2555/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Salzl, Mag. Haupt haben am 5. Juni 1997
unter der Nr. 2524/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Welpenimport aus Oststaaten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wann erteilte Ihr Ressort die Importbewilligung für Welpen an den Großhändler
aus der Slowakei?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde diese Importbewilligung erteilt?
3. Warum wurden die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Untersagung
der Importbewilligung nicht angewendet?
4. Auf wieviele Tiere welcher Art ergeht diese Importbewilligung?
5. Ist - wie der Präsident des Kynologenverbandes (ÖKV) erwähnt - mit weiteren
Bewilligungen für den Import von Heimtieren aus Oststaaten zu rechnen?
Wenn ja, wieviele Exemplare pro Tierart?
6. Wie lautet Ihre Stellungnahme als verantwortliche Ressortchefin zur Tatsache,
daß seit der Öffnung der Ostgrenzen skrupellose Züchter und Händler massen-
haft Heimtiere mittels Kofferraumimport nach Österreich einschleusen und die-
se üble Praxis bis jetzt nicht vollständig abgestellt werden konnte?
7. Wie lautet Ihre Stellungnahme als verantwortliche Resdsortchefin zur Tatsache,
daß es sich bei diesen Ostimporten sehr oft um verwahrloste, kranke und den
internationalen Zuchtrichtlinien nicht entsprechende Tiere handelt?
8. Was haben Sie bisher als für den Tierseuchenschutz zuständige Bundesmini-
sterin gegen diese Ostimporte unternommen?
9. Wie lautet Ihre Stellungnahme als verantwortliche Ressortchefin zur Tatsache,
daß diese bedauernswerten Tiere bei jedem Wetter auf Parkplätzen, bei Ein-
kaufszentren, Messe- und Ausstellungsgeländen feilgeboten und bei Nichtver-
kauf anderweitig ,,entsorgt werden,
- aus der Sicht der Tiergesundheit?
- aus der Sicht des Tierschutzes?
- aus der Sicht des Verbraucherschutzes?
10. Welche Maßnahmen zum Schutze und zur Information der potentiellen Käufer
von Heimtieren aus Oststaaten haben Sie bisher ergriffen?
11. Wie lautet Ihre Stellungnahme als verantwortliche Ressortchefin zur Tatsache,
daß infolge des Überangebotes an Jungtieren zu Dumpingpreisen immer mehr
Tiere verstoßen und ausgesetzt werden, wodurch die bestehenden Tierschutz-
häuser bereits aus allen Nähten platzen?
12. Ist Ihrem Ressort bekannt1 wie viele der in Österreich gehaltenen 1,2 Millionen
Hunde bereits aus Ostbeständen stammen?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Da seitens meines Ressorts Einfuhrbewilligungen für Hunde aus der Slowakei für
eine Vielzahl von Bewilligungswerbern erteilt werden, ist eine konkrete Beantwortung
dieser Fragen ohne genaue Angabe des Antragstellers bzw. Bewilligungsinhabers
nicht möglich.
Zu dem am 10. Juni in Oberösterreich aufgegriffenen, für Belgien bestimmten Hun-
detransport ist festzuhalten, daß beim Grenzübertritt (Grenzeintrittsstelle Berg) eine
gültige belgische Einfuhrbewilligung zur Einfuhr von Hunden aus der Slowakei in die
Europäische Gemeinschaft vorgelegt wurde, die aufgrund harmonisierender Grenz-
kontrollbestimmungen in der EG anzuerkennen war. Die Tiere wurden entsprechend
den in Österreich geltenden Regelungen ordnungsgemäß transportiert und bei der
vom österreichischen Grenztierarzt durchgeführten Untersuchung als gesund und
transportfähig befunden. Die weiteren Schwierigkeiten traten erst durch die von der
bayrischen Grenzpolizei aufgrund einer Beanstandung bzw. Zurückweisung wegen
der ausschließlich in Deutschland und nicht in den übrigen EU-Staaten geltenden
Tiertransportbehälterverordnung auf. Das Einschreiten der zuständigen österreichi-
schen Bezirksverwaltungsbehörde war wegen des eingetretenen Zeitablaufes und
der dadurch ungenügenden Versorgung der
Tiere erforderlich.
Zu Frage 2:
Veterinärbehördliche Einfuhrbewilligungen werden in Österreich auf Grundlage des
§ 11 der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung erteilt. Die
veterinärbehördlichen Einfuhrbewilligungen Belgiens beziehen sich auf das dort
geltende Veterinärrecht.
