2567/AB XX.GP
zur Zahl 2559/J-NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend staatlich organisierte Fluchthilfe für
Staatsterroristen, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Welche Kontakte erfolgten in dieser Causa im Jahr 1989 direkt mit dem dama-
ligen Generalsekretär des Außenamtes, Thomas Klestil? Welche konkreten
Aktenvermerke mit welchem konkreten Wortinhalt liegen dazu vor?
2. Im August 1989 erhielt das Bundeskanzleramt ein detailliertes Dossier über die
Kurdenmörder von Wien, über den iranischen Staatsterrorismus in Österreich
und dessen Organisation. Wann wurde dieses Dossier dem Justizressort über-
mittelt und welche konkreten Veranlassungen wurden diesbezüglich mit wel-
chem konkreten Ergebnis getroffen?
3. Am 19. Mai 1987 wurde in Wien Hamid Reza Chitgar ermordet? In welchen
konkreten Details war die Justiz mit den konsequenzen dieses Mordfalles be-
faßt?
4. Wann wurde die Justiz vom Fax der österreichischen Botschaft Den Haag vom
6.12.1989 informiert, wonach sich Bozorgian zum damaligen Zeitpunkt noch in
der Botschaft befunden hat?
5. Welche Informationen lagen der Justiz zu welchem Zeitpunkt vor, daß sich
auch der dritte Attentäter, Ajvadi, in der iranischen Botschaft versteckt hielt?
6. Welche konkreten Interventionen des Irans erfolgten direkt bei der Justiz? Wel-
che konkreten Aktenvermerke mit welchem konkreten Wortlaut liegen dazu
vor?
7. Welche Informationen erhielt die Justiz zu welchem Zeitpunkt von wem über
die Reduktion der Botschaftsbewachung? Welche konkreten Aktenvermerke
mit welchem Wortinhalt liegen dazu vor?
8. Wie lautet der Aktenvermerk zur Vorsprache des iranischen Botschafters beim
damaligen Justizminister im Wortlaut?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Am 28. Juli 1989 kam es im Bundesministerium für Justiz unter dem Vorsitz von
Bundesminister Dr. Foregger zu einer Besprechung zur Vorbereitung einer anschlie-
ßenden Pressekonferenz. Für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenhei-
ten waren der damalige Generalsekretär Dr. Klestil, Botschafter Dr. Schmid und Ge-
sandter Dr. Pammer anwesend (siehe Beilage 21 zum Bericht des Bundesministeri-
ums für Justiz vom 12. Mai 1997 betreffen die Wiener Kurden-Morde). Den darüber
aufgenommenen Aktenvermerk habe ich in der Beantwortung der schriftlichen An-
frage der Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde zur
Zahl 2293/J-NR/1997 auf den Seiten 8 und 9 wörtlich wiedergegeben (vgl. auch die
Anfragebeantwortung zu Punkt 18 der Anfrage 2449/J-NR/1997).
An dieser Besprechung hat unter anderem auch der damalige Leiter der Oberstaats-
anwaltschaft Wien Dr. Schneider teilgenommen, der im Handakt der Oberstaatsan-
waltschaft Wien vermerkt hat, daß sich die Besprechung auf zwei Themenkreise be-
zogen hat (vgl. die Seiten 43 und 44 des Berichtes des Bundesministeriums für Ju-
stiz vom 12. Mai 1997):
„1. Ermordung von drei Kurden in Wien
ad 1. Dazu findet heute knapp nach 11.00 Uhr eine Pressekonferenz im Presseklub „Concordia“ statt.
Nach dem Ergebnis dieser Dienstbesprechung wird dort festzuhalten sein, daß für den ein-
schreitenden StA Dr. Fasching — aus damaliger Sicht - mangels dringenden Datverdachtes kein
Haftgrund in Ansehung des Mohammad Djafari Sahraroodi bestand. Gegen Ajvadi und Bozor-
gian-Assl bestehen ohnehin Haftbefehle.
