2576/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Einstellung der Finanzierung von arbeitsmarktpolitisch relevanten Maß-

nahmen für Mädchen und Frauen durch das Arbeitsmarktservice

in Wien und Niederösterreich,

Nr. 2590/J

Zur Anfrage möchte ich einleitend darlegen:

Das Arbeitsmarktservice hat in Wahrnehmung seiner Auftraggeberfunktion beim Zu-

kauf von Beratungs- und Betreuungsleistungen entsprechend den ihm übertragenen

Aufgaben inhaltliche Vorgaben an externe Einrichtungen präzisiert, die zu erbringen-

den Leistungen hinsichtlich ihrer Kosten normiert und einen bedarfsgerechten Aus-

bau von Maßnahmen forciert. Dadurch ist es damit gelungen, das Maßnahmenan-

gebot nach arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten zielgerechter und effizienter zu

gestalten

Ich kann mich daher Ihrer Meinung nicht anschließen, wenn Sie aus diesen Bemü-

hungen um eine Erhöhung der Problemlösungskapazität der österreichischen Ar-

beitsmarktpolitik einen Abbau bestehender Fördermöglichkeiten ableiten. Entgegen

dieser Fehleinschätzung hat das Arbeitsmarktservice auf der Basis des gesetzlich

festgelegten Auftrags, insbesondere der geschlechtsspezifischen Teilung des Ar-

beitsmarkts sowie der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen-

zuwirken (§ 31 Abs. 3 AMSG) und auf der Grundlage meiner Zielvorgaben, wonach

Frauen mit besonderen Beschäftigungsproblemen hohe Priorität einzuräumen ist,

frauenspezifische Maßnahmenangebote beträchtlich ausgeweitet.

Dies gilt auch für den Zukauf externer Leistungen: So wurde die Zahl der österreich-

weit vom Arbeitsmarktservice (mit)finanzierten Frauen- und Mädchenberatungsstel-

len in den letzten Jahren laufend erhöht, und auch in den Bundesländern Wien und

Niederösterreich kam es zu einer deutlichen Intensivierung frauenspezifischer Aktivi-

täten (siehe Beantwortung der Frage 2).

Frage1:

Ist Ihnen bekannt, daß das Arbeitsmarktservice (AMS) seit 1994 massiven Druck

und konzeptionelle Eingriffe bei externen arbeitsmarktpolitisch orientierten Einrich-

tungen und darüber hinaus die Einstellung der Finanzierung bei folgenden Einrich-

tungen - „Technik + Werken für Mädchen“ - Kassandra in Mödling; Frauenbera-

tungsstelle „Courage“ in St. Pölten; „Beratungsstelle für Migrantlnnen“ in Baden,

„Frauen beraten Frauen“ in Wien, Berufsorientierung für Mädchen und junge Frauen

- „Mira“ in Baden, Frauenberatungsstelle ‚,Kassandra“ in Mödling - vorgenommen

hat?

Antwort:

Neben der einleitenden inhaltlichen Argumentation zu Ihrer Anfrage muß ich meine

Verwunderung darüber ausdrücken, daß Sie „konzeptionelle Eingriffe“ des Arbeits-

marktservice gegenüber Leistungsanbietern kritisieren. Das Arbeitsmarktservice hat

die Aufgabe, öffentliche Gelder auf gesetzlicher Basis einzuheben und für definierte

Zwecke auszugeben. Das Arbeitsmarktservice würde gesetzwidrig handeln und mich

zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen zwingen, würde es dies nicht mit konzeptio-

nellen Vorstellungen tun und jeder Forderung von außen ohne Druck nachkommen.

Im einzelnen sind die Gründe bei den von Ihnen genannten Projekten für die zumin-

dest vorübergehende Beendigung der kooperationsbeziehungen mit dem Arbeits-

marktservice unterschiedlich:

Die Frauenberatungsstelle ,,COURAGE“ hat 1996 auf eine Weiterfördung verzichtet.

