2565/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHOBER, Freundinnen und Freunde

haben am 08. Juli1997 unter der Nr. 2671/J an den Bundesminister für Inneres

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „iranischer Terror in Eu-

ropa“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Am 6. August 1991 wurde in Suresnes bei Paris der iranische Exil-

politiker Schahpur Bakhtiar von einem iranischen Terrorkommando

hingerichtet. Der frühere iranische Ministerpräsident war im Alter von 76

Jahren gemeinsam mit seinem Sekretär erstochen worden. Nun tauchen

in internationalen Medien Hinweise auf, daß das Mordkommando nach

der Tat sich über Wien nach Teheran abgesetzt hat.

Welche Informationen liegen dazu im Innenministerium vor? Kam es in

diesem Zusammenhang jemals zu Kontaktaufnahmen mit internationalen

Diensten bzw. internationalen Polizeieinheiten? Wenn ja, in welchen kon-

kreten Details? Ist es richtig, daß die Mörder mit Diplomatenpässen ausge-

rüstet waren? Welche weiteren Informationen liegen diesbezüglich vor?

2. Am 24. April 1990 wurden in Coppel bei Genf der iranische Oppositi-

onspolitiker Cassem Radjavi von einem iranischem Terrorkommando er-

mordet. Nach Berichten in den Schweizer Medien sind die Mörder an-

schließend über Wien nach Teheran geflohen. Auch sie waren mit Diplo-

matenpässen ausgestattet.

Welche konkreten Informationen besitzt das Innenministerium in dieser

Angelegenheit? Kam es zu die, dieser Angelegenheit zu Kontaktaufnahmen

mit internationalen Diensten bzw. Polizeieinheiten? Wenn ja, in welchen

konkreten Details? Welche Informationen besitzt das Innenministerium

über die oben angeführten Diplomatenpässe und darüber, wo die in beiden

Fällen angeführten Diplomatenpässe ausgestellt wurden?

3. Welche Informationen besitzt das Innenministerium über die in Österreich

nicht existente Visumpflicht für iranische Diplomaten? Wie bewertet der

Innenminister diese europäische Ausnahmesituation?

4. Seit August 1989 liegt dem Innenministerium ein detailliertes Dossier

über die Organisation des iranischen Terrors in Europa vor. Dabei wird

u.a. dokumentiert, daß nach den Botschaftsauseinandersetzungen von Pa-

ris immer stärker Wien und Bonn zu den Zentren dieser Organisation

wurden.

Welche Detailermittlungen wurden diesbezüglich seit 1989 mit welchen

konkreten Ergebnissen angestellt? Kam es zu konkreten Ermittlungs-

schritten? Wenn ja, von welchen Einheiten und zu welchem Zeitpunkt?

Wie lauten die konkreten Ergebnisse und zu welchen konkreten Konse-

quenzen führten diese Ermittlungen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage1:

Im vorliegenden Fall wurde international kooperiert. Es liegen keine verläßli-

chen Informationen über Reiseweg und verwendete Reisedokumente der Atten-

täter vor. Die Überprüfungen hinsichtlich einer bestimmten Flugdestination ver-

liefen negativ. Sonstige relevante Erkenntnisse mit einem österreichischen Be-

zug bestehen in meinem Ressort in diesem Zusammenhang nicht.

Zu Frage 2:

Auch in diesem Fall wurde international kooperiert. Nach den Feststellungen der

Schweizer Behörden reisten am 24.4.1990 vier der Tat verdächtigte Personen

per Flugzeug von Genf nach Wien. Die Identität der Verdächtigten konnte in

Österreich nicht festgestellt werden. Über die tatsächlich verwendeten Reisedo-

kumente bzw. die wahre Identität der Attentäter herrscht Unklarheit. Weitere

relevante Erkenntnisse bestehen in meinem Ressort hiezu nicht.

Zu Frage 3:

Ich verweise auf den zweiten Absatz meiner Antwort zu Frage 8 der Anfrage Nr.

2535/J vom 5.6.1997.

Zu Frage 4:

Die diesbezüglichen Informationen wurden u.a. in die behördlichen Überprü-

fungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Kurdenmorden einbezogen. Wei-

tere Angaben kann ich aus Gründen der Verpflichtung zur Amtsverschwiegen-

heit hierzu nicht machen.