Nach den Ergebnissen der Dienstbesprechung besteht derzeit kein Anlaß zu sofortigen Maß-
nahmen seitens der OStA Wien
ad II....“
Der weitere Besprechungsteilnehmer Staatsanwalt Dr. Fasching hat im Tagebuch
15a UT 53012189 der Staatsanwaltschaft Wien folgenden Aktenvermerk angelegt:
„AVvom28.7.1989:
Heute fand beim BM für Justiz eine (auch) die gegenständliche Strafsache betreffende Unterredung
im Beisein der Herrn BM für Justiz, BM für Inneres, Vertretern des BM für auswärtige Angelegenhei-
ten, LOStA Dr. Schneider, dem Herrn Behördenleiter u.a. sowie des gefertigten Referenten statt. Die
Unterredung diente im wesentlichen zur Vorbereitung einer anschließenden Pressekonferenz.“
Ansonsten sind in dieser Causa nach den mir zur Verfügung stehenden Akten im
Jahre 1989 keine weiteren Kontakte zwischen dem damaligen Generalsekretär Dr.
Klestil und Justizorganen dokumentiert.
Zu 2:
Ich verweise auf Punkt 2 meiner Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abge-
ordneten zum Nationalrat Petrovic, Anschober, Freundinnen und Freunde zur Zahl
2537/J-NR/1997.
Zu 3:
Ich verweise auf Punkt 3 meiner eben zitierten Anfragebeantwortung zur Zahl
2537/J-NR/1997.
Zu 4:
Dem Bundesministerium für Justiz ist am 12. Dezember 1989 die Ablichtung eines
Fernschreibens der österreichischen Botschaft in Den Haag an das Bundesministe-
rium für auswärtige Angelegenheiten zugegangen, das mit 11. Dezember 1989 da-
tiert ist und ausdrücklich als
„Wiederholung“ bezeichnet wird. Am Ende des Textes
findet sich der Vermerk „erstes Telex: 6.12.89, 12.00 h“. Das Telex vom 6. Dezem-
ber 1989 liegt dem Bundesministerium für Justiz nicht vor.
Zu 5:
Der Justiz lagen zu keinem Zeitpunkt gesicherte Informationen vor, daß sich der
dritte Verdächtige Ajvadi in der iranischen Botschaft versteckt hält. Aus der Aussage
des am 21. Juli 1989 von der Bundespolizeidirektion Wien vernommenen Taxifah-
rers ergaben sich zwar Hinweise, daß eine Person, möglicherweise Ajvadi, unmittel-
bar nach dem Mordanschlag in der iranischen Botschaft Zuflucht gefunden haben
könnte, eine Verifizierung war allerdings nicht möglich.
Zu 6 und 8:
Aus den Akten des Justizressorts ergeben sich folgende Interventionen von Vertre-
tern der Islamischen Republik Iran:
a) Am 4. August 1989 hat der iranische Botschafter in Österreich Shirazi mit zwei
Begleitern bei Bundesminister Dr. Foregger vorgesprochen. Den darüber aufge-
nommenen Aktenvermerk habe ich in meiner Beantwortung der Anfrage der Ab-
geordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde, Zahl
2293/J-NR/1997 unter Punkt 1.b) wörtlich wiedergegeben (siehe auch Beilage 23
zum Bericht des Bundesministeriums für Justiz vom 12. Mai 1997).
b) Am 10. August 1989 hat der Gesandte Dipl.Ing. Mohammad Mobarhan beim da-
maligen Leiter der für Einzelstrafsachen zuständigen Abteilung des Bundesmini-
steriums für Justiz Generalanwalt Dr. Mayerhofer vorgesprochen. Den darüber
aufgenommenen Aktenvermerk habe ich unter Punkt 1 .c) der eben zitierten An-
fragebeantwortung wörtlich wiedergegeben (siehe auch Beilage 24 zum Bericht
des Bundesministeriums für Justiz vom 12. Mai 1997).
