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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Ofner und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Verbreitung revisionistischer Schriften
durch das Bundesministerium für lnneres, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
,,1 . Halten Sie die Versendung der lnformationsbroschüre ohne entsprechende
Kommentierung der darin enthaltenen Hetzpropaganda für unbedenkIich im
Sinne des Verbotsgesetzes?
2. Werden Sie an den Bundesminister für lnneres herantreten, um eine weitere
Verbreitung der unkommentierten Ausgabe der lnformationsmappe zu ver-
hindern?
3. Würde es lhrer Meinung nach eine Verfolgung nach dem Verbotsgesetz zur
Folge haben, wenn die Verbreitung dieser lnformationsbroschüre nicht durch
das Bundesministerium für lnneres, sondern durch Dritte erfolgte?
4. Erachten Sie angesichts der zwischenzeitlich belegten zahlreichen linksextre-
men Gewaltakte und -Terroranschläge auch die Erstellung einer Broschüre
über die Gefahren des Linksextremismus für zweckmäßig?"
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Die vom Bundesministerium für lnneres herausgegebene lnformationsmappe be-
steht aus mehreren Teilen - nämlich
der Broschüre ''Rechtsextremismus in Österreich - Jahreslagebericht 1994'', die alle
Erscheinungsformen rechtsextremistischer, neonazistischer und fremdenfeindIicher
Agitation im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 1994 zum Gegenstand hat und
auch statistische lnformationen bietet;
der Broschüre ''Schule und Rechtsextremismus - Aufklärung und lnformation in Zu-
sammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden'', in der das Bundesministerium für ln-
neres sein Bemühen umsetzt, die Lehrkörper aIler SchuIen in Österreich sowie die
Eltern-, Lehrer- und SchüIervertreter schwerpunktmäßig über Umtriebe zu informie-
ren, die dem Wesen unserer demokratischen Grundordnung und deren Spielregeln
zuwiderIaufen; sowie
der Broschüre ''Auszüge aus rechtsextremen, rassistischen und fremdenfeindIichen
Propagandamaterialien'', beinhaltend auch ein MerkbIatt des Bundesministeriums
für lnneres mit dem -Titel ''Rechtsextremistisches Handeln zahlt sich nicht aus''. Die-
ses Merkblatt ist darüberhinaus in einer AufIage von über 50 Stück der Mappe bei-
gelegt und offenbar zur Verteilung an Schüler und LehrIinge bestimmt, die darin auf-
gerufen werden, sich nicht nur an rechtsextremen -Tathandlungen nicht zu beteili-
gen, sondern auch auf Mitschüler und Freunde ''vehement einzuwirken'', soIche
Straftaten nicht zu begehen.
Aus der Gesamtkonzeption dieser lnformationsmappe geht eindeutig die Absicht
des Bundesministeriums für lnneres hervor, den Zielgruppen (Lehrern, Eltern- und
SchüIervertretern sowie sonstigen in der Jugenderziehung/-betreuung tätigen Per-
sonen) einen möglichst umfassenden Überblick u.a. über die derzeit im Umlauf be-
findlichen rechtsextremen, rassistischen und fremdenfeindlichen Propagandamate-
rialien zu vermitteln. Dies geschieht mit dem erklärten Ziel, vor den Gefahren zu
warnen, die - insbesondere für die Jugend - vom Rechtsextremismus ausgehen,
und den ZieIgruppen das nötige Hintergrundwissen an die Hand zu geben, diesen
Gefahren rechtzeitig entgegenzutreten.
Die Ansicht der Anfragesteller, daß der Abdruck dieser Propagandamaterialien un-
kommentiert erfolgt sei, kann daher nicht geteilt werden. Die Versendung der lnfor-
mationsbroschüren durch das Bundesministerium für lnneres ist nicht nur unter dem
Gesichtspunkt des Verbotsgesetzes offenkundig unbedenklich, sondern es kann
diese Maßnahme im Gegenteil als wichtigen Beitrag zur politischen Aufklärung ge-
sehen werden, der im Wege der Verbesserung der Informationsgrundlagen maßge-
bende Zielgruppen in die Lage versetzt, einen fundierten Beitrag zur Auseinander-
setzung der Jugend mit Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, dessen Ursa-
chen und Gefahren zu leisten.
Zu 2:
Nein, dazu besteht kein Anlaß.
Zu 3:
Nein, wenn die in der lnformationsmappe enthaltene Broschüre ''Auszüge aus
rechtsextremen, rassistischen und fremdenfeindlichen Propagandamaterialien'' ent-
weder als Bestandteil einer gleichartigen lnformationsmappe oder sonst unter deutli-
cher Distanzierung vom lnhalt des wiedergegebenen Propagandamaterials verbrei-
tet wird.
Zu 4:
GrundsätzIich muß jeder Form eines gewaltbereiten Extremismus auf jeweils geeig-
nete Weise entgegengetreten werden. lm Hinblick auf die in besonderer Weise
menschenverachtende und demokratiefeindliche Tendenz, die rassistischen, neona-
zistischen, fremdenfeindIichen und ähnlichen rechtsextremistisichen Motiven und
Handlungen innewohnt, und deren potentieIIe Breitenwirkung sowie angesichts der
besonderen Bemühungen der europäischen Staatengemeinschaft (im Rahmen der
Europäischen Union und des Europarates), solchen Tendenzen nachdrücklich ent-
gegenzuwirken, schließIich auch auf Grund der besonderen Gesetzeslage in Öster-
reich zur Unterbindung (neo-)nationalsozialistischer Betätigung und anderer sozial-
schädlicher und den öffentlichen Frieden störender Verhaltensweisen dieser Art wird
mit der vorliegenden lnformationsmappe ein wichtiger Beitrag zur Prävention gelei-
stet.