260/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hannelore Buder und Genossen haben am
5.3.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 260/J betreffend ,,mit Schwe-
feIkies kontaminierter Altstandort in Weißenbach/Enns" gerichtet. Auf die - aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre
ich mich, foIgendes mitzuteilen:
ad 1
Der Altstandort ,,Zellstoffabrik Weißenbach" wurde vom Landeshauptmann der
Steiermark mit Schreiben vom 17. Oktober 1995 als Verdachtsfläche gemeldet. Bei
den genannten Schwefelkiesablagerungen handelt es sich um Produktionsrück-
stände der ehemaligen ZeIIstoffabrik im Umfang von etwa 100 m3, die auf einem Teil
des Altstandortes lagern.
ad 2
Aufgrund der Tatsache, daß bis heute keine Untersuchung des Altstandortes durch-
geführt wurde, ist die Durchführung einer Gefährdungsabschätzung nicht mögIich.
Der Landeshauptmann der Steiermark wurde nach § 13 Abs 1 AItlastensanierungs-
gesetz im Jänner 1996 mit der Durchführung eines Untersuchungsprogrammes mit
geschätzten Kosten von ca. 1 Mio. SchiIling beauftragt.
Unabhängig davon wurden sowohl die Gemeinde Weißenbach als auchdas zustän-
dige Amt der Steiermärkischen Landesregierung durch das Umweltbundesamt im
Oktober und im November 1995 aufgefordert, entsprechende Sofortmaßnahmen zu
veranlassen, durch die eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen durch
direkten Kontakt mit den augenscheinlich stark kontaminierten ,,Schwefelkiesen"
unterbunden werden sollte.
ad 3
Eine Prioritätenklassifizierung kann erst nach der Gefährdungsabschätzung bzw.
nach Durchführung eines umfassenden Untersuchungsprogrammes erfolgen. Bei
zeitgerechter Ausschreibung des Untersuchungsprogrammes durch das Amt der
Steiermärkischen Landsregierung könnten die Untersuchungen bis Ende des Jahres
1996 abgeschlossen sein.
ad 4
Diese Frage wäre zuständigkeitshalber an den Bundesminister für Land- und Forst-
wirtschaft zu richten.
ad 5
ln der Österr. KommunaIkredit AG liegt bisher kein Förderungsansuchen zur Sanie-
rung des AItstandortes in Weißenbach/Enns vor.