ZuFrage3:
Nach der geltenden Rechtslage sind Einfuhrbestimmungen zu erteilen, wenn mit der
Einfuhr der Sendung die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen nicht verbun-
den ist und die Einfuhr auch nach den jeweils geltenden Bestimmungen der EU - ins-
besondere auch der Richtlinie betreffend den Tiertransport - zulässig ist. Die diesbe-
züglichen Bestimmungen sind in der EU mit Richtlinie des Rates 92/65/EG harmoni-
siert; Einfuhrverbote für Hunde aus der Slowakei sind daher nicht zulässig, wenn
diese Transporte den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen. Die Einfuhrbewil-
ligung schreibt auch die Einhaltung dieser Bestimmungen vor.
Zu Frage 5
Mit weiteren Bewilligungen ist zu rechnen. Die Zahl der zur Einfuhr in die EG bewil-
ligten Tiere wird sich nach den Anträgen richten. Insbesondere ist darauf hinzuwei-
sen, daß Bewilligungen zur Einfuhr von Hunden in die EG auch von anderen Mit-
gliedstaaten erteilt werden und derartige Bewillligungen auch von Österreich anzuer-
kennen sind. Ein in einem anderen Mitgliedstaat zur Einfuhr zugelassener Hunde-
transport ist auch in Österreich frei verkehrsfähig, sofern die geltenden Tiertransport-
bestimmungen eingehalten werden.
Mit der in Zukunft zu erwartenden Vollharmonisierung der Hundeeinfuhrbestimmun-
gen der EU werden nationale Einfuhrbewilligungen nicht mehr zulässig sein, es gel-
ten dann ausschließlich die EU-rechtlichen Bestimmungen.
Zu Frage 6:
Sendungen lebender Tiere werden nach den geltenden EU-Bestimmungen streng
kontrolliert.
Für die Kontrolle von Reisenden im Hinblick auf möglichen Schmuggel sind die
Grenzkontrollorgane der Zollwache und der Grenzgendarmerie zuständig, die
jedoch, wie auch von seiten der EU-Veterinärinspektoren anläßlich ihrer Überprü-
fungen in Österreich festgestellt wurde, über die geltenden Bestimmungen ausrei-
chend informiert sind.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Wie die laufenden Überprüfungen bei der Grenzkontrolle zeigen, kann durch die be-
stehenden Überwachungssysteme bei der Grenzkontrolle die Einschleppung anzei-
gepflichtiger Tierseuchen durch Hundetransporte ausreichend hintangehalten wer-
den. Ich bedaure das Feilbieten in dafür ungeeigneten Räumen, muß jedoch im Hin-
blick auf die Tierschutzproblematik auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwei-
sen. Wie auch die lnspektionsberichte der EG-Behörden in Österreich zeigen, wird
die veterinärbehördliche Grenzkontrolle im Sinne der EG-weit harmonisierten Grenz-
kontrollbestimmungen ordnungsgemäß und im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten
auch streng durchgeführt. Probleme mit anzeigepflichtigen Tierseuchen durch Hun-
deimporte sind bislang nicht bekannt geworden. Im Bewußtsein um die Verantwor-
tung für die tierische und menschliche Gesundheit tritt jedoch mein Ressort bei sämt-
lichen Verhandlungen der Europäischen Gemeinschaft, sei es in den Ratsarbeits-
gruppen, in den Expertengruppen der Kommission oder auch im Ständigen Veteri-
närausschuß, für strenge Grenzkontrollmaßnahmen ein.
Zu Frage 10:
Wie viele dem Tierschutz gewidmete Medienberichte zeigen, werden Käufer in
Österreich laufend über die „preisgünstigsten“ Hundeimporte und die dabei auftre-
tenden Probleme beim Erwerb dieser Tiere informiert. Die Fachbeamten meines
Ressorts sind dabei wiederholt - über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehend -
den Medien für Informationen und Aufklärung zur Verfügung gestanden.
Zu Frage ll:
Wie bereits zu den Fragen 7 bis 9 ausgeführt, fällt die Tierschutzproblematik nach
der geltenden Rechtslage in den
Kompetenzbereich der Bundesländer.
In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die besondere Verantwortung der
Wirtschaft, insbesondere der österreichischen Importfirmen und des Zoofachhan-
dels, hin.
Zu Frage 12:
Eine Statistik, die darüber Auskunft geben könnte, wieviele der in Österreich gehal-
tenen 1,2 Millionen Hunde aus ,,Ostbeständen“ stammen, steht meinem Ressort der-
zeit nicht zur Verfügung und wäre auch nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu
erstellen; auch fallen Fragen der Hundehaltung in Österreich nicht in meine Zustän-
digkeit.