c) Aus dem Strafakt des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergeben sich folgen-
de Kontakte mit Vertretern der Islamischen Republik Iran:
aa) Amtsvermerk des Journalrichters Dr. Seda vom 16. Juli 1989 (siehe auch
Seite 14 des Berichtes des Bundesministeriums
für Justiz vom 12. Mai 1997):
„Um 15.55 begibt sich der gefertigte Journalrichter über Antrag der Journalstaatsanwältin
Dr. Gruber mit Oberrat Dr. Nevoral und Beamten des StPÄ zum Tatort. Am Tatort erschei-
nen auch der Beschuldigte Amir Mansour Bozorgian Assl sowie Herr Morteza Khonssari von
der Iranischen Botschaft. Durch Beamte des StPB wird nun unter Beiziehung einer Dolmet-
scherin ein Zeit-Weg-Diagramm bezüglich des angeblichen Weges des Beschuldigten von
der Wohnung (Tatort) zum Lokal McDonald im Bahnhof Landstraße und wieder zurück ange-
fertigt. Dabei wird der Beschuldigte jeweils befragt, welchen Weg er gegangen ist, bzw. was
er getan hat, dann wird dem Beamten mit der Videokamera ein Aufstellungsort zugewiesen
und der Beschuldigte ersucht, seine Tätigkeiten vom 13.7. zu rekonstruieren. Dabei werden
jeweils genau die Zeiten festgehalten. Dieser Lokalaugenschein ist um 18.15 beendet. An-
schließend begeben sich der Beschuldigte mit den Beamten des StPB, der Dolmetscherin,
dem Vertreter der Botschaft und dem gefertigten Journalrichter in die Amtsräume des StPB,
wo von 18.35 bis 20.15 durch Obstlt. Riedl eine Niederschrift mit dem Beschuldigten aufge-
nommen wird. Während der Niederschrift sind ein weiterer Kriminalbeamter, die Dolmetsche-
rin, der erwähnte Vertreter der Botschaft sowie der gefertigte Journalrichter anwesend. Nach-
dem der Beschuldigte auf die Vorhalte kaum brauchbare Antworten gibt und der Eindruck
entsteht, es geht den Vertretern des Iran nur darum, den Erhebungsstand zu erfahren, wird
die Vernehmung um 20.15 abgebrochen
bb) Amtsvermerk des Untersuchungsrichter Dr. Danek vom 20. Juli 1989 (siehe
auch die Seiten 26 und 27 im Bericht des Bundesministeriums für Justiz vom
12. Mai 1997):
Im KFJ-Spital wird in Erfahrung gebracht, daß Sahraroodi entlassen werden soll, dies
wahrscheinlich morgen früh. Der Botschafter des Iran gibt auf Befragen an, daß ein Ärzte-
team aus Teheran bereitstehe, welches den Verletzten übernehmen solle, ob dieser noch ei-
ne Zeit lang in Österreich bleiben solle oder unverzüglich in den Iran gebracht werde, könne
er nicht sagen
cc) Im Protokoll über die Zeugenvernehmung des Mohammad Djafari Sahraroodi
am 20. Juli 1989 durch Richter Dr. Danek ist unter anderem festgehalten
(siehe auch die Beilage 14 zum Bericht des Bundesministeriums für Justiz
vom 12. Mai 1997):
„Mir wird erklärt, daß der U-Richter in Anwesenheit eines Dolmetsch einige Fragen zum Tat-
hergang beantwortet haben will. Ich gebe dazu an, daß ich mich weigere, irgendwelche Fra-
gen des Richters ohne Anwesenheit einer Vertrauensperson der iranischen Botschaft zu be-
antworten. Mir wird erklärt, daß eine solche Anwesenheit nicht möglich ist und weigere ich
mich daher Fragen zum Tathergang zu beantworten.
