2545/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable‘, Dr. Ofner und Kollegen haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend ein in News 17/97 veröffentlichtes Foto

der ermordeten Kurdenführer, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

„1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2. Ist es richtig, daß das in News 17/97 veröffentlichte Tatortfoto aus dem Strafakt

stammt?

3. Ist Ihnen bekannt, ob auch die anderen von Kid Möchel „im Paket“ angebote-

nen Bilder aus dem betreffenden Strafakt stammen?

Wenn ja, entspricht das den Tatsachen?

4. Ist es richtig, daß Kid Möchel mit richterlicher Genehmigung Akteneinsicht er-

hielt und so Fotos aus dem betreffenden Akt reproduzieren konnte?

Wenn ja, von wem wurde diese Genehmigung erteilt und worauf stützt sie

sich?

Wenn nein, wie kam er sonst in den Besitz dieser Bilder?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Der im folgenden näher dargestellte Sachverhalt ist mir erst durch den aus Anlaß

der vorliegenden Anfrage eingeholten Bericht bekannt geworden.

Zu 2 bis 4:

Der in den Jahren 1995 und 1996 für die Strafsache betreffend die Kurdenmorde

vom 13. Juli 1989 zuständig gewesene Untersuchungsrichter des Landesgerichtes

für Strafsachen Wien hat am 30. Juni 1997 in dem mit ihm vom Präsidenten dieses

Gerichtshofes aufgenommenen Protokoll folgendes ausgeführt:

„Mir wird der Gegenstand der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pable‘, Dr. Of-

ner und Kollegen an den Bundesminister für Justiz im Zusammenhang mit dem hg. Akt 23d Vr

6994/89 (23d Vr 4485/97) zur Kenntnis gebracht.

Ende 1995 oder Anfang 1996 hat der Journalist Kid Möchel mit mir telefonisch Kontakt aufgenom-

men. Er hat mir gesagt, daß er für das Nachrichtenmagazin FOCUS schreibe, und zwar über irani-

schen Terrorismus oder iranische Nachrichtendienste. Daran kann ich mich nicht mehr so genau erin-

nern. Er hat dann gesagt, daß er ein Foto des Mohammed Djafari-Sahraroodi brauche. Ich wußte gar

nicht, ob im Akt ein solches Foto erliegt und habe mir den Akt dann angesehen.

Ich glaube mich zu erinnern, daß ich dann mit dem Präsidenten des Landesgerichtes oder aber mit

jemand anderem aus dem Präsidium gesprochen habe. Es war mir gar nicht so unangenehm, daß

das Ganze publiziert werden sollte, weil ich den genannten Sahraroodi steckbrieflich gesucht habe.

Wenn mir nunmehr vom Präsidenten mitgeteilt, daß ihm ein derartiges Gespräch keinesfalls in Erin-

nerung ist und auch der anwesende Präsidialrichter Mag. Forsthuber von einem derartigen Gespräch

nichts weiß, gebe ich an, daß ich - wie gesagt - mich zu erinnern glaube, ein derartiges Gespräch ge-

führt zu haben, allerdings kann ich nicht mehr angeben mit wem.

Ich glaube mich erinnern zu können, Kid Möchel gesagt zu haben, daß er noch einmal anrufen möge,

weil ich zuerst Rücksprache halten möchte.

Ich glaube, daß Kid Möchel dann noch einmal angerufen hat. Jedenfalls ist er in mein damaliges Zim-

mer - ich war damals Untersuchungsrichter - gekommen und zwar nach meiner Erinnerung in Beglei-

tung eines Fotographen. Es wurde dann ein Foto des Sahraroodi abgelichtet. An dieses Foto kann

ich mich erinnern, es zeigte den Genannten glaube ich in Spitalskleidung. Ich glaube auch, daß es

nur ein Foto gewesen ist.

