2571/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2593/J-NR/1997, betreffend Verkehrsbelastung
auf der A 1, die die Abgeordneten Großruck und Kollegen am 12. Juni 1997 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1. und 2.
Besitzen Sie Statistiken über den Anteil des Schwerverkehrs auf der A 1 zwischen
Wien und Salzburg?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil ausländischer Schwerfahrzeuge?
Im September 1994 wurden 3904 LKW bei der Autobahnstation Lindach (OÖ) gezählt. Der
Anteil der ausländischen Schwerfahrzeuge lag bei 15,6 %.
Inzwischen hat dieser Wert aufgrund der Zunahme des Verkehrs mit den ehemaligen Oststaaten
weiter zugenommen.
Zu 3. und 4:
Befürworten Sie ein Überholverbot im Sinne dieser Anfrage?
Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen zur Verkehrsentlastung auf der A 1 werden
Sie setzen?
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat 1996 Unfälle auf Autobahnen, an
denen Schwerfahrzeuge beteiligt waren, analysiert. Es wurden unter Heranziehung von Unfall-
zahlen jene Bereiche erfaßt, bei denen diese Unfallzahlen selektive LKW-Überholverbote oder
ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t auf dem äußerst linken Fahrstreifen aus Verkehrssicherheits-
gründen notwendig machen.
1. Auf der Westautobahn A 1 in Niederösterreich sind folgende LKW-Überholverbote verordnet
worden:
Richtunsfahrbahn Salzburg: von km 23,2 bis km 25,850
von km 31,0 bis km 31,4
von km 36,2 bis km 37,95
von km 48,2 bis km 53,2
von km 111,0 bis km 117,8
von km 145,0 bis km 149,5.
Richtungsfahrbahn Wien: von km 64,1 bis km 60,9
von km 54,9 bis km 48,7
von km 43,6 bis km 40,5.
Von km 31,7 bis km 34,9, Richtungsfahrbahn Salzburg (das ist der Bereich im Knoten Stein-
häusl, der bis zu vier Fahrstreifen aufweist), wurde aufgrund des verkehrstechnischen Gut-
achtens ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t verordnet.
Alle Verordnungen gelten bereits.
2. In Oberösterreich wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr auf der
A l ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t auf dem äußerst linken Fahrstreifen in folgenden
Bereichen verordnet:
RFBSalzburg: von km 164,000 bis km 178,000;
RFB i n: von km 174,500 bis km 169,500.
Das Land Oberösterreich hat sich bisher entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in der StVG
geweigert, diese Verordnung kundzumachen, sodaß in Oberösterreich diese Maßnahme noch
immer nicht wirksam ist
3. In Salzburg ist beabsichtigt, Überholverbote für LKW über 7,5 t auf folgenden Abschnitten
der A 1 zu verordnen:
RFB München: von km 281,000 bis km 299,256;
RFB Wien: von km 297,638 bis km 281,000.
Das Ermittlungsverfahren dafür ist noch im Gange.