2557/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am

6. Juni 1997 unter der Nr. 2552/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend EU-Fördergelder für das Ziel-1 -Gebiet Burgenland gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

„1. Auf welche Höhe beläuft sich die gesamte kofinanzierung seitens des

Bundes für Projekte des Ziel-1 -Gebietes für die laufende Programm-

planungsperiode (Bitte um detaillierte Auflistung nach Projekten, in

absoluten Zahlen und prozentueller Anteil)?

2. Auf welche Höhe beläuft sich die Kofinanzierung der bereits genehmigten

Projekte für das Ziel-1-Gebiet und welche Anteile fallen hierbei auf Bund

und Land (Bitte um detaillierte Auflistung nach Projekten, in absoluten

Zahlen und prozentueller Anteil)?

3. Wie lautet die genaue Aufteilung der Kofinanzierung der bereits aus-

bezahlten Projekte für das Ziel-1 -Gebiet und welche Anteile fielen hierbei

auf Bund und Land?

4. Gibt es Projekte des Ziel-1 -Gebietes, für die die kofinanzierung von seiten

des Bundes nicht genehmigt wurde?

Wenn ja, welche sind das und warum wurden diese abgelehnt?

5. Nach weichen Kriterien erfolgt die Selektion von seiten des Bundes, ob

Projekte für das ZieI-1-Gebiet förderungswürdig sind oder nicht?

6. Werden Sie die Kofinanzierung für das ZieI-1-Gebiet durch den Bund

sicherstellen, damit die vorgesehenen Fördergelder bis 1999 voll

ausgeschöpft werden können?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

7 Werden Sie die notwendigen Maßnahmen setzen, um für die nächste Pro-

grammplanungsperiode der EU-Strukturfonds den Ziel-1-Status für das

Burgenland und somit die entsprechenden finanziellen Zuwendungen aus

der Europäischen Union zu sichern?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

8. Wie hoch ist der Anteil der EU-Mittel, der bis dato für das Ziel-1-Gebiet an

Österreich überwiesen wurde (in absoluten Zahnen und prozentueller

Anteil)?

9. Wieviel der von der EU überwiesenen Mittel wurden bis dato zur

Auszahlung gebracht (absolute Beträge und prozentueller Anteil)?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Gemäß dem von der Europäischen Kommission am 15. November 1995

genehmigten Einheitlichen Programmplanungsdokument (EPPD) Ziel- 1 -

Burgenland beläuft sich die Höhe der nationalen Kofinanzierung (öffentliche

Mittel) für die Gesamtperiode 1995-1999 auf insgesamt 283,63 Millionen ECU.

Davon entfallen 129,66 Millionen ECU (45,7 %) auf den Bund, 109,79 Mil-

lionen ECU (38,7%) auf das Land und 44,18 Millionen ECU (15,6 %) auf

andere öffentliche Maßnahmenträger. Der Bund stellt für Maßnahmen im

Rahmen des Ziel-1-Programmes daher unter den nationalen öffentlichen

Maßnahmenträgern die meisten Fördermittel zur Verfügung.

Die im EPPD ausgewiesenen Finanzdaten stellen einen indikativen Finanz-

rahmen dar, der bei Vorliegen förderungswürdiger Projekte bis zum Jahr 1999

in Anspruch genommen werden kann. Projekte innerhalb dieses Finanz-

rahmens können daher bis Ende des Jahres 1999 genehmigt werden, die

Auszahlung dieser genehmigten Fördermittel kann gemäß den Struktur-

fondsvorschriften aber bis Ende des Jahres 2001 erfolgen.

Da viele dieser Projekte erst im Laufe der kommenden Jahre bekannt werden,

ist eine Aufgliederung nach Projekten für die Gesamtperiode nicht möglich.

Zu Frage 2:

 Genehmigungen (Stand Ende Mai 1997, gerundet)

 

                          genehmigte nationale Kofinanzierung ( in Mio.S )

Maßnahmen-bereich

Gesamt

%

Bund

%

Land

%

Sonstige

%

EFRE

1.350

100

   530

 40

 652

 48

     168

 12

ESF

   122

100

     92

 75

   28

 23

         2

   2

EAGFL

   216

100

   123

 57

   93

 43

         0

   0

Summe

 1.688

100

   745

 44

  773

 46

     170

 10

 

                 

Eine aus Gründen des Datenschutzes anonymisierte Projektliste für

Förderungen im Bereich des EFRE ist der Beilage 1 zu entnehmen (mangels

Angabe einer Bezugsbasis sind keine Prozentangaben möglich).Für die

anderen Fonds liegen derartige systematisierte Angaben aus inhaltlichen

Gründen nicht vor (z.B. großteils personenbezogene Förderungen im ESF-

Bereich).

