2537/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

12.6.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2589/J betreffend

,,Müllverbrennungsanlage Weis/WAV“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

ad 1. 2. 4-6 und 11

Gegenständliche Fragen beziehen sich auf die Gebarung eines eigenständigen

Unternehmens und liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches des Bundesmini-

steriums für Umwelt, Jugend und Familie

ad 3

Die mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretene Deponieverordnung legt den Stand der

Technik für nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu genehmigende Anlagen zur Ablage-

rung von Abfällen verbindlich fest und gilt nur für Neuanlagen. Mit der am 1. Juli

1997 in Kraft getretenen Novelle zum Wasserrechtsgesetz findet dieser Stand der

Technik auch für Anlagen nach dem Wasserrecht Anwendung, wobei die Anpas-

sung von Altanlagen schrittweise erfolgen soll.

In Erfüllung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes wird in der

Deponieverordnung insbesondere die Qualität abzulagernder Reststoffe in den

Vordergrund gerückt, um zukünftig nur mehr solche Stoffe abzulagern, die kein die

Umwelt über die Medien Luft, Wasser und Boden beeinträchtigendes

Emissionsverhalten aufweisen.

Die Preisgestaltung für die Entsorgung von Abfällen richtet sich zwangsläufig auch

nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den damit zu treffenden Maßnah-

men. Insofern wird auch von der Deponieverordnung ein gewisser Einfluß ausgehen.

Ungeachtet dessen werden die Preise aber in erster Linie von Angebot und

Nachfrage bestimmt.

Stellungnahmen zur Deponieverordnung vom Amt der Oberösterreichischen Landes-

regierung aus dem Begutachtungsverfahren liegen vor.

ad 7

Pläne über die generelle Einstellung der getrennten Sammlung von Leichtverpak-

kungen in den Zulieferbezirken der WAV sind dem Bundesministerium für Umwelt,

Jugend und Familie nicht bekannt.

Eine Aufgliederung der Sammelmenge der ArgeV auf Bezirksebene steht dem Bun-

desministerium für Umwelt, Jugend und Familie nicht zur Verfügung. Es liegen nur

bundesländerweise aufgeschlüsselte Daten vor.

ad 8

Das Aufkommen an Restmüll in Oberösterreich kann für das Jahr 1996 mit rd.

164.100 Tonnen angegeben werden; Sperrmüll ist in der Größenordnung von rd.

32.200 Tonnen angefallen.

Diese Massen sind nach Angaben des Amtes der Oberösterreichischen Landesre-

gierung vorläufige Werte und verstehen sich als Aufkommen vor Sortierung, biotech-

nischer und thermischer Behandlung sowie Deponierung (s. Abfallbericht Ober-

österreichs 1995).

ad 9

Die Zielvorgabe für die Abfallmassenströme für Oberösterreich im Jahr 2005 zeigt

folgendes Bild:

Das ,,Gesamtabfall“-Aufkommen soll rund 815.000 Tonnen betragen.

Gesamtabfall in diesem Sinn (Definition des Amtes der Oberösterreichischen

Landesregierung) ist die Summe aus Restmüll, Sperrmüll, sonstigen nicht gefähr-

lichen Abfällen, Problemstoffen, Altstoffen, Autowracks, Altreifen und biogenen

Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen, jedoch ohne Bauabfälle,

betriebsspezifische Massenabfälle und Klärschlämme.

Davon sollen

— rd. 3.000 Tonnen Problemstoffe behandelt werden,

— rd. 255.000 Tonnen Altstoffe verwertet werden,

— rd. 320.000 Tonnen biogene Abfälle biotechnisch behandelt werden,

— rd. 227.000 Tonnen Abfälle thermisch behandelt und

— rd. 10.000 Tonnen Abfälle direkt und unbehandelt deponiert werden.

Insgesamt sollen rund 60.000 Tonnen Rückstände aus der Abfallbehandlung

deponiert werden

ad 10

Nach den meinem Ressort vorliegenden Studien liegt das Massenpotential für die

infolge der Umsetzung der Deponieverordnung notwendigen Behandlungskapazitä-

ten für nicht gefährliche Abfälle bei über 2 Mio t/a.

Der Bedarf ist daher grundsätzlich gegeben, wobei für die Wahl des Standortes von

thermischen Behandlungsanlagen unter anderem eine möglichst optimale Nutzung

der vorhandenen Abwärme maßgeblich ist.

Unabhängig davon ist der Einsatz der genannten Anlagen aufgrund der

unterschiedlichen Behandlungstechnologien auf verschiedene Abfallkategorien aus-

gerichtet.

ad 12

Über eine Erweiterung der Anlagenkapazität zur Sanierung der WAV liegen dem

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie keine Informationen vor. Bei der

Erweiterung der Kapazität einer Anlage zur thermischen Behandlung nicht gefährli-

cher Abfälle von 60.000 t/a auf 120.000 t/a ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung

durchzuführen (vgl. § 3 Abs. 4 Z 2 sowie Anhang 1 Z 4 Umweltverträglichkeitsprü-

fungsgesetz).