Sie stellte keinen Verlängerungsantrag an das Arbeitsmarktservice Niederösterreich,

obwohl sowohl die Regionale Geschäftsstelle als auch die Landesgeschäftsstelle

größtes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit der Frauenberatungsstelle

COURAGE hatten.

Im Fall des Berufsorientierungskurses für Mädchen in Baden „MIRA“ wurde der

Wunsch des Arbeitsmarktservice Niederösterreich nach einer Teilung des Jahres-

kurses in zwei Halbjahreskurse und der Einhaltung der auch für andere Träger von

Ausbildungsmaßnahmen geltenden Normkosten von den Betreiberinnen am

7.4.1997 per Fax abgelehnt und es wurde kein weiterer Antrag mehr gestellt. Die

vorgeschlagene effizienzsteigernde Modifikation des Projektkonzepts zielte unter

anderem darauf ab die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen und die Vermitt-

lungsquote nach Kursende anzuheben. Das AMS NÖ sucht derzeit einen Träger, der

Berufsorientierungskurse im Raum Baden für Mädchen anbietet, da nach wie vor

großes Interesse an einer effizienten arbeitsmarktpolitischen Ausbildungsmaßnahme

für Mädchen besteht

Die Zusammenarbeit mit der „Beratungsstelle für MigrantInnen“ in Baden war auf-

grund vereinsinterner Querelen nicht mehr möglich. Aus dem selben Grund zog sich

auch das Bundesministerium für Inneres aus der Förderung zurück. Derzeit wird in

Bad Vöslau eine neue Beratungsstelle für Ausländerinnen aufgebaut, um den regio-

nalen Bedarf an Beratung für diese Zielgruppe sicherzustellen.

Dem Verein „Technik + Werken für Mädchen“ in Mödling wurde gemäß eines Be-

schlusses des sozialpartnerschaftlich besetzten Landesdirektoriums des Arbeits-

marktservice Niederösterreich vom 7.6.1994 die Beihilfengewährung aus Mitteln des

Arbeitsmarktservice mit der Begründung abgelehnt, daß hinsichtlich der Beratung,

Berufsorientierung und Berufswahlunterstützung von schulpflichtigen Mädchen im

vom Arbeitsmarktservice abzudeckenden Aufgabenbereich in Niederösterreich und

speziell im Gebiet der Regionalen Geschäftsstelle Mödling ein ausreichendes Un-

terstützungsangebot zur Verfügung steht.

Diese Entscheidung des Landesdirektoriums ist kein Ausdruck der Mißachtung der

bisherigen Arbeit des Vereines. Sie ergibt sich vielmehr aus der Notwendigkeit für

das Arbeitsmarktservice Niederösterreich entsprechend den übertragenen Aufgaben,

Prioritäten zu setzen. Die Betreuung von 10- bis 15-jährigen Mädchen im Hinblick

auf die Berufswahl ist zweifellos eine wichtige und sinnvolle Aufgabe. Das allein ist

aber noch kein ausreichender Grund für eine Förderung durch das Arbeitsmarktser-

vice. Für Schulpflichtige ist vor allem die Schulverwaltung zuständig.

Beim Projekt KASSANDRA in Mödling wurden für das Arbeitsjahr 1997 vom Arbeits-

marktservice deshalb keine Maßnahmen mehr angekauft, weil die für die Aktivgrup-

pen aufgewendeten kosten im Verhältnis zu den damit erreichten arbeitsmarktpoliti-

schen Erfolgen und auch im Vergleich mit ähnlichen Maßnahmen bei anderen Frau-

enberatungsstellen zu hoch waren. Bis Ende Juni1997 wurde noch eine halbjährige

Auslaufförderung gewährt.

