2552/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2523/J betreffend Vorgangsweise des Wirtschaftsministeriums bei
der Einladung des Tourismusbeirates, welche die Abgeordneten
Rossmann und Kollegen am 5. Juni 1997 an mich richteten und
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 8 der Anfrage:
Der Tourismus-Beirat wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen
Bundeskanzler und Vizekanzler und im Zusammenhang mit der Ein-
setzung der Beiräte für Technologie und für Export als Erweite-
rung der im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
schon vorhandenen regelmäßigen Aussprachen zum Thema Tourismus
eingerichtet. Es wurde hierbei vereinbart, als Mitglieder des
unter meiner Leitung stehenden Beirates das jeweils zuständige
Mitglied der neun Landesregierungen, die Vertreter der parla-
mentsklubs der beiden Regierungsparteien und
Vertreter der
Sozialpartner zu nominieren. In dieser Funktion ist auch Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter Grasser aus Kärnten Mitglied des
Beirates. Eine Teilnahme weiterer politischer Vertreter war nicht
vorgesehen.
Darüber hinaus wurde mir freigestellt, zusätzlich Experten, auf
Dauer oder zu bestimmten Themen, beizuziehen. Die Anzahl der
Experten unterliegt daher einer gewissen Fluktuation. Auch die
Anzahl der weiblichen Teilnehmer (Mitglieder, deren Vertreter
oder Experten) variierte bei den bisher stattgefundenen
Sitzungen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der Anruf der Frau Abgeordneten wurde in meinem Büro unglück-
licherweise unter einem anderen Namen registriert, der Versuch
eines Rückrufs schlug daher fehl.
Antwort zu den Punkten 3 bis 7 sowie 9 der Anfrage:
Ich habe vorgehabt, die aufgeworfene Frage bei einem nächsten
Zusammentreffen im Parlament direkt zu beantworten — dies ist
auch erfolgt. Nach interner Rücksprache wird die seinerzeitige
Vorgangsweise beibehalten. Ich stehe jedoch selbstverständlich,
wie jedem anderen Abgeordneten auch, für ein persönliches Ge-
spräch zur Verfügung.