2585/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Einsparungen im Bereich des Arbeitsmarktservice

Frage 1:

Welche Entnahmen für welche Zwecke erfolgten in welchen Jahren seit der

Ausgliederung des AMS aus dem Sozialministerium?

Antwort zu Frage 1:

Im Jahr 1995 wurden aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik 871 Millionen Schilling

an den Bund, im Jahr 1996  4.900 Millionen Schilling an den Ausgleichsfonds für PV-

Träger jeweils zum Ausgleich von Kosten der Pensionsversicherungsanstalten, die

diesen durch vorzeitige Alterspensionen entstanden sind, überwiesen.

Frage 2:

Trifft es zu, daß für die Jahre 1998/99 weitere Entnahmen in der Höhe von 5,5 Mrd.

Schilling geplant sind?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, in welcher anderen Höhe?

Antwort zu Frage 2:

Im Jahr 1998 sind zusätzliche Überweisungen in Höhe von 2.324 Millionen Schilling,

im Jahr 1999 zusätzliche Überweisungen in Höhe von 3.160 Millionen Schilling

veranschlagt, um den Mehraufwand für vorzeitige Alterspensionen wegen

Arbeitslosigkeit zu decken.

Frage 3:

Wie hoch waren die Kreditbelastungen des AMS (aufgegliedert für die einzelnen

Jahre?

a) Wie hoch waren die Zinsenbelastungen durch die Kredite?

b) Zu welchen Zusatz mußten jeweils Kredite aufgenommen werden?

Antwort zu Frage 3;

Das Arbeitsmarktservice hat im Jahr 1995 zum Ausgleich der Gebarung 1994 einen

Kredit in Höhe von 1.350 Millionen Schilling aufgenommen. Die Tilgung betrug 1995

283 Millionen Schilling und 1996  710 Millionen Schilling; der Zinsaufwand 1995

47 Millionen Schilling und 1996  30 Millionen Schilling. Der Zinssatz wurde auf

Taggeldbasis ausgehandelt und variiert daher. Derzeit beträgt er 3,555 Prozent.

Entsprechend der gesetzlichen Lage werden dem Arbeitsmarktservice sämtliche

Kreditkosten inklusive Zinsen vom Bund aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik

ersetzt, sodaß dem Arbeitsmarktservice selbst dadurch kein Aufwand entsteht.

Frage 4:

Das Konsolidierungspaket 1996 hat in den finanziellen Erläuterungen zu den

einzelnen Gesetzen detaillierte Angaben über die erwarteten Einsparungen bei den

jeweiligen Maßnahmen enthalten. Diese Angaben enthielten sowohl Werte für 1996

(Teiljahr) wie auch für 1997 und die Folgejahre.

Wie hoch sind die (negativen und positiven) Abweichungen aller Ihr Ressort

betreffenden Maßnahmen des Konsolidierungspaketes bezüglich der angegebenen

Werte für 1996?

Frage 5:

Mit welchen Abweichungen ist für die einzelnen Bereiche aufgrund der bisherigen

Datenlage gegenüber den für 1997 im Konsolidierungspaket angegebenen Werten

zu rechnen?

AntwortzuFrage4und5:

Eine detaillierte Analyse zu den jeweils getroffenen Maßnahmen ist nicht möglich, da

dafür jeder einzelne Leistungsfall nach den einzelnen Kriterien der gesetzlichen

Neuregelung zu codieren gewesen wäre. In Folge hätte für jeden Leistungsfall

jeweils eine Vergleichsrechnung basierend auf der alten Gesetzeslage angestellt

werden müssen. Dies allein würde für rund 700 000 Bezieher von Arbeitslosengeld

und Notstandshilfe (ohne Berücksichtigung von Karenzurlaubsgeld-,

Sondernotstandshilfe- u. Sonderunterstützungsbeziehern) einen enorm hohen

Verwaltungsaufwand (verbunden mit technischen Investitionen) bedeuten und ist bei

den derzeitigen Einsparungsvorgaben in der Bundesverwaltung nicht durchführbar.

Von seiten des Budget- und Gesetzesvollzuges lassen sich die Maßnahmen der

Strukturanpassungsgesetze 1995 und 1996 und deren Einsparungseffekte im

wesentlichen jedoch nachvollziehen. So wird der in den finanziellen Erläuterungen

genannte Betrag von 2,5 Milliarden Schilling für den Bereich der Arbeitslosen-

versicherung ab 1997 - unter Berücksichtigung erfolgter Abänderungsanträge - im

wesentlichen erreicht werden.

Frage 6:

Sind weitere Kürzungen bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung geplant?

Wenn ja, welche und wann?

Antwort zu Frage 6:

Nein.

Frage 7:

AMS-Chef Buchinger hat angekündigt, daß Österreich 1999 die Mittel des ESF nicht

ausschöpfen kann, weil die Vorfinanzierung durch Österreich nicht sichergestellt

werden kann.

a) Wieviele Mittel des ESF wurden bislang beansprucht?

b) Wieviele Mittel des ESF hätten maximal beansprucht werden können?

c) Ist die Ausschöpfung der ESF- Mittel bis zum Jahr 1999 gesichert?

d) Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wodurch?

AntwortzuFrage7:

In den Jahren 1995 und 1996 wurden von den zustehenden ESF-Mittel rund 1.900

Millionen Schilling beansprucht. Das sind 80 Prozent des maximal möglichen

Betrages, wobei die restlichen 20 Prozent nicht ,,verloren" gingen, sondern in das

Jahr 1997 umgeschichtet wurden.

Die Ausschöpfung der ESF-Mittel ist gesichert, da mit der Endabrechnung im Jahre

2000 die Mittel für Vorfinanzierung von der Europäischen Kommission überwiesen

werden.