In Wien war vor allem im 2. Halbjahr 1995 eine produktive Zusammenarbeit mit dem

Verein „Frauen beraten Frauen“ nicht mehr möglich, sodaß nach Auffassung des

Arbeitsmarktservice die arbeitsmarktpolitische Betreuung von Frauen in der Bun-

deshauptstadt nicht mehr im ausreichenden Maß gewährleistet werden konnte. Im

Rahmen eines neuen, umfassenderen Gesamtkonzepts zum Aufbau eines flächen-

deckenden Versorgungsnetzes wurden 1996 drei neue Frauenberatungsstellen ins

Leben gerufen.

Frage2:

Wie erklären Sie es, daß seit der Ausgliederung des AMS aus der Bundesverwaltung

1994 insbesondere bei arbeitsmarktpolitisch orientierten Trägereinrichtungen, die mit

Mädchen und Frauen arbeiten und seit vielen Jahren erfolgreich Maßnahmen für das

AMS durchführten, alleine in Wien und NÖ eine Reduzierung der bestehenden In-

frastruktur um sechs Einrichtungen erfolgte bzw. deren arbeitsmarktpolitische Tätig-

keitsbereiche eingestellt wurden?

Antwort:

Seit 1994 wurden die Förderungen von arbeitsmarktpolitisch orientierten Trägerein-

richtungen für Mädchen und Frauen sowohl in Niederösterreich als auch in Wien

deutlich ausgeweitet. So kamen in Niederösterreich zu den zwei bereits bestehen-

den Frauenbeschäftigungsprojekten (Grenzland Naturprodukte und Textilrecycling in

Gmünd) noch drei neue dazu (Fairwurzelt in St. Pölten, Lima in Lilienfeld und Frau &

Arbeit in Amstetten) und sind in Zwettl, in Mödling und Hollabrunn drei zusätzliche

Frauenbeschäftigungprojekte geplant. Das Arbeitsmarktservice Niederösterreich för-

dert derzeit fünf Frauenberatungsstellen (Frauen für Frauen in Hollabrunn, LISA in

Zwettl, Frauenforum in Gänserndorf‘ Freiraum in Neunkirchen, Frau & Arbeit in Am-

stetten), fünf Frauenhäuser (Wendepunkt in Wiener Neustadt, Frauenhaus in Am-

stetten, Mädchenwohnheim Mödling, Frauenhaus Neunkirchen, Haus der Frau in St.

Pölten) und 52 Kinderbetreuungseinrichtungen.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen wurde eine spezielle Gründungsberatung

für Frauen eingerichtet und drei weitere Projekte mit der Zielgruppe Frauen und

Mädchen beantragt. Ein spezielles Augenmerk wird vor allem auch auf die Weiter-

entwicklung der Qualifizierungsförderung für Frauen gelegt, weshalb die Schaffung

zusätzlicher Angebote, wie zum Beispiel Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich neuer

Technologien oder orientierungmaßnahmen in nicht-traditionellen Berufsfeldern,

geplant ist.

Auch in Wien kann im Zusammenhang mit der nicht mehr erfolgten Weiterförderung

des Vereins „Frauen beraten Frauen“ nicht von einer „Reduzierung der bestehenden

Infrastruktur“ gesprochen werden. Vielmehr wurde im Rahmen des bereits erwähn-

ten Gesamtkonzepts das Beratungsangebot für Frauen verdoppelt.

Frage3:

Wie beurteilen Sie, unter Bedachtnahme auf das AMSG 1994 und auf das Einheit-

liche Programmplanungsdokument des ESF - Ziel 3, 1995 - 1999, die ungleiche Vor-

gangsweise des AMS gegenüber den Einrichtungen in den Bundesländern Wien und

NÖ und in den anderen Bundesländern?

Entspricht diese Vorgangsweise dem Programmplanungsdokument des ESF?

