2573/AB XX.GP
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen
Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
ZudenFragen1und2:
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat direkt keine eigenen
Berechnungen durchgeführt, die Aufschluß darüber geben, wie sich ein Splitting der
während der Ehe erworbenen Pensionsversicherungszeiten auf die durchschnittliche
Höhe der Pensionen von Frauen und Männern auswirkt.
Zu diesem Thema bzw. zu dem weitergefaßten Thema eigenständige Altersver-
sorgung von Frauen gab es aber ein breit angelegtes Forschungsprojekt im Auftrag
des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz, das
vom Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung durchgeführt
wurde („Neue Wege der eigenständigen Alterssicherung von Frauen - Ausgangslage
und Reformmodelle“, Projektbericht, November 1996). In dieser Studie wurden ver-
schiedenste Modelle in bezug auf ihre Tauglichkeit zur Verbesserung dereigen-
ständigen ökonomischen Absicherung im Alter - insbesondere der Frauen - unter-
sucht:
Dabei schneidet im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage das Splitting aus der
Sicht der Frauen zwar in fast jeder Hinsicht besser ab, die gesteckten Ziele - nämlich
eine Verbesserung der eigenständigen Altersversorgung der Frauen - wurden aber
fast ausnahmslos nur in unbefriedigender Weise oder nur für bestimmte Frauen-
gruppen erreicht, so der Tenor der Studie. Darüber hinaus kann gerade bei
Niedrigeinkommenspersonen der eigenständige Anspruch häufig unter der Armuts-
grenze zu liegen kommen. Exakte Zahlen über den daraus resultierenden ver-
mehrten Anfall von Ausgleichszulagen sind aber auch dieser Studie nicht zu ent-
nehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist daher der Auf-
fassung, daß die geeignetste Methode, die eigenständige Alterssicherung der
Frauen zu verbessern, darin besteht, Frauen die Möglichkeit zu bieten, eigene
Beitragszeiten zu erwerben. Zu einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
zählen vielfältige Maßnahmen wie etwa eine Verbesserung des Umfeldes
(Schlagwort: Kinderbetreuungseinrichtungen) oder die jetzt diskutierte Einbeziehung
geringfügig beschäftigter Personen in die Sozialversicherung. Dazu können aber
auch Modelle gehören, die die Einführung einer individuellen, von der Erwerbsarbeit
losgelösten Pflichtversicherung vorsehen, soferne tatsächlich auch eine adäquate
Beitragsleistung - etwa durch den Staat oder den erwerbstätigen Ehepartner - er-
folgt.
Zur Frage 3:
Seit 1993 werden Kindererziehungszeiten im Ausmaß von maximal 4 Jahren pro
Kind bei der Pensionsberechnung voll berücksichtigt. Dies hat nicht nur dazu geführt,
daß die Höhe der Neuzugangspensionen der Frauen seither um einiges stärker ge-
stiegen sind, als jene der Männer, sondern daß darüber hinaus viele Frauen die
Pension de facto früher als aufgrund der alten Rechtslage in Anspruch nehmen
konnten.
Beides hat die gesetzliche Pensionsversicherung in den vergangenen Jahren nicht
unerheblich belastet, da diesen Mehraufwendungen eine äußerst ungenügende Ab-
geltung für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung durch den Familien-
lastenausgleichstonds gegenübersteht.
Eine Berücksichtigung intensiver familiärer Kinderbetreungszeiten über das der-
zeitige Ausmaß von 4 Jahren hinaus, würde die Pensionsversicherung zusätzlich
finanziell belasten, da derartige Maßnahmen nicht nur leistungserhöhend wirken,
sondern auch neue Ansprüche begründen bzw. vorgezogene Leistungen er-
möglichen.
Finanziell vertretbare Verbesserungen werden diesbezüglich ohnedies im Rahmen
der Pensionsreform diskutiert: dies betrifft einerseits die Erhöhung der Bemessungs-
grundlage für Zeiten der Kindererziehung und andererseits die bessere sozial-
rechtliche Absicherung von Personen, die nahe Angehörige pflegen.
Zur Frage 4
Im Vordergrund der Berechnungen meines Ressorts stehen derzeit und in den
kommenden Monaten dringende Fragen der Budgeterstellung und der mittel- und
langfristigen Pensionsreform: Zusätzliche Berechnungen etwa in bezug auf die
Auswirkungen eines Pensionssplittings sind für die nächste Zeit daher nicht möglich.