2596/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat, Dr.Partik-Pablé, Lafer und Kollegen haben am 2. Juli

1997 unter der Nummer 2626/J-NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Versetzung voll Grenzgendarmen" gestellt, die flgenden Wortlaut hat:

1. Wie und wo werden Grenzgendarmen, die jetzt an der EU-Innengrenzen Dienst tunn nach

dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens im Oktober 1997 eingesetzt werden?

2. Wieviele Beamte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, werden versetzt

werden und wohin?

3. In welcher Weise werden Sie sicherstellen, daß die Beamten im Falle einer Versetzung an

einen anderen Dienstort nicht unzumutbare Bedingungen vorfinden?

4. Halten Sie es generell für zumutbar, mehr als 50 km vom Wohnort entfernt zu arbeiten“

Wenn nein, welche Entfernung erscheint Ihnen noch zumutbar.?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;

Zu Frage 1:

Die derzeit für die Sicherung der EU-Innengrenzen eingesetzten Gendameriebeamten

verbleiben nach Inkraftreten des Schengener Abkommens im jeweiligen Bundesland und

werden im wesentlichen für die Schengener Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt.

Zu den Fragen 2 und 3 :Unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen und des natürlichen

Abganges sind im Zusammenhang mit dem Inkraftreten des Schengener Abkommens derzeit

keine Versetzungsaktionen geplant.

 

Zu Frage 4 :

 

Die Zumutbarkeit der Entfernung zwischen Wohn - und Dienstort kann nicht allein aufgrund

der räumlichen Distanz bewertet werden, sondern es sind dabei auch die sozialen Aspekte im

Vergleich zur Entfernung und die dienstlichen Erfordernisse zu berücksichtigen, sodaß jeder

Einzelfall seperat zu beurteilen ist.