Antwort:

Unter Bedachtnahme auf das AMSG (§31 Abs.3) ist die Förderung der Chancen-

gleichheit von Frauen und Männern eine der wichtigsten Aufgaben der österreichi-

schen Arbeitsmarktpolitik. Durch eine geschlechtsspezifische Differenzierung sämtli-

cher personenbezogener Erfolgsindikatoren, die zur Beobachtung und Steuerung

der Aktivitäten des Arbeitsmarktservice herangezogen werden, wird die Erreichung

der in diesem Bereich vorgegebenen und selbstgesteckten Ziele laufend überprüft.

Auch das Einheitliche Programmplanungsdokument des ESF gibt Inhalte und nicht

die Förderung konkreter Maßnahmen oder Projekträger vor. Die dem Arbeits-

marktservice zur Verfügung stehenden ESF-Mittel sind zweckgebunden und müssen

für die im Einheitlichen Programmplanungsdokument definierten Zielgruppen und

Maßnahmen verwendet werden. Gemäß den Programmvorgaben sind die konkreten

Förderentscheidungen jedoch vor Ort und in Abstimmung auf die jeweiligen regiona-

len Bedingungen zu treffen.

Frage 4:

Hat das AMS den externen Trägereinrichtungen einen objektiven und transparenten

Kriterienkatalog vorgelegt, bevor es zu konzeptionellen Eingriffen und zur Einstellung

der Finanzierung kam?

Antwort:

In jedem Fall wurden intensive Gespräche geführt, in denen den Projektvertreterin-

nen die Voraussetzungen für eine Förderung aus Mitteln des AMSG dargelegt wur-

den und wo zum Teil auch die Möglichkeiten einer weiteren Beihilfengewährung ver-

handelt und entsprechende konzeptuelle Anpassungen diskutiert wurden. Wenn da-

bei keine Einigung erzielt werden konnte, so ist das mit Sicherheit nicht auf die man-

gelnde Informations- und Gesprächsbereitschaft des Arbeitsmarktservice zu-

rückzuführen.

Frage 5:

Wurde die teils seit fast einem Jahrzehnt geleistete und arbeitsmarktpolitische rele-

vante Tätigkeit der oben genannten Einrichtungen vor der Einstellung der Finanzie-

rung einer umfassenden AMS-internen und/oder AMS-externen Evaluierung unter-

zogen?

Antwort:

Die Entscheidungen wurden auf der Grundlage entsprechender Daten über Ziele,

Tätigkeitsbereiche und arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit der einzelnen Projekte

getroffen.

Frage 6:

Inwieweit spielte bei diesen AMS-Entscheidungen der Wert der regionalen Veranke-

rung der Einrichtungen und die jahrelange arbeitsmarktpolitische Erfahrung der Mit-

arbeiterinnen eine Rolle?

Antwort:

Die regionale Verankerung ist eine der wichtigsten Kriterien für die Förderbarkeit ei-

nes Projektvorhabens. Dazu gehört allerdings auch der Aufbau und die Erhaltung

von produktiven Kooperationsbeziehungen mit den jeweiligen Regionalen Ge-

schäftsstellen des Arbeitsmarktservice. Wie die Ergebnisse von einschlägigen Eva-

luierungen und Studien zeigen, ist die möglichst friktionsfreie Zusammenarbeit zwi-

schen dem zuständigen Arbeitsmarktservice und den jeweiligen Projektbetreiberin-

nen ein wesentlicher Faktor für die Erzielung eines entsprechenden arbeitsmarkt-

politischen Erfolgs.

Frage 7:

Werden Effizienz - und Qualitätskriterien von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

ausschließlich durch das AMS definiert?

Inwieweit findet die langjährige praktische Erfahrung der Mitarbeiterinnen von exter-

nen Einrichtungen Berücksichtigung?

