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Zur gegenständlichen Anfrage nehme ich wie folgt SteIIung:

 

Frage 1 und 3:

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die in Art. 109j EG-Vertrag angeführten Kon-

vergenzkriterien, weIche die Gemeinschaft bei der Beschlußfassung über den Eintritt

in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion leiten sollen, in bezug auf die

ArbeitsIosenquote ergänzt werden, das heißt, etwa in einer KIausel hinsichtlich einer

maximalen Neuverschuldung von drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes

investive Ausgaben für Arbeitsplatzbeschaffung nicht enthaIten sind?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Was haIten Sie von der ldee, daß Vollbeschäftigung als Zielbestimmung im EU-

Vertrag verankert wird?

Antwort:

Die Sicherung der Vollbeschäftigung hat für die österreichische Bundesregierung

nach wie vor oberste Priorität. Dies wird von Österreich auch in der Europäischen

Union mit der politischen Forderung vertreten, das ZieI der VolIbeschäftigung im EU-

Vertrag zu verankern.

 

 

Frage 2:

Würde durch eine solche Maßnahme den Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Be-

reich der Bekämpfung der ArbeitsIosigkeit nicht eine höhere Glaubwürdigkeit ver-

schafft?

 

Antwort:

Ja

 

Frage 4:

Welche konkreten Vorteile und welche konkreten Auswirkungen auf Beschäfti-

gungsmaßnahmen würde eine solche Verankerung im EU-Vertrag mit sich bringen?

 

Antwort:

Zunächst ist mit einem nicht zu unterschätzenden Effekt in der politischen

Bewußtseinsbildung zu rechnen. Dieser Effekt führt zwangsläufig zu einer

verstärkten Berücksichtigung des Beschäftigungszieles in der Gestaltung der

Wirtschafts- und Finanzpolitik, aber auch in allen anderen Politikfeldern, die - auch

mittelbar - zur Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung beitragen.

 

Fragen 5 und 6:

Was halten Sie von der ldee, Sanktionen für jene Länder der Europäischen Union

einzuführen, die vorher festgesetzte BeschäftigungszieIe nicht erreicht haben?

Um weIche Formen von Sanktionen könnte es sich dabei handeln?

Antwort:

Aus der Sicht der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung ist auf

internationaler Ebene die Gesamtpolitik der EU von Bedeutung. ln dem Maße, in

dem die EU die Priorität der Beschäftigungspolitik weiterverfolgt, ist auch zu

errwarten, daß sich die einzelnen Länder - je nach besonderen wirtschaftlichen und

sozialen Rahmenbedingungen - in die Beschäftigungsstra-t-egie einbinden Dies führt

zu einer Gesamtausrichtung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik auf die Realisierung

des Beschäftigungszieles. ln diese politische Zielsetzung fügt sich auch der auf EU-

Ebene geplante Ausschuß für Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, in dem zur

Realisierung des Beschäftigungszieles geeignete Programme, Maßnahmen und

lnstrumente entwickelt und in die praktische Umsetzung durch die Kommission

sowie die Mitgliedsstaaten übergeleitet werden.

 

Frage 7:

Welche sonstigen Maßnahmen und lnitiativen wird Österreich, auch im Rahmen der

Europäischen Union, ergreifen, damit ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit,

das auch im Falle des fristgerechten Übergangs in die 3. Stufe der WWU und in-

folge der Notwendigkeit, das Dauerkriterium 60 % Schuldenstand zu erfüllen, nicht

auszuschließen ist, vermieden wird?

 

Antwort:

Es ist zu erwarten, daß die Währungsunion dazu beitragen wird, daß mittel- und

langfristig Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Zusätzlich wird durch die

Verwirklichung der oben genannten Maßnahmen ebenfalls ein Beitrag zum Abbau

der Arbeitslosigkeit geleistet werden. Österreich hat bereits seit dem Beitritt in den

zuständigen Gremien auf europäischer Ebene Vorschläge für Maßnahmen gegen

die Arbeitslosigkeit unterbreitet.

 

Österreich arbeitet selbstverständlich auch intensiv an der Umsetzung der lnitiativen

mit, die bereits auf Gemeinschaftsebene gesetzt wurden und vor allem in den

Schlußfolgerungen des Europäischen Rats von Essen zum Ausdruck kommen. Auf

innerstaatlicher Ebene hat die österreichische Bundesregierung bekanntlich eine

Offensive für mehr Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in deren MitteIpunkt

Exportförderung, lnfrastrukturinvestitionen, Förderung von Unternehmens-

gründungen, Maßnahmen-im Bereich der Aus- und Weiterbildung, Bürokratieabbau,

etc. stehen. Darüber wurde dem Parlament bereits mehrfach berichtet.

Außerdem wurde der Förderungsrahmen für die aktive Arbeitsmarktpolitik

einschließlich der Mittel des Europäischen Sozialfonds auf 6,7 Mrd. Schilling erhöht.

Gegenüber dem Jahr 1995 bedeutet dies eine Ausweitung des Ausgabevolumens

um rd. 1,2 Mrd. Schilling.