Auf Frage, ob es nicht in meinem Interesse liegt, daß es den österreichischen Behörden ge-
lingt, den Tathergang aufzuklären, gebe ich an, daß ich den österreichischen Behörden be-
reits Auskünfte gegeben habe. Auf Frage, ob ich im Falle einer Spitalsentlassung in den Iran
zurückkehre, dies unverzüglich, oder den österreichischen Behörden für Ermittlungen noch
zur Verfügung stehen will, gebe ich an, daß ich als Beamter des Außenministeriums des Iran
das tun werde, war mir meine Regierung vorschreibt.
Ich weigere mich, dieses Protokoll zu unterschreiben, da es in deutscher Sprache abgefaßt
ist, dies obwohl es mir durch Dolmetsch übersetzt wird.
Auf Frage, warum ich seit der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit der iranischen Bot-
schaft am 18.7.1989 die Kooperation mit den österreichischen Behörden verweigere, gebe
ich an, daß mir seitens der Botschaft
gesagt wurde, daß ich nur in Anwesenheit eines Bot-
schaftsangehörigen Aussagen tätigen und Protokolle unterschrieben dürfte. Dies sei eine An-
weisung aus Teheran.
Ende: 14.15 Uhr
Festgestellt wird, daß um 14.15 Uhr der Botschafter des Iran erscheint und für den Zeugen
Essen bringt und mit diesem sprechen will. Der Botschafter wird durch den Richter befragt,
ob er einer Vernehmung des Zeugen zum Sachverhalt zustimmt. Der Botschafter gibt an,
daß der Zeuge zuerst essen solle, dann werde er sich mit dem Zeugen unterhalten und dann
werde er entscheiden, ob der Zeuge aussagen soll oder nicht. Auf Frage, wie lange dies ins-
gesamt dauern werde, gibt der Botschafter an, daß er das nicht sagen könne.
Die Vernehmung wird nunmehr um 15.00 Uhr fortgesetzt, nachdem der iranische Botschafter
erklärt hat, daß der Zeuge bereit sei auszusagen, dies in Anwesenheit eines Herrn Khonsari,
Angestellter der iranischen Botschaft. An der Befragung nimmt auch Frau Insp. Leikam von
der Staatspolizei teil.
Der Zeuge gibt ergänzend an:
Nach Rücksprache mit dem anwesenden Botschaftsangehörigen verweigere ich eine Unter-
schriftsleistung unter das Protokoll.
Ende: 16.55 Uhr“
dd) Über die gerichtliche Zeugenvernehmung des Sahraroodi liegt auch ein Be-
richt des Staatspolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wien vor (sie-
he auch Beilage 17 des Berichtes des Bundesministeriums für Justiz vom
12. Mai 1997):
„Am heutigen Tag erschien Untersuchungsrichter Dannig, eine Rechtspraktikantin, sowie ei-
ne Schriftführerin des Gerichts, im Spital, um Djafari Shararoodi einzuvernehmen. Als Dol-
metsch fungierte Frau Manahi. Nachdem dem Verletzten erklärt worden war, wer die anwe-
senden Personen seien und daß sie eine Befragung durchführen wollen, erklärte dieser um-
gehend, daß er nicht bereit sei Aussagen zu machen, solange kein Vertreter der iranischen
Botschaft anwesend wäre. Es wurde ihm vom Richter erklärt, daß dies in Österreich nicht üb-
lich und auch nicht vorgesehen sie. Djafari Sahraroodi sagte, daß er dann keinerlei Aussagen
machen wolle. Er wurde dann vom U-Richter gefragt, ob er dies unterschreiben würde. Djafa-
ri Sahraroodi gab an, daß er nichts unterschreiben werde, auch nicht, wenn ihm vom Dolmet-
scher übersetzt wird, da man hierzulande nicht in persischer Sprache schreibe.