Antwort:

Die Erfahrungen von Mitarbeiterinnen externer arbeitsmarktpolitisch relevanter Ein-

richtungen fließen natürlich immer wieder in die Entwicklung und Bewertung ar-

beitsmarktspolitischer Instrumentarien ein. So wurde zum Beispiel in Niederöster-

reich von den Beratungsstellen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt-

betreuung ein Qualitäts- und Effizienzkatalog erstellt Ob und unter welchen Bedin-

gungen ein Leistungsangebot letztlich zugekauft wird, obliegt jedoch sinnvollerweise

der Entscheidungskompetenz des Fördergebers.

Frage  8:

Welchen Stellenwert hat bei der Einstellung der Finanzierung die dem AMS so wich-

tige KundInnenzufriedenheit?

Wurden die Mädchen und Frauen vor den AMS-Entscheidungen befragt und gibt es

einen ,,Meinungsspiegel‘ von ihnen?

Antwort:

Die KundInnenzufriedenheit ist, wenn sie mit seriösen Methoden erhoben wird, eines

von vielen Entscheidungskriterien. Bei der Gewährung von Beihilfen gemäß AMSG

ist allerdings vorrangig die Frage zu klären, in welchem Ausmaß und mit welchen

kosten durch eine Förderung arbeitsmarktpolitisch wünschenswerte Vorgänge her-

beigeführt werden können. Der Grad der subjektiven Zufriedenheit der KundInnen

kann darüber nur bedingt Auskunft geben.

Frage 9:

Hat sich die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von Mädchen und Frauen seit

1994 im Sinne der Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt so

verändert oder verbessert, daß alleine in Wien und NÖ auf die arbeitsmarktpoliti-

schen Dienstleistungen von sechs Einrichtungen verzichtet werden kann?

Antwort:

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat sich die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation

von Mädchen und Frauen im Sinne der Chancengleichheit weder in Niederösterreich

noch in Wien einschneidend verbessert. Daher kauft das Arbeitsmarktservice in bei-

den Bundesländern Maßnahmen für diese Zielgruppe in einem noch nicht dagewe-

senen Umfang zu. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Antwort zu

Frage 2.

Frage 10:

Wieviele qualifizierte Arbeitsplätze für Frauen gingen durch diese Vorgangsweise

des AMS verloren und wie hoch ist dadurch die notwendig gewordene passive Aus-

zahlung von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe an die ehemaligen Mitarbeiterin-

nen der genannten Einrichtungen?

Antwort:

Aufgrund der forcierten Förderpolitik des Arbeitsmarktservice werden in diesem Be-

reich laufend neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet. So wurden allein in Nie-

derösterreich seit 1994 in reinen Frauenprojekten 29 neue qualifizierte Arbeitsplätze

geschaffen und 14 weitere sollen im Jahr 1997 dazukommen. Ein Großteil der

Schlüsselkräfte der angesprochenen niederösterreichischen Einrichtungen ist derzeit

nicht arbeitslos, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, daß das Arbeits-

marktservice Niederösterreich Auslaufförderungen gewährte, die den Projektnehme-

rinnen auch Zeit für die Suche nach einer neuen Arbeit eingeräumt hat. Es kann da-

her davon ausgegangen werden, daß der möglicherweise auf seiten der passiven

Leistungen entstehende Aufwand in keiner Relation zu den kosten steht, die eine

Förderung von arbeitsmarktpolitisch nicht ausreichend effizienten Maßnahmen ver-

ursachen würde.

Frage 11:

Wieviele Mädchen und Frauen können dieses arbeitsmarktpolitische Dienstlei-

stungsangebot nun nicht mehr in Anspruch nehmen?

Wieviele Mädchen und Frauen müßten durch die Arbeit der genannten Einrichtungen

seit 1994 dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert worden sein, damit das kosten-

Nutzen Verhältnis für das AMS positiv ausfällt?

Antwort:

Keine. Wie schon mehrmals erwähnt, wurde das Unterstützungsangebot des Ar-

beitsmarktservice in beiden Bundesländern ausgebaut, weshalb nun mehr Frauen

und Mädchen beraten, betreut und qualifiziert werden können.

