2580/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben an mich am 11.7.1997

die schriftliche Anfrage Nr. 2887/J betreffend "den Grenzübergang Diendorf/Kyselov“

mit folgendem Wortlaut gerichtet:

1. Gedenken Sie, trotz der obenzitierten Nachteile für die erwähnte Grenzregion

weiterhin die Öffnung des Grenzüberganges Diendorf/Kyselov abschlägig zu

behandeln?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, mit welcher Begründung wendet sich das Bundesministerium für In-

neres weiterhin gegen die Öffnung eines lokalpolitisch einhellig erwünschten

Grenzüberganges?

2. Wie läßt sich Ihrer Meinung nach die von der österreichischen Bundesregierung

und speziell von Ihnen propagierte Europa-Idee mit der Verweigerung eines

Grenzüberganges für Wanderer, Radfahrer und Freizeittouristen vereinbaren?

3. Überwiegen Ihrer Meinung nach die Kosten des Überwachungsbedarfs die zu

erwartenden fiskalen Einnahmen aus dem angestrebten Tourismusaufkommen?

Wenn ja, warum?

4. Ziehen Sie in dieser Angelegenheit eine weitere Unterredung mit Ihren diesbe-

züglich mitbefaßten Ministerkollegen in Erwägung?

Wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Der Wunsch auf Errichtung des Grenzüberganges Diendorf/Kyselov wurde österrei-

chischerseits sowohl 1991, als auch 1994 in den jeweiligen Tagungen der österrei-

chisch-tschechischen Expertengruppe für Grenzübergänge vorgebracht. Während

im Verlaufe der damaligen Tagungen noch Einvernehmen über die Errichtung be-

stand, wurde in der Folge das Projekt jedoch von tschechischer Seite aus personel-

len, finanziellen und Umweltschutzgründen abgelehnt.

Ein weiterer Vorstoß zur Realisierung dieses Projektes wurde bislang nicht unter-

nommen; Allerdings haben unter anderem die Beamten meines Ressorts wesentlich

dazu beigetragen, daß die österreichischerseits erforderlichen Vorbereitungen zur

Realisierung des für die Region des oberen Mühlviertels bedeutenden Projektes

„Schwarzenberger Schwemmkanal“ erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Für

die Realisierung dieses für die Gegend doch wichtigen EUREGIO-Projektes, das

auch maßgeblich seitens der Europäischen Union gefördert wurde, steht derzeit nur

mehr die Genehmigung der tschechischen Behörden, insbesondere des Umweltmi-

nisteriums, aus.

Festzuhalten ist auch, daß die gemäß § 3 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz ermächtigte

Sicherheitsdirektion bereits mehrmals durch Verordnung die Stelle an der Bundes-

grenze zwischen den Grenzsteinen I/60 und I/61 (ehemaliger Grenzübergang Dien-

dorf/Kyselov) vorübergehend als Grenzübergangsstelle festgelegt hat. Die letzte

diesbezügliche, vom Bundesministerium für Inneres ausdrücklich genehmigte Ver-

ordnung vom 16.7.1997, wird die Durchführung einer Radwanderung am 21.9.1997

ermöglichen.

Generell trachtet das Bundesministerium für Inneres, trotz der besonderen Verant-

wortung, die Österreich für die Kontrolle der Schengener Außengrenzen übernom-

men hat, regionalen Wünschen bei der Genehmigung von neuen Grenzübergangs-

stellen weitgehend zu entsprechen. Mein Ressort steht daher auch für eine neuerli-

che Erörterung des Themas im Rahmen der für Herbst 1997 vorgesehenen näch-

sten Sitzung der Expertengruppe zur Verfügung.

Ganz allgemein muß jedoch festgehalten werden, daß manchmal budgetäre Not-

wendigkeiten dazu zwingen, vor allem die Genehmigung von solchen Grenzüber-

gangsstellen in Betracht zu ziehen, bei denen der personelle und infrastrukturelle,

und somit auch der finanzielle Aufwand möglichst gering gehalten werden kann.

Zu Frage 3:

Diese Frage ist kein im Rahmen eines eventuell durchzuführenden Genehmigungs-

verfahrens zu beurteilender Punkt.