2590/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen

haben am 11. Juli 1997 unter der Nr. 2857/J-NR/1997 eine schriftliche

parlamentarische Anfrage an mich gerichtet1 welche folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie kommt es zum ,,undurchschaubaren und unverständlich zögernden

Verlauf der Vorbereitungen zum Bau des Projektes“, wie Herr Abraham

schreibt?

2. Was sind die Gründe für diesen zögernden Verlauf?

3. Was ist der derzeitige Stand der Verhandlungen etc.?

4. Wann werden die entsprechenden Entscheidungen fallen, um eine rasche

Realisierung des Baus des A.C.I zu ermöglichen?

5. Warum wurde Architekt Raimund Abraham seit der Überarbeitung der Pläne

im Oktober1996 offiziell nicht mehr kontaktiert?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Im Juni 1996 hat der Nationalrat die BIG-Gesetznovelle beschlossen, aufgrund

weicher die Realisierung des Projektes Neubau des Kulturinstitutes New York der

Bundesimmobiliengesellschaft übertragen werden konnte.

Vom Jänner 1996 bis Jänner/Februar 1997 fanden die erforderlichen

Vorbereitungen der Bundesimmobiliengesellschaft - Studium des Projektes,

Aufbau einer Infrastruktur der Bundesimmobiliengesellschaft in New York etc. -

statt. Parallel hiezu wurden die Realisierungsverträge zwischen

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und Bundesimmobilien-

gesellschaft ausgearbeitet.

Am 14.2.1997 wurden die Vertragsentwürfe dem Bundesministerium für Finanzen

mit dem Ersuchen um Zustimmung übermittelt.

Zu Frage 2:

Der Neubau des österreichischen Kulturinstitutes in New York ist das erste

bedeutende Bauprojekt der Republik Österreich im Ausland, das der

Bundesimmobiliengesellschaft zur Durchführung übertragen wurde. Mangels an

Erfahrungswerten sowohl bei der Bundesimmobiliengesellschaft wie auch bei den

österreichischen Zentralstellen mit derartigen Übertragungen, müssen die

Vertragsmodelle für Finanzierung und Errichtung erst erarbeitet werden. Neben

der Abklärung der Vertragsverhättnisse zwischen Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten und Bundesimmobiliengesellschaft stellten die

erforderliche Harmonisierung von österreichischem und US-Recht sowie die Frage

der steuerlichen Behandlung des Projektes in den USA zeitraubende Probleme

dar.

Zu Frage 3:

Am 23. Juli1997 langte eine im Grundsätzlichen positive Stellungnahme des

Bundesministeriums für Finanzen zu dem Projekt im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten ein. Die in dieser Stellungnahme enthaltenen

Auflagen hinsichtlich der Vertragstexte müssen nunmehr auf ihre Durchführbarkeit

geprüft werden.

Zu Frage 4;

Nach Finalisierung der Vertragstexte wird die Bundesimmobiliengesellschaft

konkrete Offerte von amerikanischen Baufirmen einholen. Im Anschluß an eine

Evaluierung dieser Offerte wird die endgültige Bauentscheidung zu treffen sein.

Zu Frage 5:

Die Bundesimmobiliengesellschaft ist in den Planungsvertrag des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit Professor Abraham

eingetreten. Seither besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und Professor Abraham.

Trotzdem erfolgten wiederholt beiderseits Kontaktnahmen im Bezug auf das

Projekt. Soweit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bekannt

ist, hat auch die Bundesimmobiliengesellschaft Professor Abraham über die

Entwicklungen am laufenden gehalten.