Frage 12:

Stehen den Mädchen und Frauen in den Bezirken nun ,,Ersatzangebote‘ zur Verfü-

gung, insbesondere im stark frequentierten Bereich der Beratung und Information bei

der Beseitigung von Hindernissen im Vor- und Umfeld arbeitsmarktpolitischer Fragen

(Beihilfen nach § 32 i.V.m. § 34 AMSG, zur Führung von arbeitsmarktpolitischen Be-

ratungs- und Berufsorientierung für Mädchen und junge Frauen) sowie im ebenso

wichtigen Bereich der Berufsorientierung für Mädchen und junge Frauen?

Wenn ja, welche und wer bietet diese an?

Antwort:

Ja, das Maßnahmenangebot wurde und wird nicht nur ersetzt, sondern in quantitati-

ver und qualitativer Hinsicht deutlich verbessert:

Es wird bereits eine AusländerInnen/MigrantInnen-Beratungsstelle für die Bezirke

Mödling und Baden im Rahmen der Projektvorbereitung gefördert. Im Raum Mödling

soll im Herbst 1997 ein Frauenbeschäftigungsprojekt in die Phase der Projektvobe-

reitung treten. In Baden ist die Durchführung eines Berufsorientierungskurses mit

dem Schwerpunkt Handwerk für Mädchen geplant, für den derzeit noch Anbieterin-

nen gesucht werden. Die Projektvorbereitung könnte bereits im Herbst 1997 eingelei-

tet werden. Für Wien und Umgebung werden demnächst zwei Qrientierungsmaß-

nahmen für Frauen beginnen, wobei ein Kurs speziell auf Akademikerinnen ausge-

richtet ist. Außerdem werden für die Region Mödling, Baden und Wien/Umgebung

ein Bewerbungstraining sowie Aktivierende Kursmaßnahmen für Frauen, die über

ein ganzes Jahr laufen und in die ein laufender Einstieg möglich ist, angeboten. In

Wien konnte - wie schon gesagt - das verfügbare Beratungsangebot im Jahr 1996

verdoppelt werden.

Frage 13:

Stellen eventuelle Ersatzangebote im Bereich der Kursmaßnahmen für Mädchen und

Frauen große sozialpartnerschaftliche Einrichtungen wie WIFI oder BFI?

Antwort:

Nein, in Niederösterreich führt derzeit überhaupt keine der sozialpartnerschaftlichen

Bildungseinrichtungen (bfi, wifi) im Auftrag des Arbeitsmarktservice Niederösterreich

spezielle Maßnahmen für Frauen und Mädchen durch und in Wien fungiert das ABZ

Meidling - Ausbildungs- und Beschäftigungszentrum für Frauen als Trägerorganisa-

tion für die neugeschaffenen Beratungsstellen.

Frage 14:

Stehen ,,WIFI“ und ,,BFI“ oder andere AnbieterInnen von Maßnahmen vor Effizienz-

und Arbeitskriterien durch das AMS (Überprüfung der eingereichten Konzepte auf

Kosten-Nutzen; zeitliche Festlegung z.B. des Kursbeginnes; Aufgabe der Anonymi-

tät; Zwangszuweisungen in Maßnahmen; regelmäßige inhaltliche Eingriffe, welche

Maßnahmen durchzuführen sind; Tätigkeit im Sinne der Verbesserung der Chan-

cengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt; hohe Vermittlungsquoten,

die unabhängig von der Arbeitsmarktlage, des Alters und der Ausbildung der Kurs-

teilnehmerinnen festgelegt wird; dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, etc.) wie

die unter Frage 1 genannten Einrichtungen, die Maßnahmen für Mädchen und Frau-

en durchführten?

Antwort:

Sowohl in Niederösterreich als auch in Wien werden an alle AnbieterInnen die sel-

ben Effizienz- und Qualitätsanforderungen gestellt und unterliegen alle den selben

Förderbedingungen.