Um 14.30 Uhr erschien der iranische Botschafter in Begleitung von Herrn Khonssari, eben-
falls von der iranischen Botschaft, und brachte dem Verletzten zu Essen mit. Er wurde vom
Richter zwecks Befragung des Djafari Sahraroodi angesprochen und gab ihm der Botschafter
zur Antwort, daß dem nichts entgegenstehe, sobald der Verletzte seinen „Lunch“ zu sich ge-
nommen habe. In weiterer Folge verbrachten der Botschafter und Herr Khonssari annähernd
eine 3/4 Stunde bei dem Verletzten. Erst dann konnte die gerichtliche Einvernahme erfolgen.
Bei dieser waren außer dem Untersuchungsrichter und dem Verletzten noch Herr Khonssari,
die Gerichtspraktikantin, die Schriftführerin, sowie die Gefertigte anwesend.
Djafari Sahraroodi verweigerte die Unterschrift auf dem Vernehmungsprotokoll und Herr
Khonssari verwies darauf, daß dies auf Empfehlung der iranischen Botschaft geschehe. Herr
Bozorgian habe auch einmal etwas unterschrieben und jetzt sei gegen ihn ein Haftbefehl er-
lassen worden.“
Zu 7:
Der damals zuständig gewesene Staatsanwalt Dr. Fasching führt in seiner - aus An-
laß der vorliegenden Anfrage eingeholten - Stellungnahme vom 25. Juni 1997 zu
diesem Punkt folgendes aus:
„Die Justiz erhielt von der Bundespolizeidirektion Wien, Staatspolizeiliches Büro (nunmehr: Büro für
Staatsschutz) und jeweils unter I-Pos 400/IIIa/15/89 res zu nachangeführten Zeitpunkten folgende In-
formationen über die Reduktion der Botschaftsbewachung (der Botschaft der Islamischen Republik
Iran), wobei im Bereich der Staatsanwaltschaft Wien in diesem Zusammenhang von Justizorganen
keine Aktenvermerke angelegt worden waren, nämlich:
a) am 11.12.1989 (Zeitpunkt des Einlangens bei der Staatsanwaltschaft Wien), eine mit 29.11.1989
datierte, in Form eines Aktenvermerkes festgehaltene Mitteilung, welche von ha. am 15.12.1989 an
den Untersuchungsrichter nachgereicht wurde. Der Aktenvermerk trägt folgenden Wortlaut:
‚Betreff: Mordanschlag in Wien 3., Linke Bahngasse 5/12,
hier: Fahndungsmaß nahmen im Bereich der
Iranischen Botschaft.
Aktenvermerk
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Sektionschef Dr. Danzinger, erteilt am 29.11.1989,
um 14.52 Uhr dem Leiter der Abteilung 1, Hofrat Mag. Liebhart, im Zusammenhang mit den Fahn-
dungsmaßnahmen vor der Iranischen Botschaft folgende Weisung:
1.) Die Personenkontrolle ist fortzusetzen, sie hat schonend zu erfolgen und sich nur auf möglicher-
weise in Frage kommende Personen zu beziehen. Die Kontrolle ist durch Krb. durchzuführen, sei-
tens der SWB ist nur Assistenzleistung zu gewähren.
2.) Seitens der Sicherheitswache sind anstelle der Doppelposten Einzelposten aufzustellen, sodaß
das gesamte SWB-Kontingent um drei Mann zu reduzieren ist.
Um 14.58 Uhr wurde BezInsp. Kainz und um 15.02 Uhr Oberst Henglmüller vom GI-Referat 1 a von
der neuen Vorgangsweise in Kenntnis gesetzt.
(gez.) Dr. Nevoral
Oberrat
b) Ebenfalls am 11.12.1989 (Zeitpunkt des Einlangens bei der Staatsanwaltschaft Wien) eine mit
5.12.1989 datierte, gleichfalls in Form eines Aktenvermerkes festgehaltene Information, welche
ebenfalls am 15.12.1989 an den Untersuchungsrichter nachgereicht wurde.