Zu Frage 3:

                 Auszahlungen (Stand Ende Mai 1997, gerundet

 

                       ausbezahlte nationale Kofinanzierung ( in Mio. S)

Maßnahmen

bereich

Gesamt

%

Bund

%

Land

%

Sonstige

%

EFRE

       437

100

     201

46

     236

54

          0

0

ESF

         98

100

       74

76

       22

22

          2

2

EAGFL

       146

100

       81

55

       65

45

          0

0

Summe

       681

100

       356

52

      323

47

          2

1

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß EU-Fördermittel erst nach

Vorlage von bezahlten Rechnungen zur Auszahlung gelangen, da die EU-

Verordnungen die Zahlung von Vorschüssen aus EU-Mittel an die Projektträger

nicht gestatten.

Zu Frage 4:

Aufgrund der großen Publizität des Ziel 1-Programmes Burgenland und auf

Grundlage entsprechender Hinweise programmbeteiligter Förderstellen kann

davon ausgegangen werden, daß die Nachfrage von Förderungswerbern nach

öffentlichen Mitteln die im Rahmen des Ziel 1-Programmes zur Verfügung

stehenden Budgets sowohl bei Bundesförderungen als auch bei Landes-

förderungen in der Regel übersteigt. Ein weiterer Hinweis hierfür ist auch der

fortgeschrittene umsetzungsstand des Ziel 1-Programmes. Da eine Förderung

seitens des Bundes nur nach Maßgabe der Förderungswürdigkeit der ein-

gereichten Projekte (siehe auch Frage 5 - Projektselektionskriterien) und der

vorhandenen Budgets erfolgen kann, ist davon auszugehen, daß - wie bei

anderen öffentlichen Förderungsprogrammen - nicht alle eingereichten

Projektanträge genehmigt werden können.

Im Rahmen des Programmonitoring der fondskorrespondierenden Bundes-

ministerien (Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) werden nur

genehmigte und ausbezahlte Projekte, nicht jedoch abgelehnte Projekte erfaßt.

Auch von den programmbeteiligten Förderstellen werden die Anzahl der abge-

lehnten Projekte und die Gründe der Ablehnung in der Regel nicht systema-

tisch erfaßt.

Zu Frage 5:

Die Projektselektion erfolgt nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden

5trukturfondsverordnungen, der jeweiligen nationalen Förderungsrichtlinie

(bzw. der gesetzlichen Grundlage der Förderung), die zur Anwendung gelangt,

sowie der Selektionskriterien, die im EPPD-Ziel 1-Burgenland für die jeweilige

Maßnahme explizit angeführt sind.

Zu Frage 6:

Die Bundesregierung hat sich mit Beschluß vom 19. April 1995 verpflichtet,

einen indikativen Finanzrahmen in der in Beantwortung der Frage 1 ange-

führten Höhe für das Ziel-1 -Programm für die gesamte Programmlaufzeit 1995-

1999 bereitzustellen. Die programmbeteiligten Bundesressorts sind ihren

verpflichtungen insbesondere im Rahmen des Ziel 1-Programmes Burgenland

bis dato in einem Ausmaß nachgekommen, das deutlich über den Planwerten

des EPPD liegt.

Nach jüngsten Auswertungen stellt sich der Durchführungsstand der Pro-

gramme nach Fondsbereichen nach zwei Jahren Programmlaufzeit bereits

folgendermaßen dar (nationale inkl. EU-Mittel):

Projektbewilligungen in % des jeweiligen indikativen Finanzrahmens für die

gesamte Programmperiode 1995-99 (Stand Ende 1996):

 

 

Maßnahmen-

bereich

EU-Mittel

nationale Kofinanzierung

 

 

 

    Bund

     Land

EFRE

       58,4 %

    63,3 %

    64,0 %

ESF 1

       18,0 %

    23,0 %

    12,3 %

EAGFL

       34,3%

    33,5 %

    34,2 %

 

 

 1Im Bereich des ESF entsprechen die Genehmigungsdaten nahezu den Auszahlungsdaten

2 Land und sonstige öffentliche Maßnahmeträger auf Landesebene

3 Bei der Umsetzung der ESF-Maßnahmen liegen die Landesförderungen derzeit noch unter den

Planwerten.

