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Bei Übernahme der Bereiche Jugend und Familie wurde ich auch über die von

meiner Amtsvorgängerin BM Rauch-Kallat in Auftrag gegebene Begleitstudie zum

Bundespflegegeldgesetz informiert.

ad 2

Die Studie konnte bisher nicht veröffentlicht werden, da das vom Auftragnehmer vor-

gelegte Manuskript nur teilweise den vereinbarten Leistungen laut Werkvertrag ent-

spricht. Dies wurde auch durch ein externes Gutachten bestätigt. Die von der Studie

erwarteten Hinweise, ob bzw. was sich in den Familien durch die Einführung des

Pflegegeldes verändert hat, sind durch das abgelieferte Werk noch nicht gegeben.

Der Auftragnehmer wurde daher aufgefordert, die notwendigen Verbesserungen bis

zum 31.12.1997 vorzunehmen und die Studie neuerlich vorzulegen. Die Veröffentli-

chung kann daher erst erfolgen, wenn das Werk vollständig vorliegt.

ad 3

Grundsätzliche Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Studie ist ihre Vollstän-

digkeit. Unter Berücksichtigung der Ausschreibungsmodalitäten für Graphik und

Druck sowie der Vorsorge der budgetären Mittel kann sodann die Veröffentlichung

erfolgen.

ad 4

In der zur Zeit vorliegenden Fassung kann das Ergebnis nicht verwertet werden, da

laut Gutachten die Schlußfolgerungen „nur als vorläufig zu verstehen sind, da sie auf

wenig gut abgesicherter Datenqualität beruhen“. Daher wurde dem Auftragnehmer

eine Frist zur Verbesserung seines Werkes eingeräumt.

ad 5

Wenn die laut Werkvertrag vereinbarte Studie vorliegt, soll der „Leitfaden mit hand-

lungsbezogenen Hinweisen und Empfehlungen für in die Pflegesicherung aktiv und

passiv einbezogene Personen und Institutionen“ veröffentlicht werden.

Weiters soll das „Curriculum für Aus- und Fortbildung familieninterner und -externer

Pflegepersonen“ mit den zuständigen Fachstellen diskutiert und nach Möglichkeit

realisiert werden.

Aufgrund der Typologie von Fallszenarien familieninterner und -externer Pflegeper-

sonen, die in der Studie entwickelt werden soll, kann in familienpolitischer Hinsicht

verstärkt auf die daraus hervorgehenden Problemfelder eingegangen werden.