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Zur gegenständlichen Anfrage nehme ich wie folgt SteIIung:
Frage 1 und 3:
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die in Art. 109j EG-Vertrag angeführten Kon-
vergenzkriterien, weIche die Gemeinschaft bei der Beschlußfassung über den Eintritt
in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion leiten sollen, in bezug auf die
ArbeitsIosenquote ergänzt werden, das heißt, etwa in einer KIausel hinsichtlich einer
maximalen Neuverschuldung von drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes
investive Ausgaben für Arbeitsplatzbeschaffung nicht enthaIten sind?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Was haIten Sie von der ldee, daß Vollbeschäftigung als Zielbestimmung im EU-
Vertrag verankert wird?
Antwort:
Die Sicherung der Vollbeschäftigung hat für die österreichische Bundesregierung
nach wie vor oberste Priorität. Dies wird von Österreich auch in der Europäischen
Union mit der politischen Forderung vertreten, das ZieI der VolIbeschäftigung im EU-
Vertrag zu verankern.
Frage 2:
Würde durch eine solche Maßnahme den Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Be-
reich der Bekämpfung der ArbeitsIosigkeit nicht eine höhere Glaubwürdigkeit ver-
schafft?
Antwort:
Ja
Frage 4:
Welche konkreten Vorteile und welche konkreten Auswirkungen auf Beschäfti-
gungsmaßnahmen würde eine solche Verankerung im EU-Vertrag mit sich bringen?
Antwort:
Zunächst ist mit einem nicht zu unterschätzenden Effekt in der politischen
Bewußtseinsbildung zu rechnen. Dieser Effekt führt zwangsläufig zu einer
verstärkten Berücksichtigung des Beschäftigungszieles in der Gestaltung der
Wirtschafts- und Finanzpolitik, aber auch in allen anderen Politikfeldern, die - auch
mittelbar - zur Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung beitragen.
Fragen 5 und 6:
Was halten Sie von der ldee, Sanktionen für jene Länder der Europäischen Union
einzuführen, die vorher festgesetzte BeschäftigungszieIe nicht erreicht haben?
Um weIche Formen von Sanktionen könnte es sich dabei handeln?
Antwort:
Aus der Sicht der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung ist auf
internationaler Ebene die Gesamtpolitik der EU von Bedeutung. ln dem Maße, in
dem die EU die Priorität der Beschäftigungspolitik weiterverfolgt, ist auch zu
errwarten, daß sich die einzelnen Länder - je nach besonderen wirtschaftlichen und
sozialen Rahmenbedingungen - in die Beschäftigungsstra-t-egie einbinden Dies führt
zu einer Gesamtausrichtung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik auf die Realisierung
des Beschäftigungszieles. ln diese politische Zielsetzung fügt sich auch der auf EU-
Ebene geplante Ausschuß für Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, in dem zur
Realisierung des Beschäftigungszieles geeignete Programme, Maßnahmen und
lnstrumente entwickelt und in die praktische Umsetzung durch die Kommission
sowie die Mitgliedsstaaten übergeleitet werden.
Frage 7:
Welche sonstigen Maßnahmen und lnitiativen wird Österreich, auch im Rahmen der
Europäischen Union, ergreifen, damit ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit,
das auch im Falle des fristgerechten Übergangs in die 3. Stufe der WWU und in-
folge der Notwendigkeit, das Dauerkriterium 60 % Schuldenstand zu erfüllen, nicht
auszuschließen ist, vermieden wird?
Antwort:
Es ist zu erwarten, daß die Währungsunion dazu beitragen wird, daß mittel- und
langfristig Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Zusätzlich wird durch die
Verwirklichung der oben genannten Maßnahmen ebenfalls ein Beitrag zum Abbau
der Arbeitslosigkeit geleistet werden. Österreich hat bereits seit dem Beitritt in den
zuständigen Gremien auf europäischer Ebene Vorschläge für Maßnahmen gegen
die Arbeitslosigkeit unterbreitet.
Österreich arbeitet selbstverständlich auch intensiv an der Umsetzung der lnitiativen
mit, die bereits auf Gemeinschaftsebene gesetzt wurden und vor allem in den
Schlußfolgerungen des Europäischen Rats von Essen zum Ausdruck kommen. Auf
innerstaatlicher Ebene hat die österreichische Bundesregierung bekanntlich eine
Offensive für mehr Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in deren MitteIpunkt
Exportförderung, lnfrastrukturinvestitionen, Förderung von Unternehmens-
gründungen, Maßnahmen-im Bereich der Aus- und Weiterbildung, Bürokratieabbau,
etc. stehen. Darüber wurde dem Parlament bereits mehrfach berichtet.
Außerdem wurde der Förderungsrahmen für die aktive Arbeitsmarktpolitik
einschließlich der Mittel des Europäischen Sozialfonds auf 6,7 Mrd. Schilling erhöht.
Gegenüber dem Jahr 1995 bedeutet dies eine Ausweitung des Ausgabevolumens
um rd. 1,2 Mrd. Schilling.