2585/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Einsparungen im Bereich des Arbeitsmarktservice
Frage 1:
Welche Entnahmen für welche Zwecke erfolgten in welchen Jahren seit der
Ausgliederung des AMS aus dem Sozialministerium?
Antwort zu Frage 1:
Im Jahr 1995 wurden aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik 871 Millionen Schilling
an den Bund, im Jahr 1996 4.900 Millionen Schilling an den Ausgleichsfonds für PV-
Träger jeweils zum Ausgleich von Kosten der Pensionsversicherungsanstalten, die
diesen durch vorzeitige Alterspensionen entstanden sind, überwiesen.
Frage 2:
Trifft es zu, daß für die Jahre 1998/99 weitere Entnahmen in der Höhe von 5,5 Mrd.
Schilling geplant sind?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, in welcher anderen Höhe?
Antwort zu Frage 2:
Im Jahr 1998 sind zusätzliche Überweisungen in Höhe von 2.324 Millionen Schilling,
im Jahr 1999 zusätzliche Überweisungen in Höhe von 3.160 Millionen Schilling
veranschlagt, um den Mehraufwand für vorzeitige Alterspensionen wegen
Arbeitslosigkeit zu decken.
Frage 3:
Wie hoch waren die Kreditbelastungen des AMS (aufgegliedert für die einzelnen
Jahre?
a) Wie hoch waren die Zinsenbelastungen durch die Kredite?
b) Zu welchen Zusatz mußten jeweils Kredite aufgenommen werden?
Antwort zu Frage 3;
Das Arbeitsmarktservice hat im Jahr 1995 zum Ausgleich der Gebarung 1994 einen
Kredit in Höhe von 1.350 Millionen Schilling aufgenommen. Die Tilgung betrug 1995
283 Millionen Schilling und 1996 710 Millionen Schilling; der Zinsaufwand 1995
47 Millionen Schilling und 1996 30 Millionen Schilling. Der Zinssatz wurde auf
Taggeldbasis ausgehandelt und variiert daher. Derzeit beträgt er 3,555 Prozent.
Entsprechend der gesetzlichen Lage werden dem Arbeitsmarktservice sämtliche
Kreditkosten inklusive Zinsen vom Bund aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik
ersetzt, sodaß dem Arbeitsmarktservice selbst dadurch kein Aufwand entsteht.
Frage 4:
Das Konsolidierungspaket 1996 hat in den finanziellen Erläuterungen zu den
einzelnen Gesetzen detaillierte Angaben über die erwarteten Einsparungen bei den
jeweiligen Maßnahmen enthalten. Diese Angaben enthielten sowohl Werte für 1996
(Teiljahr) wie auch für 1997 und die Folgejahre.
Wie hoch sind die (negativen und positiven) Abweichungen aller Ihr Ressort
betreffenden Maßnahmen des Konsolidierungspaketes bezüglich der angegebenen
Werte für 1996?
Frage 5:
Mit welchen Abweichungen ist für die einzelnen Bereiche aufgrund der bisherigen
Datenlage gegenüber den für 1997 im Konsolidierungspaket angegebenen Werten
zu rechnen?
AntwortzuFrage4und5:
Eine detaillierte Analyse zu den jeweils getroffenen Maßnahmen ist nicht möglich, da
dafür jeder einzelne Leistungsfall nach den einzelnen Kriterien der gesetzlichen
Neuregelung zu codieren gewesen wäre. In Folge hätte für jeden Leistungsfall
jeweils eine Vergleichsrechnung basierend auf der alten Gesetzeslage angestellt
werden müssen. Dies allein würde für rund 700 000 Bezieher von Arbeitslosengeld
und Notstandshilfe (ohne Berücksichtigung von Karenzurlaubsgeld-,
Sondernotstandshilfe- u. Sonderunterstützungsbeziehern) einen enorm hohen
Verwaltungsaufwand (verbunden mit technischen Investitionen) bedeuten und ist bei
den derzeitigen Einsparungsvorgaben in der Bundesverwaltung nicht durchführbar.
Von seiten des Budget- und Gesetzesvollzuges lassen sich die Maßnahmen der
Strukturanpassungsgesetze 1995 und 1996 und deren Einsparungseffekte im
wesentlichen jedoch nachvollziehen. So wird der in den finanziellen Erläuterungen
genannte Betrag von 2,5 Milliarden Schilling für den Bereich der Arbeitslosen-
versicherung ab 1997 - unter Berücksichtigung erfolgter Abänderungsanträge - im
wesentlichen erreicht werden.
Frage 6:
Sind weitere Kürzungen bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung geplant?
Wenn ja, welche und wann?
Antwort zu Frage 6:
Nein.
Frage 7:
AMS-Chef Buchinger hat angekündigt, daß Österreich 1999 die Mittel des ESF nicht
ausschöpfen kann, weil die Vorfinanzierung durch Österreich nicht sichergestellt
werden kann.
a) Wieviele Mittel des ESF wurden bislang beansprucht?
b) Wieviele Mittel des ESF hätten maximal beansprucht werden können?
c) Ist die Ausschöpfung der ESF- Mittel bis zum Jahr 1999 gesichert?
d) Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wodurch?
AntwortzuFrage7:
In den Jahren 1995 und 1996 wurden von den zustehenden ESF-Mittel rund 1.900
Millionen Schilling beansprucht. Das sind 80 Prozent des maximal möglichen
Betrages, wobei die restlichen 20 Prozent nicht ,,verloren" gingen, sondern in das
Jahr 1997 umgeschichtet wurden.
Die Ausschöpfung der ESF-Mittel ist gesichert, da mit der Endabrechnung im Jahre
2000 die Mittel für Vorfinanzierung von der Europäischen Kommission überwiesen
werden.