Der Aktenvermerk weist folgenden Wortlaut auf:
‚Betrifft: Mordanschlag in Wien 3., Linke Bahngasse 5/12;
Überwachung der Botschaft der Islamischen Republik Iran;
Reduzierung der Überwachungsdienst versehenden Beamten
auf zwei Krb.
Aktenvermerk
Am 5.12.1989, um 18.20 Uhr, gibt Oberrat Dr. Nevoral dem hiesigen Journaldienst fernmündlich an-
her bekannt, daß ab sofort die
Überwachung bei der Botschaft der Islamischen Republik Iran wieder
auf nur zwei Kriminalbeamte ein Krb. vom staatspolizeilichen Büro und jeweils ein Krb. vom Krimi-
nalbeamteninspektorat - zu reduzieren ist.
Oberrat Dr. Nevoral wird bezüglich dieser ergangenen Weisung gesondert einen Aktenvermerk legen.
Die Verständigung der in Frage kommenden kommandierten Beamten wurde sogleich eingeleitet.
(gez.) Walter Schäffer
Abtl.‘
G) Ebenfalls am 11.12.1989 eine in Form eines Aktenvermerkes verfaßte Information, welche
ebenso wie die vorhin erwähnten am 15.12.1989 an den Untersuchungsrichter nachgereicht wor-
den war. Der Aktenvermerk hat nachstehenden Wortlaut:
‚Betreff: Mordanschlag am 13.7.1989,
hier: Fahndungsmaßnahmen
bei der Iranischen Botschaft
Aktenvermerk
Hofrat Mag. Hochenbichler gibt um 18.14 Uhr folgende Weisung:
Über Antrag des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Sektionschef Dr. Danzinger und nach
Rücksprache mit dem Herrn Polizeipräsidenten Dr. Bögl, sind die ab 18.11.1989 bei der Iranischen
Botschaft erfolgten Fahndungsmaßnahmen auf den Stand vor dem 18.11.1989 zu reduzieren. Vor
der Botschaft versehen daher ab sofort nur mehr zwei Krb. Dienst.
Um 18.15 Uhr wurden dem Permanenzoffizier, Obstlt. Paumann betreffend der SW und um 18.17
Uhr Abt.Insp. Schäfer (Gruppenführer) betreffend der Krb. von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Zum SW 5 (Iranische Botschaft) wurde sofort ein Journalwagen wegen Nichterreichbarkeit über Funk
entsandt. Mit 19.00 Uhr wurde auch die Reduzierung der Krb. durchgeführt.
(gez.) Dr. Nevoral
Oberrat‘
d) Offenbar am 23.5.1990 (zu welchem Zeitpunkt die Information offensichtlich bei Gericht eingelangt
war), welche Information der StA Wien frühestens am 15.6.1990 zur Kenntnis gelangt war, eine
mit 15.5.1990 datierte, an das LGSt Wien z.H. Herrn Richter Dr. Danek gerichtete Mitteilung nach-
stehenden Inhaltes:
‚Betreff: Mordanschlag in Wien 3., Linke Bahngasse 5/12
am 13.7.1989.
Im Hinblick auf das am 4.5.1990 geführte Gespräch bezüglich der Fahndungsmaßnahmen nach Amir
Mansour Bozorgian-Assl wird mitgeteilt, daß nach einem Schreiben der Einsatzgruppe zur Bekämp-
fung des Terrorismus - EBT vom 11.5.1990
Bozorgian-Ass mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit nicht mehr in der Iranischen Botschaft in Wien ist. Die Fahndungsmaßnahmen vor der
Botschaft wurden daher am 11.5.1990 um 14.10 Uhr eingestellt.
(gez.) Mag. Hochenbichler
Hofrat‘.
Weitere Informationen über die Botschaftsbewachung sind seinerzeit - nach den mir
vorliegenden Akten - der Justiz nicht zugegangen.