Allgemein gilt, daß Genehmigungen bis Ende 1999 erfolgen müssen,

Auszahlungen sind bis Ende 2001 möglich.

Auch für die kommenden Budgetjahre wird gemäß den Bestimmungen des

EPPD - Ziel 1-Burgenland und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Finanzen von den programmbeteiligten Bundesressorts die notwendige

budgetäre Vorsorge getroffen werden, wobei die kofinanzierung von EU-

Programmen sicherlich Priorität genießt.

Zu Frage 7:

Der Ziel 1-Status des Burgenlandes erklärt sich aus dem besonderen Ent-

wicklungsrückstand dieses Bundeslandes. Das Ziel 1-Programm Burgenland

zielt daher explizit darauf ab, diesen Entwicklungsrückstand durch ein sektor—

übergreifendes Maßnahmenbündel bis zum Ende der Programmlaufzeit im

Jahre 1999 schrittweise abzubauen. Derzeit ist es noch zu früh, zu beurteilen,

ob der Entwicklungsimpuls hinreichend sein wird, um die wirtschaftliche Lage

des Burgenlandes nachhaltig zu verbessern, oder ob anhand der Wirtschafts-

daten nach 1999 ein ähnlich hohes Niveau an öffentlichen Förderungen bzw.

die Aufrechterhaltung des Ziel 1-Status für das Burgenland gerechtfertigt

werden kann.

In jedem Fall hat sich die Österreichische Raumordnungskonferenz, die am

30. Juni 1997 unter meinem Vorsitz ein österreichisches Positionspapier zur

Strukturfondsreform beschlossen hat, dafür ausgesprochen, daß die Struktur-

fonds nach 1999 auch zur Finanzierung von Übergangsmaßnahmen in Netto-

zahlerstaaten eingesetzt werden sollen. Hierbei werden sicherlich die beson-

dere geopolitische Lage des Burgenlandes an der derzeitigen Außengrenze der

EU und die Perspektiven der Erweiterung der EU besonders zu berücksichtigen

sein. Damit soll auch für den Fall einer Überschreitung der Schwellenwerte, die

für die Aufrechterhaltung oder den Verlust des Ziel 1-Status nach 1999 aus-

schlaggebend sind, eine hinreichende Kontinuität für längerfristig wirksame

regionalpolitische Maßnahmenbündel sichergestellt werden.

Zu Frage 8:

Finanzrahmen lt.EPPD -Ziel 11995-1999: 165,6 MECU

An Österreich überwiesene EU-Mittel 41,12 MECU bzw.

(Stand Ende Juni 97): 551 Millionen Schilling

(das sind 25 % des Gesamt

rahmens)

Somit wurde bis Ende Juni 1997 bereits ein Viertel der EU-Mittel, die im EPPD

Ziel 1-Burgenland für die Programmperiode 1995-99 zur Verfügung stehen, an

Österreich überwiesen, wobei dieser Finanzierungsrahmen, wie bereits er-

wähnt, bis Ende 2001 zur Auszahlung gelangt.

Zu Frage 9:

An Endbegünstigte wurden mit Stand Ende Mai 1997 EU-Mittel in Höhe von

406 Millionen Schilling - das sind 74 % der bis dato an Österreich über-

wiesenen EU-Mittel - ausbezahlt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten,

daß die EU-Verordnungen - wie bereits erwähnt - die Zahlung von Vorschüssen

an die Projektträger nicht gestatten. EU-Fördermittel können daher erst gegen

Vorlage von bezahlten Rechnungen ausbezahlt werden.

Zur Information über den Stand der Programmumsetzung in Österreich ver-

weise ich auf die in Beilage 2 enthaltene Broschüre „Regionalpolitik und EU-

Strukturfonds in Österreich 1995 - 1999 - Stand der Umsetzung 1996“, die

soeben erschienen ist.