2553/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2584/J betreffend Aus für Kärntner Mühlen, welche die Abgeord-

neten Ing. Reichhold, Dolinschek und Mag. Haupt am 12. Juni 1997

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Beim Beitritt Österreichs zur EU gab es in Österreich 278 Mühlen;

davon 125 Kleinmühlen mit einer Vermahlungsmenge von weniger als

25 Tonnen im Monat. Bis 1.6.1997 haben 15 Mühlen ihren Betrieb

geschlossen. Viele haben ihre Vermahlung eingeschränkt oder üben

derzeit keine Vermahlung aus.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Mit 1.7.1992 wurde das Mühlengesetz formal in „Mühlenstrukturver-

besserungsgesetz‘ umbenannt, wobei die Inhalte im wesentlichen

gleich geblieben sind. Bei den Stillegungsaktionen wurde es er-

möglicht, Vermahlungsmengen auf andere Mühlen zu verlagern, um

eine Vermahlungskonzentration zu erreichen.

Nachdem wegen der bestehenden Überkapazitäten EU-weit keine För-

derungen am Mühlensektor vorgesehen waren bzw. sind, hat das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten versucht,

ein strukturbereinigungskonzept unter Mitwirkung aller Beteilig-

ten zu initiieren. Dieses Konzept, das über bestehende Förderin-

strumentarien hätte unterstützt werden können, kam jedoch mangels

Einigung unter den Beteiligten nicht zustande.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Aus den eben geschilderten Gründen gab es seitens des Bundesmini-

steriums für wirtschaftliche Angelegenheiten keine speziellen

übergangshilfen für die österreichischen Mühlen. Diese hatten

jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Gewerbestrukturverbesse-

rungsaktion der BÜRGES-Förderungsbank des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten um Förderung einzureichen. Tat-

sächlich haben Mühlenbetriebe in dem in Rede stehenden Zeitraum

in neun Fällen von der BÜRGES Zuschüsse in der Höhe von insgesamt

1,1 Mio.S erhalten.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Wenn man von EU-Maßstäben ausgeht, wonach eine „Großmühle" eine

Jahreskapazität von mindestens 100.000 t hat, gibt es in Öster-

reich keine Großmühlen. Daher kann auf die Frage nicht näher

eingegangen werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Es waren keine Auswirkungen einer Nachfragemacht von großen

Mühlen festzustellen. Dies kann einerseits durch die Höhe der

Erzeugerpreise andererseits durch die Transportkosten ihre Be-

gründung finden. So lagen z.B. die österreichischen Getreide-Er-

zeugerpreise bei der vergangenen Ernte ca. 10-15 g/kg über den

bayrischen Preisen, wobei gerade dieser Preisunterschied die

Transportkosten zwischen Österreich und Bayern darstellt. Auf-

grund dieser Tatsache waren offensichtlich Ausweichkäufe unin-

teressant.

Antwort zu Punkt 6a) und 6c) der Anfrage:

Bei Haushalts- bzw. Kleinverpackungen ist eine hohe Konzentration

der Erzeugung auf einige Mühlen festzustellen. Weiters ist ein

verstärkter Import mehlhaltiger Produkte durch die Handelsketten

festzustellen.

Antwort zu Punkt 6b) der Anfrage:

Es ist nur bei einer Mühle bekannt, daß sie einen ausländischen

Partner hat. Diese Mühle liefert nicht für den Markt, sondern für

den Eigenverbrauch.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Im Rahmen der Exportoffensive soll die Präsenz auf dem Binnen-

markt verstärkt werden. Gerade im Bereich der Nahrungsmittelin-

dustrie hat Österreich größere Defizite. Die österreichische

Angebotsstruktur muß daher an die Nachfrage in der EU angepaßt

werden. Die Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Exportoffensive

haben ihre Arbeit bereits aufgenommen, sodaß im Herbst mit einem

Ergebnis zu rechnen ist.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Es darf auf die Beilage verwiesen werden.