2564/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2528/J-NR/1997, betreffend Infrastrukturentgelt

der ÖBB, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 5. Juni 1997 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Ist die Aussage von ÖBB-Generaldirektor Draxler, das Infrastrukturentgelt für die

Semmering-Strecke betrage 137 Mio Ös pro Jahr richtig? Wenn nein, warum nicht?

Die Aussage, daß das Benützungsentgelt pro Jahr einen fixen Betrag betrage, kann höchstens

dann richtig sein, wenn auch die Leistung fix wäre. Da sich die zitierten S 137 Mio auf kein

bestimmtes Jahr beziehen, sind sie nicht verifizierbar.

2. Wie hoch ist derzeit das gesamte infrastrukturentgelt der ÖBB für alle Strecken,

Streckenabschnitte und sonstigen Infrastruktureinrichtungen?

Das Benützungsentgelt für das Gesamtschienennetz der ÖBB beträgt für das Jahr 1997 S 3,3

Mrd.

Zu 3. und 4:

Wie hoch ist das Infrastrukturentgelt aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Strecken,

Streckenabschnitten bzw. sonstigen Infrastruktureinrichtungen?

In welcher Weise und auf Basis welcher Kenngrößen errechnet sich das Infrastruktur-

entgelt für eine Strecke bzw. einen Streckenabschnitt? Welche Rolle spielt dabei der

bauliche Erhaltungsaufwand?

Das Infrastrukturbenützungsentgelt aufgeschlüsselt nach Strecken und Streckenabschnitten

besteht derzeit aus einem fixen und variablen Teil und ist somit von den erbrachten Leistungen

abhängig.

Die fixe Gebühr wird pro benützten Trassenkilometer, in Abhängigkeit der Streckenkategorie

und des benutzten Zeitintervalls berechnet, jedoch unabhängig von der Häufigkeit der Benut-

zung. Die variable Gebühr wird belastungs- und zugsabhängig (Gesamtbruttotonnen und

Zugskilometer) verrechnet. Für Leerwagen und alleinverkehrende Triebwagen wird ein Ökoma-

lus veranschlagt.

Die Jahresabrechnung für das Infrastrukturbenützungsentgelt für das Jahr 1996 ergab folgendes

Ergebnis:

Summe fixe Entgeltanteile                                                   S    882.308.000,--

Variable Entgeltanteile:

Summe Gesammtbruttotonnenkilometerabhängiger Anteil   S     909.352.287,00

- Summe zugkilometerabhängiger Anteil                             S  1.120.900.384,00

- Summe Öko-Malus                                                            S     155.189.821,00

Summe variable Entgeltanteile                                            S   2.185.442.492,--

lnfrastrukturbenützungsentgelt insgesamt                           S    3.067.750.492.--

 

 

Für das Jahr 1997 ist das Infrastrukturbenützungsentgelt mit S 3,3 Mrd. festgelegt worden. Für

das Jahr 1998 wird die Festlegung mit S 3,5 Mrd. erfolgen, wobei jedoch beabsichtigt wird, den

fixen Entgeltanteil der bisherigen Benützungsentgeltregelung ab dem kommenden Jahr zu

variabilisieren.

5. Wie berechnet sich das Infrastrukturentgelt für ausländische Bahngesellschaften, die

das österreichische Schienennetz benutzen?

Die Benützungsentgeltregelung unterscheidet nicht zwischen in- und ausländischen Bahngesell-

schaften, da sie diskriminierungsfrei gestaltet ist.

Zu 6. und 7:

Wie hoch waren in den vergangenen Jahren die Gesamteinnahmen des Bundes aus

dem Infrastrukturentgelt ausländischer Bahngesellschaften?

Wie hoch waren die Gesamteinnahmen der ÖBB aus dem Infrastrukturentgelt auslän-

discher Bahngesellschaften? In welcher Form wurden diese Einnahmen mit dem Bund

verrechnet?

Die ÖBB haben in den Jahren 1994, 1995 und 1996 aus den Titeln lnfrastrukturbenützungs-

entgelt und berechnet nach der für jeweils ein Kalenderjahr gültigen Vorgabe des BMWV über

das Benützungsentgelt für die Benützung der Eisenbahn-Infrastrukur keine Einnahmen von

ausländischen Bahngesellschaften erzielt und demgemäß auch keine diesbezüglichen Ein-

nahmen mit dem Bund verrechnet.

8. Wie hoch wird das Infrastrukturentgelt für die Ghega-Bahn nach Fertigstellung des

Semmeringbasistunnels sein?

Die Höhe des Benützungsentgeltes für die Ghega-Bahn nach Fertigstellung des Basistunnels

wird von den dann auf der Bergstrecke erbrachten Verkehrsleistungen und den zugrundeliegen-

den Kriterien der Berechnungsfestsetzung abhängen, wobei auf der alten Strecke aufgrund des

stark reduzierten Erhaltungsaufwandes ein relativ geringeres Entgelt als derzeit angenommen

werden kann.