Neben den bundesländerspezifischen Regelungen ist auch eine österreichweite

Richtlinie in Kraft, die grundlegende Qualitätsstandards für alle vom Arbeits-

marktservice geförderten Bildungseinrichtungen vorschreibt.

Frage 15:

Wenn es ungleiche Vorgaben für die externen arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen

gibt, werden Sie auf einer bundeseinheitlichen und transparenten Vorgangsweise

des AMS bei den MaßnahmeträgerInnen bestehen?

Antwort:

Wie bereits erwähnt, gibt es im Bereich externer Schulungsträger eine bundesein-

heiltiche Regelung zur Qualitätssicherung von Ausbildungsmaßnahmen, die durch

eine neue Richtlinie per 1.1.1998 weiterentwickelt werden soll; Einheitlichkeit und

Transparenz sind dabei gegeben.

Frage 16:

Werden Sie sich für den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau der bescheiden-

den arbeitsmarktpolitisch relevanten Infrastruktur für Mädchen und Frauen einsetzen

und auf eine seriöse verbindliche Arbeitsmarktpolitik durch das AMS Österreich im

Sinne des § 31 (3) AMSG 1994 sowie des Einheitlichen Programmplanungsdoku-

mentes, Ziel 3, 1995 - 1999 hinwirken?

Antwort:

Der in der Fragestellung enthaltenen Annahme, die bestehende Infrastruktur für

Frauen und Mädchen sei bescheiden und das Arbeitsmarktservice betreibe eine un-

seriöse Arbeitsmarktpolitik, kann angesichts der umfassenden Leistungen, die spe-

ziell für die vorrangige Zielgruppe der Frauen zur Lösung ihrer Beschäftigungspro-

bleme erbracht werden, nicht zugestimmt werden. Ich erlaube mir noch einmal dar-

auf hinzuweisen, daß dank intensivierter Förderungsaktivitäten des Arbeitsmarktser-

vice die Zahl der in Österreich verfügbaren arbeitsmarktpolitischen Beratungseinrich-

tungen für Mädchen und Frauen deutlich ausgeweitet werden konnte. Im Rahmen

des Schwerpunkts Chancengleichheit des ESF-Ziel 3 stehen in der gesamten Pro-

grammlaufzeit 1995-1999 öS 1,8 Mrd. zur Verfügung. Ich werde, unterstützt durch

die MitarbeiterInnen meines Ressorts und des Arbeitsmarktservice, dafür Sorge tra-

gen, daß dieses Geld in programmkonformer Weise zum Einsatz kommt und die ent-

sprechend erforderlichen nationalen Mittel aufgebracht werden, sodaß die Chan-

cengleichheit von Frauen-und Männern am Arbeitsmarkt nicht nur eine Zielsetzung

des Programmes bleibt.

Frage 17:

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es einen objektiven und transparenten Kriten-

enkatalog sowohl bei der Errichtung als auch bei der Schließung von arbeitsmarkt-

politisch orientierten Einrichtungen für Mädchen und Frauen gibt, in deren Erarbei-

tung die Expertinnen der Einrichtungen mit einbezogen werden?

Antwort:

Wie bisher gilt für das Arbeitsmarktservice auch weiterhin der Grundsatz, Entschei-

dungen im Förderbereich nach möglichst objektiven arbeitsmarktpolitischen und für

die AntragsstellerInnen bzw. KooperationspartnerInnen nachvollziehbaren Kriterien

zu treffen. Ein Beispiel für das laufende Bemühen um Objektivität und Transparenz

ist ein soeben erarbeiteter Dienstleistungskatalog, in dem unter anderem klar defi-

niert wurde, für welche Zielgruppen und unter welchen Voraussetzungen ein Zukauf

externer Beratungsleistungen erfolgen soll. Diese neue Richtlinie wurde im Rahmen

eines Workshops mit den Landesgeschäftsführern des Arbeitsmarktservice und den

Vertreterinnen von Frauenberatungsstellen vorgestellt und diskutiert und von seiten

der Projektbetreiberinnen als Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit positiv beur-

teilt. In dieser Veranstaltung wurde auch der Beschluß gefaßt, die Gespräche auf

regionaler Ebene fortzusetzen, mit dem Ziel, klare Kommunikationsstrukturen und -

abläufe im Interesse der bestmöglichen Beratung der Arbeitsuchenden zu vereinba-

ren.

