2545/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable‘, Dr. Ofner und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend ein in News 17/97 veröffentlichtes Foto
der ermordeten Kurdenführer, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
„1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Ist es richtig, daß das in News 17/97 veröffentlichte Tatortfoto aus dem Strafakt
stammt?
3. Ist Ihnen bekannt, ob auch die anderen von Kid Möchel „im Paket“ angebote-
nen Bilder aus dem betreffenden Strafakt stammen?
Wenn ja, entspricht das den Tatsachen?
4. Ist es richtig, daß Kid Möchel mit richterlicher Genehmigung Akteneinsicht er-
hielt und so Fotos aus dem betreffenden Akt reproduzieren konnte?
Wenn ja, von wem wurde diese Genehmigung erteilt und worauf stützt sie
sich?
Wenn nein, wie kam er sonst in den Besitz dieser Bilder?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Der im folgenden näher dargestellte Sachverhalt ist mir erst durch den aus Anlaß
der vorliegenden Anfrage eingeholten Bericht
bekannt geworden.
Zu 2 bis 4:
Der in den Jahren 1995 und 1996 für die Strafsache betreffend die Kurdenmorde
vom 13. Juli 1989 zuständig gewesene Untersuchungsrichter des Landesgerichtes
für Strafsachen Wien hat am 30. Juni 1997 in dem mit ihm vom Präsidenten dieses
Gerichtshofes aufgenommenen Protokoll folgendes ausgeführt:
„Mir wird der Gegenstand der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pable‘, Dr. Of-
ner und Kollegen an den Bundesminister für Justiz im Zusammenhang mit dem hg. Akt 23d Vr
6994/89 (23d Vr 4485/97) zur Kenntnis gebracht.
Ende 1995 oder Anfang 1996 hat der Journalist Kid Möchel mit mir telefonisch Kontakt aufgenom-
men. Er hat mir gesagt, daß er für das Nachrichtenmagazin FOCUS schreibe, und zwar über irani-
schen Terrorismus oder iranische Nachrichtendienste. Daran kann ich mich nicht mehr so genau erin-
nern. Er hat dann gesagt, daß er ein Foto des Mohammed Djafari-Sahraroodi brauche. Ich wußte gar
nicht, ob im Akt ein solches Foto erliegt und habe mir den Akt dann angesehen.
Ich glaube mich zu erinnern, daß ich dann mit dem Präsidenten des Landesgerichtes oder aber mit
jemand anderem aus dem Präsidium gesprochen habe. Es war mir gar nicht so unangenehm, daß
das Ganze publiziert werden sollte, weil ich den genannten Sahraroodi steckbrieflich gesucht habe.
Wenn mir nunmehr vom Präsidenten mitgeteilt, daß ihm ein derartiges Gespräch keinesfalls in Erin-
nerung ist und auch der anwesende Präsidialrichter Mag. Forsthuber von einem derartigen Gespräch
nichts weiß, gebe ich an, daß ich - wie gesagt - mich zu erinnern glaube, ein derartiges Gespräch ge-
führt zu haben, allerdings kann ich nicht mehr angeben mit wem.
Ich glaube mich erinnern zu können, Kid Möchel gesagt zu haben, daß er noch einmal anrufen möge,
weil ich zuerst Rücksprache halten möchte.
Ich glaube, daß Kid Möchel dann noch einmal angerufen hat. Jedenfalls ist er in mein damaliges Zim-
mer - ich war damals Untersuchungsrichter - gekommen und zwar nach meiner Erinnerung in Beglei-
tung eines Fotographen. Es wurde dann ein Foto des Sahraroodi abgelichtet. An dieses Foto kann
ich mich erinnern, es zeigte den Genannten glaube ich in Spitalskleidung. Ich glaube auch, daß es
nur ein Foto gewesen ist.
