2553/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2584/J betreffend Aus für Kärntner Mühlen, welche die Abgeord-
neten Ing. Reichhold, Dolinschek und Mag. Haupt am 12. Juni 1997
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Beim Beitritt Österreichs zur EU gab es in Österreich 278 Mühlen;
davon 125 Kleinmühlen mit einer Vermahlungsmenge von weniger als
25 Tonnen im Monat. Bis 1.6.1997 haben 15 Mühlen ihren Betrieb
geschlossen. Viele haben ihre Vermahlung eingeschränkt oder üben
derzeit keine Vermahlung aus.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Mit 1.7.1992 wurde das Mühlengesetz formal in „Mühlenstrukturver-
besserungsgesetz‘ umbenannt, wobei die
Inhalte im wesentlichen
gleich geblieben sind. Bei den Stillegungsaktionen wurde es er-
möglicht, Vermahlungsmengen auf andere Mühlen zu verlagern, um
eine Vermahlungskonzentration zu erreichen.
Nachdem wegen der bestehenden Überkapazitäten EU-weit keine För-
derungen am Mühlensektor vorgesehen waren bzw. sind, hat das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten versucht,
ein strukturbereinigungskonzept unter Mitwirkung aller Beteilig-
ten zu initiieren. Dieses Konzept, das über bestehende Förderin-
strumentarien hätte unterstützt werden können, kam jedoch mangels
Einigung unter den Beteiligten nicht zustande.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Aus den eben geschilderten Gründen gab es seitens des Bundesmini-
steriums für wirtschaftliche Angelegenheiten keine speziellen
übergangshilfen für die österreichischen Mühlen. Diese hatten
jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Gewerbestrukturverbesse-
rungsaktion der BÜRGES-Förderungsbank des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten um Förderung einzureichen. Tat-
sächlich haben Mühlenbetriebe in dem in Rede stehenden Zeitraum
in neun Fällen von der BÜRGES Zuschüsse in der Höhe von insgesamt
1,1 Mio.S erhalten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Wenn man von EU-Maßstäben ausgeht, wonach eine „Großmühle" eine
Jahreskapazität von mindestens 100.000 t hat, gibt es in Öster-
reich keine Großmühlen. Daher kann auf die Frage nicht näher
eingegangen werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Es waren keine Auswirkungen einer Nachfragemacht von großen
Mühlen festzustellen. Dies kann einerseits durch die Höhe der
Erzeugerpreise andererseits durch die Transportkosten ihre Be-
gründung finden. So lagen z.B. die österreichischen Getreide-Er-
zeugerpreise bei der vergangenen Ernte ca. 10-15 g/kg über den
bayrischen Preisen, wobei gerade dieser Preisunterschied die
Transportkosten zwischen Österreich und Bayern darstellt. Auf-
grund dieser Tatsache waren offensichtlich Ausweichkäufe unin-
teressant.
Antwort zu Punkt 6a) und 6c) der Anfrage:
Bei Haushalts- bzw. Kleinverpackungen ist eine hohe Konzentration
der Erzeugung auf einige Mühlen festzustellen. Weiters ist ein
verstärkter Import mehlhaltiger Produkte durch die Handelsketten
festzustellen.
Antwort zu Punkt 6b) der Anfrage:
Es ist nur bei einer Mühle bekannt, daß sie einen ausländischen
Partner hat. Diese Mühle liefert nicht für den Markt, sondern für
den Eigenverbrauch.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Rahmen der Exportoffensive soll die Präsenz auf dem Binnen-
markt verstärkt werden. Gerade im Bereich der Nahrungsmittelin-
dustrie hat Österreich größere Defizite. Die österreichische
Angebotsstruktur muß daher an die
Nachfrage in der EU angepaßt
werden. Die Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Exportoffensive
haben ihre Arbeit bereits aufgenommen, sodaß im Herbst mit einem
Ergebnis zu rechnen ist.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Es darf auf die Beilage verwiesen werden.