Frage 18:

Halten Sie es für sinnvoll, daß bewährte externe arbeitsmarktpolitische Einrichtungen

für Mädchen und Frauen als notwendiger Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik

anerkannt werden und damit mindestens 3jährige Rahmenverträge bekommen, um

eine kontinuierliche Arbeit leisten zu können und damit auch eine seriöse Basis für

Projekte im Rahmen der EU zu haben?

Antwort:

Der Wunsch der Träger nach mehrjährigen Förderverträgen ist verständlich, da

damit zu einer besseren Absicherung und Planbarkeit der Projektarbeit beigetragen

werden könnte. In Wien wird derzeit die Realisierbarkeit längerfristiger Rahmenver-

träge in verschiedenen Arbeitsgruppen gemeinsam mit den Betreiberinnen arbeits-

marktpolitischer Beratungsstellen geprüft. Eine wesentliche Schwierigkeit einer der-

artigen Förderpraxis liegt sicherlich darin, daß die sich über einen längeren Zeitraum

erstreckende Bindung von Budgetmitteln den Handlungsspielraum des Arbeits-

marktservice, der ein Reagieren auf aktuelle Problemlagen ermöglicht, stark ein-

schränken würde, wird doch die Budgetzuteilung für das Arbeitsmarktservice in der

Regel jährlich durchgeführt und müssen Arbeitsmarktprognosen für die Schwer-

punktsetzungen um so unsicherer sein, je längerfristig sie sind.

Frage 19:

Haben die, im Rahmen der „Sofortmaßnahmen des Frauenvolksbegehrens“ von Ih-

nen angekündigten Gespräche, mit den von der Schließung bedrohten Einrichtungen

,‚Mira‘ - Baden und ,,Kassandra“ - Mödling bereits begonnen?

Gibt es unter Umständen schon konkrete Ergebnisse?

Antwort:

Ja, die Gespräche haben stattgefunden. Zwischen der Beratungsstelle KASSANDRA

und der Regionalen Geschäftsstelle Mödling konnte, wie schon ausgeführt, keine

Einigung über einen neuerlichen Leistungszukauf erzielt werden. Es wurden bereits

Verträge mit anderen frauenspezifischen Einrichtungen geschlossen. Mit den Vertre-

terinnen von MIRA konnte ebenfalls keine Fördervereinbarung über den Zukauf von

Berufsorientierungs-Modulen abgeschlossen werden. Das Angebot der Landesge-

schäftsstelle Niederösterreich wurde abgelehnt und die Gespräche seitens MIRA

beendet.

Frage 20:

Ist es richtig, daß das AMS NÖ bis zum Jahresende 1996 einen beträchtlichen Anteil

der für aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 1996 vorgesehenen Mittel nicht verwendet

hat?

Wenn ja, wie hoch war dieser Betrag?

Antwort:

Nein. Das zur Verfügung gestellte Budget wurde vom AMS Niederösterreich im Jahr

1996 zu fast 100% ausgeschöpft.

Frage 21:

Gab es im Jahr 1996 auch in anderen Bundesländern eine Nichtverwendung von für

die aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehenen Mitteln?

Wenn ja, wie hoch waren diese Beträge in den einzelnen Bundesländern, bzw. beim

Bund - AMS?

Antwort:

Nein. Auch das österreichweite Budget des Arbeitsmarktservice weist einen Aus-

schöpfungsgrad von nahezu 100% auf.