Ich glaube mich mit Sicherheit erinnern zu können, daß Kid Möchel nicht allein bei mir im Zimmer ge-
wesen ist. Möglicherweise habe ich auch das Zimmer ganz kurz verlassen. In diesem Fall wäre aber
auf jeden Fall ein Rechtspraktikant oder vielleicht Richteramtsanwärter im Zimmer verblieben. An ge-
nauere Details kann ich mich - wie gesagt - nicht mehr erinnern. Ausgemacht war mit Kid Möchel je-
denfalls nur, daß er ein Foto aus dem Akt, und zwar darstellend Mohammed Djafari-Sahraroodi ab-
lichten dürfe.
Erwähnen möchte ich noch, daß mir Kid Möchel ein etwa dreiseitiges Dossier übergeben hat. Er hat
mich gefragt, ob ich daran Interesse hätte; es handle sich um ein Papier über die Strukturen des ira-
nischen Geheimdienstes. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob dieses Gespräch vor oder nach der
Ablichtung des Fotos geführt worden ist. Jedenfalls habe ich dieses Dossier entgegengenommen und
sofort an einen mir bekannten Mitarbeiter der EBT, der für die Agenden des iranischen Nachrichten-
dienstes zuständig ist, übergeben. Dieser hat mir sogleich gesagt, daß dieses Dossier von Kid
Möchel stamme. Sonst habe ich mich um die Sache nicht mehr weiter gekümmert.
Über dieses Dossier, das ich von Kid Möchel erhalten habe, habe ich niemandem im Landesgericht
für Strafsachen Wien etwas erzählt.
Ich habe auch von Kid Möchel nach diesem erwähnten Zusammentreffen nie wieder etwas gehört.
Auf die Frage, wie Kid Möchel zu den weiteren Fotos aus dem Akt gekommen ist, kann ich nur sa-
gen, daß ich mir das nicht vorstellen kann. Die ganze Szene hat - wie gesagt - fünf bis zehn Minuten
gedauert und ich kann mir nicht vorstellen, daß in dieser Zeit andere Aufnahmen aus dem Akt ge-
macht worden sind.
Ich möchte noch angeben, daß ich auch aus heutiger Sicht der Meinung bin, daß es sich bei dem zur
Verfügungstellen des Fotos des Sahraroodi um eine völlig legitime Vorgangsweise im Sinne der
Fahndung gehandelt hat.“
Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien hat dazu ergänzend berichtet, daß ei-
ne Befragung der diesem Untersuchungsrichter im fraglichen Zeitraum zugeteilten
Richte ramtsanwärter nichts zur weiteren Klärung des Sachverhaltes beigetragen
hat.
Das in News 17/97 abgebildete Foto des Iraners Sahraroodi liegt im zitierten
Strafakt bei Ordnungsnummer 73 ein. Ob auch das in News 17/97 auf Seite 12 ver-
öffentlichte Tatortfoto aus dem Strafakt stammt, konnte nicht geklärt werden. Ein
gleiches Foto liegt im zitierten Strafakt als Beilage zu Ordnungsnummer 25 ein.
Ob der genannte Journalist noch im Besitz weiterer Fotos betreffend die Kurdenmorde-
morde ist und ob die gleichen Abbildungen auch im zitierten Strafakt einliegen, ist
mir nicht bekannt.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien hat gleichzeitig mit seinem Bericht zu
der vorliegenden Anfrage Ablichtungen der Akten über die dargestellten Vorgänge
der Oberstaatsanwaitschaft Wien zur strafrechtlichen und disziplinären Beurteilung
übersendet. Auf Veranlassung der Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Staatsan-
waltschaft Wien, der auch von der Bundespolizeidirektion Wien in diesem Zusam-
menhang eine Sachverhaltsdarstellung zugegangen ist, beim Landesgericht für
Strafsachen Wien Vorerhebungen wegen des Verdachtes des Vergehens der Ver-
letzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 StGB beantragt. Im Rahmen dieser Vor-
erhebungen sollen sämtliche Personen, die über die dargestellten Vorgänge Wahr-
nehmungen gemacht haben oder gemacht haben könnten, gerichtlich vernommen
werden. Das Ergebnis dieser Vorerhebungen liegt mir noch nicht vor.