2570/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2578/J-NR/l997, betreffend Nahverkehrsschiene
Salzburg-Stadt - Freilassing, die die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 11. Juni 1997
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu 1 ,2 und 3:
Ist es richtig, daß der von Land und Stadt Salzburg vorgelegte gemeinsame Entwurf
einer Planungsübereinkunft für die Nahverkehrsschiene Stadt Salzburg Freilassing
seitens des Bundes noch nicht unterschrieben ist?
Wenn ja, warum nicht?
Wann kann diese planungsübereinkunft unterschrieben werden?
Bereits im Frühjahr 1996 wurde zwischen dem Land Salzburg, dem Bund und den ÖBB
Einvernehmen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit konkreter Planungen für einen
Nahverkehrsausbau erzielt und eine weitgehende Übereinstimmung über den Text eines
diesbezüglichen Planungsübereinkommens hergestellt. Infolge der Aktivitäten einer Bürger-
initiative (Wunsch nach 4 Zwischenhaltestellen, Einsatz von Stadtbahn—Triebwagen) wurde im
Sommer 1996 die Stadt Salzburg einbezogen, wobei die Auswirkungen der neuen Forderungen
auf die Projektierungstätigkeit von den ÖBB geprüft werden mußten. Der Vertragstext konnte
grundsätzlich bereits am 15. Oktober 1996 zwischen den nunmehr 4 Vertragspartnern abge-
stimmt werden
Das Land Salzburg hat in weiterer Folge mit Schreiben vom 26. Februar 1997 die Aufnahme
einer Klausel betreffend Einschaumöglichkeiten des Landesrechnungshofes bzw. des Kontroll-
amtes der Stadtgemeinde Salzburg gefordert. Nach interner Prüfung dieser Forderung auf
Bundesseite wurde am 11. April 1997 ein entsprechend modifizierter Vertragsentwurf an alle
Beteiligten zur abschließenden Stellungnahme versendet. Während von allen anderen Be-
teiligten bereits bis Ende Juni positive Stellungnahmen vorlagen, hat der Vorstand der ÖBB erst
im Juli dieses Jahres reagiert.
4. Wann wird die konkrete Detailplanung abgeschlossen sein?
Wie mir die ÖBB mitteilen, beträgt - gemäß dem Übereinkommen für die Infrastrukturplanung
„Regionaler Schienenverkehr Salzburg Hbf - Freilassing“ - die Planungsdauer ca. 2 3/4 Jahre,
wobei diesem Zeitraum die für die Ausschreibung und Vergabe erforderlichen Zeiten vor—
anzustellen sind.
5., 6., 7. und 8:
Gibt es seitens des Ministeriums bereits verbindliche Zusagen an die Stadt Salzburg
und/oder Land Salzburg, sich an der Finanzierung dieses Nahverkehrsastes in Rich-
tung Freilassing schlüssel- und/oder betragsmäßig zu beteiligen?
Wenn ja, wie hoch ist der Betrag bzw. der Schlüssel?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Mittel (LB. SCHIG) werden für diesen Schienen nahverkehr Salzburg Haupt-
bahnhof und Freilassing eingesetzt werden?
Grundsätzlich besteht die Bereitschaft des Bundes, im Sinne gemeinsamer verkehrspolitischer
Zielsetzungen zweckmäßige Projekte ehestmöglich zu realisieren und hiefür im Sinne des
Bundesbahngesetzes 1992 nutzenorientierte Finanzierungsformen zu suchen. Dies wurde den
an den Verhandlungen über das ggstl. Planungsübereinkommen Beteiligten auch zur Kenntnis
gebracht und Einvernehmen erzielt, daß es derzeit, d.h. noch vor Beginn des Planungsstadiums,
noch verfrüht wäre, hierüber
konkrete Verhandlungen aufzunehmen.
9. Ist es möglich, diese Nahverkehrsschiene rasch und rechtzeitig zu realisieren, wenn es
in Salzburg zur Durchführung der Fußball-EM 2004 oder der Olympischen Winter-
spiele im Jahr 2006 kommt?
Laut Auskunft der ÖBB ist aus derzeitiger Sicht, falls im vorgesehenen Planungs- und Vergabe-
prozeß sowie im nachfolgenden eisenbahnrechtlichen Verfahren keine unvorhergesehenen
Schwierigkeiten (Fremdverzögerungen, gravierende technische Probleme, etc.) auftreten, eine
Inbetriebnahme bis zu den allenfalls stattfindenden Olympischen Winterspielen im Jahr 2006
möglich.