2556/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Anschober,
Freundinnen und Freunde haben am 5. Juni1997 unter der Nr. 2527/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einrichtung einer
atomwaffenfreien Zone in Europa gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Der ehemalige Bundeskanzler VRANITZY hat in seinem Antwortschreiben
vom 27. Jänner 1997 versichert, daß "Österreich sich stets aktiv für die
Reduzierung und letztlich die allgemeine und umfassende Abschaffung
von Nuklearwaffen eingesetzt" hat und „diesen Standpunkt auch weiterhin
vertreten“ wird. Gilt diese Position auch unter Ihrem Regierungsvorsitz
und wenn dies der Fall ist, wie wird diese, die Haltung der Bundesregie-
rung im Hinblick auf einen etwaigen Beitritt zur NATO oder WEU beein-
flussen?
2. Halten Sie die aufrechte Option des nuklearen Erstschlages, den sich die
NATO vorbehält, für den richtigen Weg zur Erreichung von Frieden und
Stabilität in Europa und in der Welt?
3. Erachten Sie die amerikanische Nukleargarantie für europäische NATO-
Mitglieder auch nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes noch
für notwendig?
4. Halten Sie eine Initiative Österreichs, die auch Altkanzler VRANITZKY in
seinem Schreiben vom 27. Jänner 1997 als „Beitrag zur Stärkung der
globalen und regionalen Sicherheit“ bezeichnet hat, für ein atomwaffen-
freies Europa als politisch sinnvoll und welche Schritte in diese Richtung
werden Sie unternehmen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich habe nicht die Absicht, die österreichische Position hinsichtlich eines
aktiven Einsatzes für die Reduzierung und letztlich die allgemeine und
umfassende Abschaffung von Nuklearwaffen abzuändern.
Darüber hinaus halte ich fest, daß sich im Zuge der geplanten NATO—Ost-
erweiterung die Aussichten für substantielle Abrüstungsschritte auch im
nuklearen Bereich generell weiter verbessert haben. Ich verweise hier ins-
besonders auf die von der NATO hinsichtlich der Nicht-Stationierung von
Atomwaffen in den neuen Mitgliedstaaten getroffenen Festlegungen, auf die
diesbezüglichen Vereinbarungen in der „Gründungsakte über die gegenseitigen
Beziehungen, die Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der
Russischen Föderation“ bzw. in der „Charta über eine hervorgehobene Partner-
schaft zwischen der NATO und der Ukraine“ sowie auf das deutliche Bekennt-
nis der NATO in der Erklärung des Madrider Gipfels zu weiteren Abrüstungs-
initiativen gerade im Bereich strategischer Nuklearwaffen. Vor diesem Hinter-
grund wird Österreich seine auf allgemeine systematische und progressive
atomare Abrüstung zielende Politik selbstverständlich weiter verfolgen.
ZudenFragen2und3:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.
ZuFrage4:
Mein Amtsvorgänger hat bereits in dem in der Anfrage erwähnten Schreiben
auf die Gründe aufmerksam gemacht, warum die weißrussische Initiative zur
Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Zentral- und Osteuropa kaum
Aussicht auf Erfolg haben wird.
Hinsichtlich weiterer Unternehmungen für eine Reduzierung und schließlich
weltweite allgemeine und umfassende Abschaffung von Kernwaffen bietet
Österreichs Teilnahme an der Genfer Abrüstungskonferenz sowie die Ver-
tretung in der Ersten Kommission der UN-Generalversammlung bzw. der
Abrüstungskommission der Vereinten Nationen auch weiterhin den Rahmen für
geeignete Initiativen. So würde ein Verbot der Produktion von spaltbarem
Material für Kernwaffen, für das Österreich im Rahmen der Genfer Abrüstungs-
verhandlungen eintritt, aus österreichischer Sicht den langfristigen politischen
Zielsetzungen im Abrüstungsbereich entsprechen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Sinne der Entschließung des
Nationalrates vom 5. Juni 1992 ihre bisherige Politik der Ablehnung aller Atom-
waffenversuche - ich erinnere an das Beispiel der französischen Atomtests -
sowie die Unterstützung der Kontrolle des Atomteststoppvertrages (CTBT)
fortsetzen.