2590/AB XX.GP
Die Abgeordnete zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen
haben am 11. Juli 1997 unter der Nr. 2857/J-NR/1997 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage an mich gerichtet1 welche folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie kommt es zum ,,undurchschaubaren und unverständlich zögernden
Verlauf der Vorbereitungen zum Bau des Projektes“, wie Herr Abraham
schreibt?
2. Was sind die Gründe für diesen zögernden Verlauf?
3. Was ist der derzeitige Stand der Verhandlungen etc.?
4. Wann werden die entsprechenden Entscheidungen fallen, um eine rasche
Realisierung des Baus des A.C.I zu ermöglichen?
5. Warum wurde Architekt Raimund Abraham seit der Überarbeitung der Pläne
im Oktober1996 offiziell nicht mehr kontaktiert?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Im Juni 1996 hat der Nationalrat die BIG-Gesetznovelle beschlossen, aufgrund
weicher die Realisierung des Projektes Neubau des Kulturinstitutes New York der
Bundesimmobiliengesellschaft übertragen werden konnte.
Vom Jänner 1996 bis Jänner/Februar 1997 fanden die erforderlichen
Vorbereitungen der Bundesimmobiliengesellschaft - Studium des Projektes,
Aufbau einer Infrastruktur der Bundesimmobiliengesellschaft in New York etc. -
statt. Parallel hiezu wurden die Realisierungsverträge zwischen
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und Bundesimmobilien-
gesellschaft ausgearbeitet.
Am 14.2.1997 wurden die Vertragsentwürfe dem Bundesministerium für Finanzen
mit dem Ersuchen um Zustimmung übermittelt.
Zu Frage 2:
Der Neubau des österreichischen Kulturinstitutes in New York ist das erste
bedeutende Bauprojekt der Republik Österreich im Ausland, das der
Bundesimmobiliengesellschaft zur Durchführung übertragen wurde. Mangels an
Erfahrungswerten sowohl bei der Bundesimmobiliengesellschaft wie auch bei den
österreichischen Zentralstellen mit derartigen Übertragungen, müssen die
Vertragsmodelle für Finanzierung und Errichtung erst erarbeitet werden. Neben
der Abklärung der Vertragsverhättnisse zwischen Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten und Bundesimmobiliengesellschaft stellten die
erforderliche Harmonisierung von österreichischem und US-Recht sowie die Frage
der steuerlichen Behandlung des Projektes in den USA zeitraubende Probleme
dar.
Zu Frage 3:
Am 23. Juli1997 langte eine im Grundsätzlichen positive Stellungnahme des
Bundesministeriums für Finanzen zu dem Projekt im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ein. Die in dieser Stellungnahme enthaltenen
Auflagen hinsichtlich der Vertragstexte müssen nunmehr auf ihre Durchführbarkeit
geprüft werden.
Zu Frage 4;
Nach Finalisierung der Vertragstexte wird die Bundesimmobiliengesellschaft
konkrete Offerte von amerikanischen Baufirmen einholen. Im Anschluß an eine
Evaluierung dieser Offerte wird die
endgültige Bauentscheidung zu treffen sein.
Zu Frage 5:
Die Bundesimmobiliengesellschaft ist in den Planungsvertrag des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit Professor Abraham
eingetreten. Seither besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und Professor Abraham.
Trotzdem erfolgten wiederholt beiderseits Kontaktnahmen im Bezug auf das
Projekt. Soweit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bekannt
ist, hat auch die Bundesimmobiliengesellschaft Professor Abraham über die
Entwicklungen am laufenden gehalten.