Ich glaube mich mit Sicherheit erinnern zu können, daß Kid Möchel nicht allein bei mir im Zimmer ge-

wesen ist. Möglicherweise habe ich auch das Zimmer ganz kurz verlassen. In diesem Fall wäre aber

auf jeden Fall ein Rechtspraktikant oder vielleicht Richteramtsanwärter im Zimmer verblieben. An ge-

nauere Details kann ich mich - wie gesagt - nicht mehr erinnern. Ausgemacht war mit Kid Möchel je-

denfalls nur, daß er ein Foto aus dem Akt, und zwar darstellend Mohammed Djafari-Sahraroodi ab-

lichten dürfe.

Erwähnen möchte ich noch, daß mir Kid Möchel ein etwa dreiseitiges Dossier übergeben hat. Er hat

mich gefragt, ob ich daran Interesse hätte; es handle sich um ein Papier über die Strukturen des ira-

nischen Geheimdienstes. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob dieses Gespräch vor oder nach der

Ablichtung des Fotos geführt worden ist. Jedenfalls habe ich dieses Dossier entgegengenommen und

sofort an einen mir bekannten Mitarbeiter der EBT, der für die Agenden des iranischen Nachrichten-

dienstes zuständig ist, übergeben. Dieser hat mir sogleich gesagt, daß dieses Dossier von Kid

Möchel stamme. Sonst habe ich mich um die Sache nicht mehr weiter gekümmert.

Über dieses Dossier, das ich von Kid Möchel erhalten habe, habe ich niemandem im Landesgericht

für Strafsachen Wien etwas erzählt.

Ich habe auch von Kid Möchel nach diesem erwähnten Zusammentreffen nie wieder etwas gehört.

Auf die Frage, wie Kid Möchel zu den weiteren Fotos aus dem Akt gekommen ist, kann ich nur sa-

gen, daß ich mir das nicht vorstellen kann. Die ganze Szene hat - wie gesagt - fünf bis zehn Minuten

gedauert und ich kann mir nicht vorstellen, daß in dieser Zeit andere Aufnahmen aus dem Akt ge-

macht worden sind.

Ich möchte noch angeben, daß ich auch aus heutiger Sicht der Meinung bin, daß es sich bei dem zur

Verfügungstellen des Fotos des Sahraroodi um eine völlig legitime Vorgangsweise im Sinne der

Fahndung gehandelt hat.“

Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien hat dazu ergänzend berichtet, daß ei-

ne Befragung der diesem Untersuchungsrichter im fraglichen Zeitraum zugeteilten

Richte ramtsanwärter nichts zur weiteren Klärung des Sachverhaltes beigetragen

hat.

Das in News 17/97 abgebildete Foto des Iraners Sahraroodi liegt im zitierten

Strafakt bei Ordnungsnummer 73 ein. Ob auch das in News 17/97 auf Seite 12 ver-

öffentlichte Tatortfoto aus dem Strafakt stammt, konnte nicht geklärt werden. Ein

gleiches Foto liegt im zitierten Strafakt als Beilage zu Ordnungsnummer 25 ein.

Ob der genannte Journalist noch im Besitz weiterer Fotos betreffend die Kurdenmorde-

morde ist und ob die gleichen Abbildungen auch im zitierten Strafakt einliegen, ist

mir nicht bekannt.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien hat gleichzeitig mit seinem Bericht zu

der vorliegenden Anfrage Ablichtungen der Akten über die dargestellten Vorgänge

der Oberstaatsanwaitschaft Wien zur strafrechtlichen und disziplinären Beurteilung

übersendet. Auf Veranlassung der Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Staatsan-

waltschaft Wien, der auch von der Bundespolizeidirektion Wien in diesem Zusam-

menhang eine Sachverhaltsdarstellung zugegangen ist, beim Landesgericht für

Strafsachen Wien Vorerhebungen wegen des Verdachtes des Vergehens der Ver-

letzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 StGB beantragt. Im Rahmen dieser Vor-

erhebungen sollen sämtliche Personen, die über die dargestellten Vorgänge Wahr-

nehmungen gemacht haben oder gemacht haben könnten, gerichtlich vernommen

werden. Das Ergebnis dieser Vorerhebungen liegt mir noch nicht vor.